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Drohende Zwangsversteigerung – Gekündigten Kredit umschulden

Grundschuld gekündigt? Verhindern Sie die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie!

Die Grundschuld ist bereits gekündigt, der Gutachter war schon vor Ort oder es steht bereits ein Termin zur Versteigerung fest. Wir helfen Ihnen ohne Vorkosten oder versteckte Kosten. 

Schulden Sie Ihre gekündigten Finanzierungen oder andere Verbindlichkeiten um und lösen Sie weitere Gläubiger einfach mit ab. Sie können in jedem Stadium der drohenden Zwangsversteigerung tätig werden und somit den Verlust Ihrer Immobilie verhindern.

Zwangsversteigerung abwenden mit Hilfe von Umschuldung

Sie haben sicher schon Einiges unternommen, um eine Umfinanzierung auf die Beine zu stellen. Verzweifeln Sie nicht an den Absagen der Banken. Wir bieten Ihnen eine Möglichkeit der Finanzierung, welche einzigartig auf dem Bankenmarkt ist. Und ja, die Finanzierung ist trotz einer bereits negativen Schufa, der Kreditkündigung oder der eingetragenen Zwangsversteigerung noch möglich. 

Hilfe bei Zwangsversteigerung – Ihre Situation:

  1. Sie haben eine oder mehrere Kreditkündigungen erhalten oder stehen kurz davor.
  2. Ein oder mehrere Gläubiger wollen Ihre Immobilie zur Versteigerung bringen.
  3. Eine Anschlussfinanzierung bei Ihrer Bank wurde z.B. durch eine negative SCHUFA abgelehnt.
  4. Die Bank/der Gläubiger droht Ihnen mit der Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie oder hat diese bereits ins Grundbuch eingetragen und/oder Ihnen die Grundschuld gekündigt.
  5. Der Gutachter hat bereits ein Gutachten erstellt.
  6. Es steht bereits ein Termin zur Zwangsversteigerung fest.
  7. Sie haben weitere Kredite und Verbindlichkeiten und Sie wollen eine Umschuldung durchführen, da Ihnen sonst die Überschuldung droht (auch bei bereits negativer Schufa möglich!).

Sollten Sie ein anderes Anliegen bezüglich Ihrer Immobilie und zum Thema Überschuldung, Kreditkündigung oder Zwangsversteigerung haben, dann scheuen Sie sich nicht, uns auch dazu zu kontaktieren. Ihre Anfrage ist völlig kostenfrei und unverbindlich.

Finanzierung bevor die Zwangsversteigerung droht – Unser Versprechen an Sie:

  • Wir helfen Ihnen ohne Vorkosten oder versteckte Kosten. 
  • Ihre Anfrage ist unverbindlich.
  • Wir helfen Ihnen bei Zahlungsschwierigkeiten oder drohender Zwangsversteigerung mit einer Umfinanzierung der Verbindlichkeiten.
  • Eine Kreditkündigung können wir durch eine Umschuldung abwenden, noch bevor Ihnen weitere Unannehmlichkeiten entstehen.
  • Wir können durch sehr kurze Bearbeitungszeiten der Bank (ca. 2 Werktage) auch noch kurz vor dem Termin die Zwangsversteigerung verhindern und einstellen lassen.
  • Sie erhalten von unseren Experten eine sofortige Aussage zur Machbarkeit Ihrer Finanzierung. Wir erklären Ihnen den genauen Ablauf, von der Einreichung bis zur Kreditentscheidung. Wir garantieren Ihnen damit volle Transparenz. 

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Häufig gestellte Fragen

Wie kommt es zur Zwangsversteigerung?

Zu allererst erhält der Darlehenskunde die Kreditkündigung zur Immobilienfinanzierung seiner Bank. Es wird ihm eine Frist gesetzt den fälligen Gesamtbetrag zu zahlen. Verstreicht diese Frist, wird die Bank weitere Maßnahmen ergreifen und die Zwangsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Das Gericht wird diese im weiteren Verlauf ins Grundbuch eintragen und einen Gutachter beauftragen, der den Verkehrswert des Objektes ermittelt. Ist das Gutachten fertig gestellt, wird es dem Gericht zugestellt und ein Termin für die Zwangsversteigerung angesetzt.

Wie lange dauert es bis zum 1. Versteigerungstermin?

Von der Kreditkündigung bis zum Zwangsversteigerungstermin können erfahrungsgemäß bis zu 24 Monate vergehen.

Kann ein Zwangsversteigerungstermin noch aufgehoben werden?

Ja, das ist möglich. Das Verfahren kann durch eine Einigung mit dem Gläubiger und durch Zahlung abgewendet werden. Dies kann im Rahmen einer Umschuldung der Forderung noch bis kurz vor dem Termin erfolgen.

Kann ich mein Haus/Immobilie vor der Zwangsversteigerung retten?

Ja Sie können in jeder Phase (von der Kreditkündigung bis zum Versteigerungstermin) noch eine Umschuldung Ihrer Verbindlichkeiten vornehmen.

Kann man eine Zwangsversteigerung noch abwenden?

Ja, man kann die Versteigerung noch bis kurz vor dem Versteigerungstermin durch eine Neufinanzierung/Umschuldung der Verbindlichkeiten sicher abwenden.

Kann ich durch eine Umschuldung meine Immobilie retten?

Wenn Sie befürchten, dass Sie Ihre Darlehensraten für Ihre Immobilie bald nicht mehr tragen können, dann kann eine Prüfung einer Umschuldung Abhilfe schaffen.  Sollten Ihre gesamten monatlichen Verbindlichkeiten und Raten einfach zu viel sein, dann lohnt es sich über eine Kreditzusammenfassung nachzudenken. Man kann so alle Kredite und Verbindlichkeiten auf die Immobilie umschulden und zahlt nur noch eine Rate  an die Bank. Dies schafft oft bis zu 50 % monatlicher Entlastung.

Kann ich noch vor der Zwangsversteigerung umfinanzieren?

Ja man kann auch noch bis kurz vor dem Termin zur Zwangsversteigerung eine Umfinanzierung anstreben.

Kann ich durch eine Umschuldung die Zwangsversteigerung abwenden?

Ja man kann durch die Umschuldung die Zwangsversteigerung sicher abwenden.

Wer hilft mir bei drohender Zwangsversteigerung?

Ist die Kreditkündigung einmal ausgesprochen, wird diese von der Bank mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr zurückgenommen.  Auch die bereits eingeleitete Zwangsversteigerung kann dann nur noch mit einer Umschuldung abgewendet werden. Die Möglichkeiten der Umschuldung über eine andere Bank sind zwar begrenzt aber eben nicht unmöglich.

Weiter Themen wie „Haus umschulden trotz Schufa“ und „Immobilienrettung Umschuldung“ finden Sie in unseren Rubrik News

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