Zwangsversteigerung
Immobilienkredit wurde gekündigt
Zwangsversteigerung wurde beantragt
Gutachter war schon vor Ort
Versteigerungstermin steht bereits fest
Wir bieten Ihnen gezielte Unterstützung.
Zwangsversteigerung verhindern
Wenn eine Zwangsversteigerung droht, kann eine Umschuldung helfen, die Situation zu entschärfen.
Einer Zwangsversteigerung geht meist eine Kreditkündigung des Immobilienkredites voraus.
Es können aber auch andere Ursachen für die Einleitung der Zwangsversteigerung vorliegen.
Die gute Nachricht ist, dass sich die Versteigerung in den meisten Fällen abwenden lässt und es Möglichkeiten gibt die finanzielle Stabilität wieder herzustellen und Ihre Immobilie zu retten.
Ihre Situation:
- Sie haben eine Kreditkündigung erhalten oder stehen kurz davor
- Ein Gläubiger, eine Bank, ein Miteigentümer oder Miterbe will Ihre Immobilie zur Versteigerung bringen
- Ihnen wurde von einer Bank z.B. durch eine negative SCHUFA oder aus anderen Gründen die Weiterfinanzierung abgelehnt
- Die Bank/der Gläubiger droht Ihnen mit der Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie
- Die Grundschuld wurde Ihnen gekündigt und ein Gutachter vom Gericht beauftragt
- Der Gutachter hat bereits ein Gutachten erstellt
- Es steht bereits ein Termin zur Zwangsversteigerung fest
Zwangsversteigerung stoppen – Immobilienrettung
Verzweifeln Sie nicht an den Absagen anderer Banken. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit zur Umschuldung, bevor es zu spät ist.
Die Rettung Ihrer Immobilie ist für uns Priorität.
Die Umfinanzierung Ihrer Verbindlichkeiten verhindert die drohende Zwangsversteigerung und wendet diese ab.
Immobilienrettung auch bei bereits negativer Schufa, Kreditkündigung und laufenden Zwangsversteigerung.
Kein Verkauf oder Teilverkauf! Sie bleiben alleinige Eigentümer.
Seriöse Hilfe bei Zwangsversteigerung
Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Zeit mit Erfahrung, Empathie und individuellen Lösungen zur Seite.
Unser Ziel ist es, Ihre Immobilie zu sichern und gemeinsam einen Weg zurück in die finanzielle Stabilität zu finden.
Diskret, zuverlässig und ohne leere Versprechen – wir handeln in Ihrem Interesse.
Unser Versprechen an Sie:
Ihre Anfrage ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Eine Zusammenarbeit mit uns ist transparent und vertrauensvoll.
Keine Vorkosten oder versteckte Kosten.
Wenn Sie von einer Kreditkündigung, drohenden Zwangsversteigerung oder Überschuldung betroffen sind und nach einer passenden Lösung suchen, zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten.
Stellen Sie noch heute eine unverbindliche und kostenfreie Anfrage.
Telefonisch oder bequem über unser Online-Anfrageformular. Wir unterstützen Sie diskret, zuverlässig und schnell.
Leider können wir nicht bei jedem Anliegen helfen, beachten Sie dazu bitte unsere Ausschlüsse.
Melden Sie sich noch heute über unser Online-Anfrageformular oder nutzen Sie unseren telefonischen Sofort-Check:
Ihre persönliche Anfrage an uns
Sehr gute Betreuung und Beratung
Sehr gute Betreuung und Beratung. Vielen Dank!
Freundliche und kompetente Beratung, jederzeit ansprechbar
Freundliche und kompetente Beratung, jederzeit ansprechbar- auf jeden Fall weiter zu empfehlen
Kompetent beantwortet! Super Kontakt!
Habe -für mich- sehr wichtige Fragen gestellt. Diese wurde umgehend und kompetent beantwortet! Super Kontakt!
Ich betrachte diese Seite als sehr wertvoll und werde sie immer weiter empfehlen.
Ich bin meine Sorgen los
Vielen Dank an das ISA Team, Sie haben mir sehr geholfen. Alles hat großartig geklappt und ich bin meine Sorgen los.
Bin sehr zu frieden, sie sagen nicht umsonst, wir machen da weiter wo alte remomierte Banken aufhören
Bin sehr zu frieden, sie sagen nicht umsonst, wir machen da weiter wo alte remomierte Banken aufhören. Wo man sonst gegen Windmühlen anrennt, trifft man bei ISA auf Gehör und wirkliche Hilfe. Auch in fast hoffnungslosen Fällen, wo man denkt, da komm ich nie mehr raus.
Nochmals vielen Dank für eure Hilfe, ich werde euch auf jedenfall weiterempfehlen.
VG
Eine tolle Beartung in jeder Hinsicht, es wird ganzheitlich gedacht und gehandelt!
Eine tolle Beartung in jeder Hinsicht, es wird ganzheitlich gedacht und gehandelt!
Bei Frau Schmidt ist man in guten Händen, sie hat immer eine passende Lösung parat.
Frau Schmidt`s unwarscheilich sympathisches und professionelles Auftreten zeigt, „Hier“ ist man richtig in jeder Lebenslage!
Vielen lieben Dank für diese nette und hilfreiche Beratun05
Sehr zu empfehlen!!
Herzliche Grüße
Sie machen wirklich dort weiter wo andere aufhören mit Erfolg
Freundlich kompetent .
Sie machen wirklich dort weiter wo andere aufhören mit Erfolg
Möchten uns bedanken für die tolle und schnelle Bearbeitung unseres Antrages zur Finanzierung
Möchten uns bedanken für die tolle und schnelle Bearbeitung unseres Antrages zur Finanzierung,grosses Dank an Herrn Paule und Frau Schmidt, können es zu 100% weiterempfehlen,super Arbeit ,danke nochmals
Ich bedanke mich sehr bei Euch!
Ich bedanke mich sehr bei Euch!
Beratung, Betreuung und Abwicklung… ich war und bin mit allem rundum zufrieden.
Mir wurde schnell und unkompliziert geholfen.
Ich wünsche den Mitarbeitern von ISA Suhl weiterhin alles Gute!
Super netter erster Kontakt. Perfekte Beratung und sehr schnelle Bearbeitung
Super netter erster Kontakt. Perfekte Beratung und sehr schnelle Bearbeitung. Wir sind mit der ISA Suhl top zufrieden. Von uns wird die ISA Suhl weiterempfohlen.
f.a.q.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Sie können auch Privatkredite, Autofinanzierungen, Kreditkarten, Dispo usw. in Form einer Immobilienfinanzierung zusammenfassen und so umschulden. Dadurch erreichen Sie oftmals bis zu 50 % Rateneinsparung. Man kann Immobilienfinanzierungen bestehen lassen und nachrangig durch ein neues Grundschulddarlehen diese Umschuldung vornehmen. Selbst bei negativer Schufa können solche Umschuldungen durchgeführt werden. Verbindlichkeiten von Inkasso o.ä. können problemlos mit abgelöst werden.
Das ist problemlos möglich, die Verbindlichkeiten in der Schufa werden mit abgelöst.
Sie können Ihre Immobilie egal in welchem Alter bis zu bestimmten Beleihungsgrenzen problemlos beleihen.
Ja, man kann auch bei offenen oder erledigten Schufaeinträgen eine Umschuldung vornehmen. Meist kann so auch die monatliche Belastung bis zu 50 % gesenkt, wenn man teure Privatkredite, Dispo´s, Kreditkarten usw. ablöst und zusammenfasst.
Ein Nachrangdarlehen ist eine Immobilienfinanzierung die im Rang nach einem anderen, bereits bestehenden Grundschuldgläubiger, im Grundbuch besichert. Kommt es zur Zwangsversteigerung wird erst der Gläubiger im 1. Rang bedient und dann erst der Nachranggläubiger. Dadurch hat der Nachranggläubiger ein erhöhtes Risiko bei der Kreditvergabe. Mit einem Nachrangdarlehen kann man z.B. Privatkredite und/oder andere Verbindlichkeiten umschulden und zusammenfassen. Dadurch können die monatlichen Ratenbelastungen bis zu 50 % gesenkt werden.
Ja, man kann auch dann eine Kreditzusammenfassung anstreben. Man sichert derartige Finanzierungen auf eine Immobilie ab.
Ja, das ist immer möglich. Sie können in Form eines Grundschulddarlehens Kapitalbeschaffungen auch zur freien Verwendung aufnehmen. Es ist auch möglich dieses Grundschulddarlehen nachrangig hinter Ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung aufzunehmen.
Sie können Ihre Immobilie bis zu gewissen Beleihungsgrenzen über ein Grundschulddarlehen problemlos beleihen.
Erfragen Sie unbedingt die Gründe für die Ablehnung. Banken haben unterschiedliche Bewertungskriterien bei Haushaltsrechnungen, Schufabewertung (Score) usw. es lohnt sich immer hier auch andere Banken anzufragen.
Sie können aus bestehenden Immobilienkrediten mit Zinsfestschreibung erschwert aussteigen. Es gibt jedoch Umstände, welche Ihnen den Ausstieg trotzdem ermöglichen. Hierzu muss man immer die individuellen Umstände betrachten.
Ja, Sie können bestehende Kredite (Konsumentendarlehen, Autofinanzierungen, Kreditkartensalden usw. über ein grundschuldbesichertes Darlehen auch nachrangig umfinanzieren. Meist bekommt man so eine Ratenentlastung von bis zu 50 %.
Sollte Ihre Zinsfestschreibung ausgelaufen sein, können Sie zu jeder anderen Bank umschulden. Sollten Sie sich noch in der Zinsfestschreibung befinden, kann man unter gewissen Umständen auch aus laufenden Finanzierungen aussteigen. Diese sind individuell zu prüfen. Durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann man so auch eher aus dem bestehenden Immobilienkredit aussteigen. Man muss das im Einzelfall genau prüfen, ob die vorzeitige Umschuldung auch finanziell Sinn macht.
Ja, durch die Prüfung einer Umschuldung. Man kann so verschiedene Vergleiche und Berechnungen durchführen, die Tilgung anpassen oder andere Kredite mit umschulden, um so die monatlichen Kreditraten zu senken. Eine Gesamtumschuldung kann hohe monatliche Ratenentlastungen bringen.
Ja, denn es gibt außer der Möglichkeit bei Verkauf der Immobilie eine weitere Möglichkeit aus bestehenden Immobilienfinanzierungen vorzeitig „auszusteigen“. Es kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Aufgrund der im Moment steigenden Zinsen, ist es möglich, dass keine Vorfälligkeit anfällt, sondern nur eine Gebühr. Das kann man vorab prüfen und berechnen.
Ja, denn außer bei Verkauf der Immobilie kann man auch bei Ablehnung einer Nachfinanzierung vorzeitig aus dem Darlehensvertrag „aussteigen“. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, muss aber nicht. Das hängt vom vereinbarten Zins ab. Eine Berechnung ist vorab problemlos möglich.
Ja, denn durch die im Moment steigenden Zinsen kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auch vollständig entfallen. Man zieht bei der Berechnung der Vorfälligkeit den Wiederanlagezins heran. Ist der vereinbarte Zins bei der abzulösenden Bank niedriger, fällt keine Vorfälligkeit, sondern nur eine Gebühr für die Berechnung an.