AGB

1. Allgemeines

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde/Interessent und der Fa. ISA Suhl, Sandra Rockstein, Rimbachstr. 4, 98257 Suhl – als gebundener Darlehensvermittler hier kurz ISASUHL genannt.

Abweichende AGB werden von ISASUHL zurückgewiesen.

2. Zustandekommen von Verträgen

Verträge zwischen ISASUHL und den Kunden/Interessenten können ausschließlich auf deutscher Sprache abgeschlossen werden. Kunden/Interessenten müssen über 18 Jahre alt sein. Die angebotenen Dienstleistungen stellen keine Rechtsberatung oder Ähnliches dar.

Sie dienen dazu dem Kunden/Interessenten ein Angebot zu einer Dienstleistung zu machen. Sämtliche Leistungen werden ausschließlich nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.

3. Dienstleistungen/Tätigkeiten von ISASUHL als Immobiliardarlehensvermittler

ISA Suhl vermittelt Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit dinglicher Absicherung. ISASUHL ist dabei ausschließlich als Vermittler tätig. ISA Suhl erarbeitet individuelle Finanzierungskonzepte unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Kunden. ISA Suhl übernimmt dabei die Koordination und Vermittlung zwischen dem Kunden/Interessenten und dem jeweiligen Bankpartner bis zum Vertragsabschluss.

4. Abschluss eines Vermittlungsvertrags

Der Kunde/Interessent beauftragt den Darlehensvermittler zur Vermittlung eines Immobililar-Verbaucherdarlehens. Dafür wird ein schriftlicher Darlehensvermittlungsvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, welcher die Rechte und Pflichten des Auftragsgebers und des Darlehensvermittlers im Zusammenhang mit der Darlehensvermittlung regelt. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten bestehen, solange weder der Auftraggeber noch der Darlehensvermittler den Vertrag wirksam gekündigt haben.

Der Vertrag besteht aus der Einwilligung zur Kontaktaufnahme, der Laufzeit und der Kündigung des Vertrages. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen in Textform per Post oder email zu kündigen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

Der Vertrag regelt weiterhin die nur bei erfolgreicher Darlehensvermittlung fällige Provision/Courtage, welche der Darlehensvermittler erhält und über die der Auftraggeber umfassend aufgeklärt wird. Weiterhin werden im Darlehensvermittlungsvertrag das Widerrufsrecht und die Widerrufsfolgen sowie eine Bestätigung und das Einverständnis über den Erhalt der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und Vertragskopien, und der Möglichkeit der Beschwerde geregelt.

5. Ablauf der Finanzierungsvermittlung

Grundlage einer erfolgreichen Finanzierungsvermittlung ist die wahrheitsgemäße Angabe aller persönlichen Daten des Kunden/Interessenten sowie aller notwendigen Kriterien zur geplanten Finanzierung (z.B. Laufzeit, monatliche Kosten, etc.). Die Vermittlung erfolgt ausschließlich über ISASUHL und deren Mitarbeiter. Der Kunde/Interessent teilt ISA SUHL per Post, per E-Mail, per Fax, über das Kontaktformular der Internetseite, telefonisch oder persönlich die erforderlichen, ausschließlich vom Kunden/Interessenten formulierten Informationen, bezüglich seines Finanzierungswunsches (Finanzierungsanfrage) mit. Das Übermitteln der Finanzierungsanfrage durch den Kunden/Interessenten an ISASUHL ist unverbindlich.

Der Kunde/Interessent verpflichtet sich, ISASUHL alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen zu übermitteln und notwendige Auskünfte zu erteilen. Der Vermittlungsauftrag ermächtigt ISASUHL, alle mit der Finanzierungsanfrage und dem Finanzierungsabschluss notwendigen Tätigkeiten im Namen des Kunden/Interessenten durchzuführen und vorzubereiten. Wenn nötig oder gesetzlich vorgeschrieben werden vom Kunden/Interessenten dazu die entsprechenden Vollmachten erteilt.

ISASUHL leitet die Finanzierungsanfrage an den ausgewählten Bankpartner weiter, welcher die Kreditwürdigkeitsprüfung durchführt. ISASUHL ist frei in der Auswahl des Bankpartners und der von diesen angebotenen Produkten. Ebenso wählt ISASUHL das Verfahren, mit dem der passende Bankpartner für eine Finanzierungsanfrage ermittelt wird, frei aus. Die Anzahl der mit ISASUHL kooperierenden Bankpartner ist begrenzt, da es sich bei ISA Suhl um einen gebundenen Darlehensvermittler handelt. ISA Suhl ist nur im Namen und unter der unbeschränkten und vorbehaltlosen Verantwortung des Darlehensgebers tätig, die am Markt keine Mehrheit darstellt. Es wird kein bestimmtes Darlehen oder Produkt empfohlen, es wird keine Beratung durchgeführt.

ISASUHL ist berechtigt, die weitere Bearbeitung einer Finanzierungsanfrage – z.B. nach Prüfung der Bonität des Kunden/Interessenten – abzulehnen.

Eine Weiterleitung der Finanzierungsanfrage des Kunden an einen Bankpartner findet nur statt, sofern diese mit allen notwendigen Unterlagen und Informationen durch den Kunden/Interessenten vollständig eingereicht wurde. Die Entscheidung über die Weiterleitung und damit das Zustandekommen einer Vermittlung obliegt allein ISASUHL.

ISASUHL schuldet keinen Vermittlungserfolg. Die Kreditentscheidung und Kreditwürdigkeitsprüfung erfolgt ausschließlich durch den Darlehensgeber auf Grundlage der vom Antragsteller übermittelten Informationen und Unterlagen, welche von ISASUHL ordnungs- und wahrheitsgemäß an den Darlehensgeber weitergeleitet werden. Bei Kreditgenehmigung erhält der Kunden/Interessent darüber ein gesondertes Angebot, in dem alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben wie Zinsen, Laufzeit, Gebühren usw. enthalten sind. Ebenso werden alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und Dokumente an den Kunden ausgehändigt.

Der Darlehensvertrag wird vom Kunden/Interessenten direkt mit dem Kreditinstitut abgeschlossen. ISASUHL übernimmt die Vertragsvorbereitung und -abwicklung, betreut den Kunden/Interessenten bis zur Auszahlung und steht für weitere Fragen zur Verfügung. Es kann keine Garantie für das Zustandekommen bzw. der Annahme eines Darlehensvertrages durch ISASUHL übernommen werden.
Erst mit Annahme des Angebots durch den Antragsteller, Unterzeichnung der Darlehensverträge sowie aller notwendigen Formulare und Erfüllung evtl. Auflagen sowie dem Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist, kommt das Darlehen zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer zustande. Für den Darlehensvertrag gelten die Vertragsbestimmungen und die AGB des Darlehensgebers.

Die Vertragserklärung/Darlehensvertrag des Bankpartners kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer die Widerrufsinformation erhalten hat. Die Widerrufsbelehrung des Bankpartners ist Bestandteil des Darlehensvertrags.

Während der Vertragslaufzeit steht das Kreditinstitut dem Kunden als Ansprechpartner zur Verfügung.

6. Vorvertragliche Informationspflichten

ISASUHL verpflichtet sich, dem Darlehensnehmer/in rechtzeitig, vor Abgabe der Vertragserklärung die „Vorvertragliche Informationen nach Art. 247 § 13 EGBGB“, Darlehensangebot inkl. dem Standardisiertes Europäisches Merkblatt (ESIS), Darlehensvertrag , den Darlehensvermittlungsvertrag, das Gesprächsprotokoll, die Datenschutzerklärung inkl. der Einwilligungserklärung und die AGB zukommen zu lassen.

7. Vergütung in Zusammenhang mit Finanzierungsvermittlungen

ISASUHL erhält nur bei erfolgreicher Darlehensvermittlung Provisionen von den Darlehensgebern (Banken) und Courtagen vom Auftraggeber/Kunden, welche ergänzend zur Darlehenssumme vom Darlehensgeber mitfinanziert werden können und im Darlehensvermittlungsvertrag geregelt werden.

Alle Zahlungen (Finanzierungsraten, Gebühren und Beiträge) die in Verbindung mit dem gewählten Finanzierungs- oder Zusatzprodukt anfallen, zahlen die Kunden direkt an den betreffenden Darlehensgeber bzw. Produktanbieter. Nebenentgelte sind seitens des Kunden/Interessenten für die Vermittlung des Darlehens gegenüber dem Vermittler nicht geschuldet.

8.Angebote/Konditionen zur Finanzierungsvermittlung

Die von ISASUHL genannten Konditionen der Darlehensgeber sind freibleibend. Eine Garantie wird nicht übernommen. Die endgültigen Angebote der Bankpartner können in Folge individueller Konstellationen im Einzelfall von einzelnen Bedingungen abweichen.

Für Inhalt und Korrektheit der Angebote sind ausschließlich die Darlehensgeber verantwortlich. Eine Weitergabe an eine unbestimmte Anzahl von Marktteilnehmern erfolgt nicht. Eine bindende Vereinbarung von Konditionen erfolgt ausschließlich durch das schriftliche Konditionsangebot des Darlehensgebers.

9. Gewährleistung/Haftung im Zusammenhang mit Finanzierungsvermittlungen

Die von ISASUHL verwendeten Daten, Angaben und Unterlagen zum Darlehensantrag werden durch den Kunden/Interessenten zur Verfügung gestellt. ISASUHL weist ausdrücklich darauf hin, dass die Angaben nicht überprüft werden. ISASUHL übernimmt keine Gewähr für eine erfolgreiche Vermittlung. Die übermittelten Daten des Kunden/Interessenten werden von ISASUHL direkt und möglichst umgehend an die möglichen Kreditinstitute weitergeleitet.

Eine Haftung ist ausgeschlossen, soweit die Fa. ISASUHL oder ein Mitarbeiter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Insoweit bleiben die Rechte des Interessenten unberührt. Für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ISASUHL oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Mitarbeiters von ISASUHL beruhen, haftet ISASUHL entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Der Kunde/Interessent ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der in der Finanzierungsanfrage gemachten Angaben selbst verantwortlich. ISASUHL haftet nicht für Auskünfte aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben. ISASUHL wird im Falle vorsätzlich falscher, unvollständiger oder irreführender Angaben des Kunden/Interessenten die Finanzierungsanfrage nicht bearbeiten und ist berechtigt gegebenenfalls Schadensersatz zu verlangen.

10. Tätigkeit in Zusammenhang mit Umschuldungen

Die Tätigkeit von ISASUHL im Zusammenhang mit Umschuldungen von z.B. Immobilienkrediten, Ratenkrediten, Verbindlichkeiten o.ä. beschränkt sich ausschließlich auf die Kreditvermittlung. Es handelt sich nicht um ein Angebot rechtsberatender/steuerberatender Tätigkeit. ISASUHL bietet keine Schuldnerberatungen an.

11. Vertraulichkeit

Die Parteien sind sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit für alle im Rahmen der Finanzierungsvermittlung überlassenen Informationen, gleich in welcher Form, verpflichtet. Die Parteien sind zudem verpflichtet, alle Dritten, die sie berechtigter Weise zur Erfüllung ihrer Leistungen einbeziehen, in gleicher Weise zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

12. Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

13. Schlussbestimmungen

Sollte eine Klausel dieser AGB nicht rechtswirksam sein, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zwecke der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf die mit ISASUHL geschlossenen Vereinbarungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.