Zwangsversteigerung
  • Immobilienkredit wurde gekündigt
  • Zwangsversteigerung wurde beantragt
  • Gutachter war schon vor Ort
  • Versteigerungstermin steht bereits fest

Wir bieten Ihnen gezielte Unterstützung.

Zwangsversteigerung verhindern

Zwangsversteigerung durch Umschuldung abwenden – Finanzierungsmöglichkeiten bei Kreditkündigung prüfen lassen

Wenn die Zwangsversteigerung des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung droht, ist schnelles Handeln wichtig. Häufig gehen einer Zwangsversteigerung Zahlungsschwierigkeiten, Ratenrückstände, eine Kreditkündigung, die Kündigung der Grundschuld oder Forderungen anderer Gläubiger voraus.

Auch eine abgelehnte Anschlussfinanzierung kann dazu führen, dass die eigene Immobilie gefährdet ist.

Zwangsversteigerung kurz erklärt

Die Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem eine Immobilie zwangsweise versteigert werden soll, um offene Forderungen von Gläubigern durch den Versteigerungserlös zu begleichen.

Droht Ihnen eine Zwangsversteigerung?

Wir prüfen Ihre finanzielle Ausgangssituation und besprechen mit Ihnen, ob und wie eine Umfinanzierung zur Ablösung bestehender Forderungen infrage kommt.

Je früher die Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden, desto mehr Handlungsspielraum besteht.

In welcher Phase der Zwangsversteigerung befinden Sie sich?

Nicht jede drohende Zwangsversteigerung befindet sich im gleichen Stadium. Für die Prüfung einer Finanzierung ist deshalb wichtig, wie weit das Verfahren bereits fortgeschritten ist.

Typische Situationen sind:

  • Sie haben eine Kreditkündigung erhalten oder diese wurde angekündigt.
  • Eine Bank oder ein anderer Gläubiger droht mit der Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie.
  • Eine notwendige Weiter- oder Anschlussfinanzierung wurde abgelehnt.
  • Die Grundschuld wurde gekündigt.
  • Die Zwangsversteigerung wurde bereits beantragt.
  • Ein vom Gericht beauftragter Gutachter wurde bereits tätig.
  • Das Verkehrswertgutachten liegt bereits vor.
  • Ein Termin zur Zwangsversteigerung wurde bereits festgesetzt.

Auch Miteigentümer oder Miterben einer Immobilie können eine Versteigerung veranlassen.

Warum ist der Zeitpunkt so wichtig?

Je weiter das Verfahren fortgeschritten ist, desto weniger Zeit kann für die Prüfung und Umsetzung einer neuen Finanzierung zur Verfügung stehen.

Sobald eine Kreditkündigung vorliegt oder eine Zwangsversteigerung konkret droht, ist es sinnvoll, die Finanzierungsmöglichkeiten prüfen zu lassen. Auch bei bereits laufenden Verfahren oder einem festgesetzem Termin ist eine Prüfung immer sinnvoll und natürlich möglich. 

Kann eine Umschuldung eine Zwangsversteigerung verhindern?

Ja, eine Umschuldung ist eine sinnvolle Möglichkeit, bestehende Forderungen z.B. aufgrund eines gekündigten Immobilienkredites, einer abgelehnten Anschlussfinanzierung oder Verbindlichkeiten gegenüber anderen Gläubigern neu zu ordnen und abzulösen, um die Zwangsversteigerung abzuwehren. 

Voraussetzung ist, dass eine tragfähige Finanzierung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit umsetzbar ist.

Wie kann die Finanzierung funktionieren?

Bei Immobilieneigentümern dient die Immobilie als Sicherheit für eine neue Finanzierung. Das Darlehen wird grundbuchlich abgesichert. 

Mit der neuen Finanzierung können – abhängig von der Ausgangssituation – beispielsweise gekündigte Immobilienkredite oder weitere geeignete Kredite und Verbindlichkeiten abgelöst werden.

Ziel ist es, die finanzielle Situation neu zu ordnen und damit die Grundlage zur Abwendung der drohenden Zwangsversteigerung zu schaffen.

Mehr zu dieser Möglichkeit erfahren Sie unter  Immobilienrettung durch Umschuldung.

Verkauf oder Teilverkauf der Immobilie?

Durch eine Umfinanzierung muss die Immobilie weder verkauft, noch teilverkauft werden. Ziel ist es, bestehende Forderungen abzulösen, die finanzielle Situation zu stabilisieren und so die drohende Zwangsversteigerung zu verhindern.

Was ist möglich, wenn bereits Rückstände bestehen?

Auch wenn bereits Zahlungsrückstände bei Ihrer Bank bestehen oder eine Kreditkündigung bevorsteht, sollten Sie frühzeitig handeln, da noch ausreichend Zeit vorhanden ist, um nach der passenden Finanzierungslösung zu suchen und um weitere Maßnahmen abzuwenden – gleichzeitig können die Kosten für eventuelle Mahn-, Rechts- oder Verfahrenskosten vermieden werden. 

Zwangsversteigerung wurde bereits beantragt

Wurde die Zwangsversteigerung bereits beantragt oder ein Gutachter mit der Bewertung der Immobilie beauftragt, sollte die Situation möglichst zeitnah geprüft werden. Die Möglichkeiten zur Verhinderung der Zwangsversteigerung durch eine passende Finanzierung bestehen auch zu diesem Zeitpunkt, um den Verlust der Immobilie zu vermeiden. 

Weitere Informationen zu solchen Situationen finden Sie unter Abwendung der Zwangsversteigerung.

Ein Versteigerungstermin steht bereits fest

Auch bei einem bereits festgesetzten Versteigerungstermin ist eine Prüfung sinnvoll und weiterhin möglich. Der vorhandene zeitliche Spielraum ist jedoch in dieser Phase besonders wichtig, da der zeitliche Faktor für die Vorbereitung und Bearbeitung der Finanzierung zu beachten ist.

Zwangsversteigerung trotz negativer SCHUFA

Gerade bei Zahlungsschwierigkeiten oder gekündigten Krediten bestehen oftmals zusätzliche negative SCHUFA-Merkmale oder weitere offene Forderungen, Verbindlichkeiten, Ratenkredite etc. Diese werden bei der Prüfung einer Umfinanzierung mit berücksichtigt und können je nach individueller Situation und Ausgangslage mit abgelöst werden. 

Welche Rolle spielt die eigene Immobilie?

Bei der Prüfung wird neben der Bonität insbesondere betrachtet, welcher Immobilienwert den bestehenden Belastungen und Forderungen gegenübersteht.

Darüber hinaus spielen unter anderem das regelmäßige Einkommen, die Höhe der abzulösenden Verbindlichkeiten und die zukünftig tragbare monatliche Belastung eine Rolle.

Eine negative SCHUFA allein entscheidet deshalb nicht darüber, ob eine Finanzierung möglich ist.

Weitere Informationen finden Sie unter Haus umschulden trotz Schufa.

Anschlussfinanzierung wurde abgelehnt

Manchmal kann eine drohende Zwangsversteigerung für Betroffene nur schwer nachvollziehbar sein – beispielsweise wenn die Bank die Weiter- oder Anschlussfinanzierung ablehnt, obwohl die bisherigen Raten regelmäßig gezahlt wurden. Selbstverständlich lohnt sich auch in dieser Situation die zeitnahe Prüfung einer neuen Finanzierungslösung. 

Was wird bei der Prüfung der Finanzierung berücksichtig?

Ob eine Finanzierung zur Abwendung einer drohenden Zwangsversteigerung möglich ist, hängt von der gesamten persönlichen, finanziellen und zeitlichen Ausgangssituation ab.

Bei der Prüfung sind insbesondere folgende Punkte relevant:

  • Wert und bestehende Belastung der Immobilie
  • Höhe der offenen und abzulösenden Forderungen
  • bestehende Grundschulden und Immobilienkredite
  • regelmäßiges Einkommen
  • monatliche Einnahmen und Ausgaben
  • Bonitäts- und SCHUFA-Situation
  • Stand des Zwangsversteigerungsverfahrens
  • verbleibende Zeit für die Umsetzung einer Finanzierung

Für wen können wir eine Finanzierung prüfen?

Unser Angebot richtet sich an Personen mit festem Arbeitseinkommen, Beamtinnen und Beamte sowie Personen im Renten- oder Pensionsbezug, die Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie sind.

Stammt das Einkommen ausschließlich aus selbstständiger Tätigkeit, können wir die Finanzierung im Rahmen dieses Angebots nicht begleiten.

Ob eine Finanzierung tatsächlich möglich ist, kann erst nach Prüfung der individuellen Situation beurteilt werden.

Weitere Fälle, bei denen wir keine Finanzierung anbieten können, finden Sie unter Ausschlüsse.

So prüfen wir Ihre Möglichkeiten bei drohender Zwangsversteigerung
1. Situation mitteilen

Übermitteln Sie uns die wichtigsten Informationen zu Ihrer Immobilie, den bestehenden Krediten und Forderungen sowie zum aktuellen Stand einer möglichen oder bereits laufenden Zwangsversteigerung.

2. Finanzierungsmöglichkeiten prüfen

Wir betrachten Ihre finanzielle Ausgangssituation und prüfen, ob grundsätzlich eine Finanzierungsmöglichkeit zur Ablösung bestehender Forderungen infrage kommen kann.

3. Vorgehensweise besprechen

Besteht eine Finanzierungsmöglichkeit, besprechen wir mit Ihnen die weitere Vorgehensweise und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen für die weitere Bearbeitung benötigt werden.

4. Finanzierung weiter bearbeiten

Wenn Sie die Finanzierung weiterverfolgen möchten, begleiten wir Sie bei den nächsten Schritten der Finanzierungsbearbeitung.

Individuell geprüft. Transparent besprochen. Persönlich begleitet.

f.a.q.

Häufige Fragen zur drohenden Zwangsversteigerung

Kann eine Zwangsversteigerung durch eine Umschuldung verhindert werden?

Ja, eine Umschuldung kann die einer Zwangsversteigerung zugrunde liegenden Forderungen abzulösen und so die Zwangsversteigerung stoppen. Ob dies möglich ist, hängt unter anderem vom Verfahrensstand, der verbleibenden Zeit, dem Immobilienwert, den bestehenden Belastungen und der persönlichen finanziellen Situation ab.

Kann eine Finanzierung auch nach einer Kreditkündigung noch möglich sein?

Eine Kreditkündigung schließt eine neue Finanzierung nicht aus. Es kann geprüft werden, ob der gekündigte Kredit und gegebenenfalls weitere Verbindlichkeiten durch eine neue Finanzierung abgelöst werden können.

Was kann ich tun, wenn die Zwangsversteigerung bereits beantragt wurde?

Ist das Verfahren bereits eingeleitet, sollte möglichst früh geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen. Je weiter das Verfahren fortgeschritten ist, desto wichtiger wird der vorhandene zeitliche Spielraum für die Umsetzung einer möglichen Finanzierung.

Ist eine Finanzierung trotz negativer SCHUFA möglich?

Eine negative SCHUFA schließt eine Finanzierung nicht aus. Neben der SCHUFA werden unter anderem Immobilienwert, bestehende Belastungen, Einkommen und die Höhe der abzulösenden Forderungen berücksichtigt.

Wie kann eine Umschuldung helfen, die Zwangsversteigerung abzuwenden?

Eine Umschuldung kann die Grundlage dafür schaffen, bestehende Forderungen abzulösen und eine drohende Zwangsversteigerung abzuwenden. Dabei kann eine neue Finanzierung genutzt werden, um beispielsweise einen gekündigten Immobilienkredit oder weitere geeignete Verbindlichkeiten abzulösen.

Kann noch finanziert werden, wenn bereits ein Versteigerungstermin feststeht?

Auch bei einem bereits festgesetzten Versteigerungstermin ist die Prüfung weiterhin möglich. Allerdings ist der verbleibende zeitliche Spielraum besonders wichtig.

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Wir bieten Lösungen, auch wenn es herausfordernd ist.

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5,0 von 5 Sternen (basierend auf 165 Bewertungen)
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Sehr freundliches und kompetentes Team

September 18, 2023

Sehr freundliches und kompetentes Team. Haben mir in einer schwierigen Lage auf jeden Fall eine zufriedenstellende Lösung ermöglicht. Kann uneingeschränkt weiterempfohlen werden. Danke für Alles!

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P.Ted
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Absolut empfehlenswert!

August 28, 2023

Absolut empfehlenswert!

Meine Frau und ich waren auf der Suche nach einem Immobiliendarlehen, aufgrund mehrerer Umzüge von uns, stand die Schufa ein wenig unter 90- da sagte jede andere Bank direkt nein -.

Die ISA Suhl kontaktiert und prompt ein Angebot erhalten. Zumal auf ein Wochende!

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Jederzeit wieder!!!

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K.Thiele
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Auch wir können nur positives schreiben

August 9, 2023

Auch wir können nur positives schreiben. Frau Rockstein war immer präsent, hilfsbereit und freundlich.

Vielen Dank Frau Rockstein das wir bald einziehen können und unsere Wünsche erfüllt wurden.

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C.Scholl
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Unser Hauskauf schien unmöglich....

August 2, 2023

Unser Hauskauf schien unmöglich, da wir aufgrund einer negativen Schufa von vielen Banken abgelehnt wurden. Doch dank Herrn Paule und Frau Rockstein von der ISA Suhl haben wir endlich den Kredit bekommen, den wir benötigten. Ihre professionelle und einfühlsame Art hat uns beeindruckt. Sie haben sich Zeit genommen, unsere Situation zu verstehen und uns maßgeschneiderte Lösungen angeboten. Wir sind unglaublich dankbar für ihre Unterstützung und können ISA Suhl uneingeschränkt weiterempfehlen! Nochmals vielen vielen lieben Dank

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D.Eschrich
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Kurze Anfrage geschickt und innerhalb kurzer Zeit eine Rückmeldung bekommen

Juli 7, 2023

Kurze Anfrage geschickt und innerhalb kurzer Zeit eine Rückmeldung bekommen. Frau Rockstein ist sehr freundlich, extrem schnell und zuverlässig. Ich denke dass das Team genau so wie Sie ist. Man kann mit jeder Frage den Kontakt aufnehmen. Es wird alles ordentlich erklärt. Wir sind sehr zufrieden und freuen uns, dass alles geklappt hatte. Wir werden definitiv weiterhin bei Frau Rockstein bleiben. Vielen Dank für ihre Bemühungen ????

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D.Bock
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ISA Suhl ist einfach ein geniales Unternehmen

Juni 27, 2023

ISA Suhl ist einfach ein geniales Unternehmen.Wär Fragen zu Finanzierungen oder Umschuldungen hat ist hier bestens aufgehoben.Frau Rockstein und Ihr Team sind nur zu empfehlen.Haben es selber in Anspruch genommen.Die Betreuung war von Anfang bis Ende genial.

Vielen Dank nochmal an dieser Stelle.

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T.Meindorf
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Vielen Dank für die tolle Beratung und Begleitung

Juni 23, 2023

Vielen Dank für die tolle Beratung und Begleitung. Kann ich wirklich nur empfehlen. Zuverlässig – Seriös – Lösungsorientiert

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M.Tassler
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Super Team, kompetente Beratung, Danke

Mai 15, 2023

Super Team, kompetente Beratung, Danke

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A.Kuehn
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5 Sterne

April 25, 2023

Wir sind Frau Rockstein und den Mitarbeitern sehr dankbar, dass sie uns bei der Umsetzung unseres Vorhabens so kompetent unterstützt haben. Was aussichtslos erschien, wurde ermöglicht. Herzlichen Dank! Wir empfehlen die isasuhl zu 100% weiter ????

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D.
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Vielen Dank für die tolle Unterstützung und schnelle Hilfe

April 24, 2023

Vielen Dank für die tolle Unterstützung und schnelle Hilfe. Sehr zu empfehlen

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T.Lohfink
Verifiziert

f.a.q.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich auch Privatkredite auf eine Immobile umschulden?

Ja, Sie können auch Privatkredite, Autofinanzierungen, Kreditkarten, Dispo usw. in Form einer Immobilienfinanzierung zusammenfassen und so umschulden. Man kann Immobilienfinanzierungen bestehen lassen und nachrangig durch ein neues Grundschulddarlehen diese Umschuldung vornehmen. Selbst bei negativer Schufa können solche Umschuldungen durchgeführt werden. Verbindlichkeiten von Inkasso o.ä. können problemlos mit abgelöst werden.

Ich möchte meine unbelastete Immobilie beleihen, habe aber eine negative Schufa?

Das ist problemlos möglich, die Verbindlichkeiten in der Schufa werden mit abgelöst.

Ich möchte meine Immobilie beleihen, wurde aber aufgrund meines Alters abgelehnt?

Sie können Ihre Immobilie egal in welchem Alter bis zu bestimmten Beleihungsgrenzen problemlos beleihen.

Ist eine Umschuldung trotz negativer Schufa möglich?

Ja, man kann auch bei offenen oder erledigten Schufaeinträgen eine Umschuldung vornehmen. Meist kann so auch die monatliche Belastung bis zu 50 % gesenkt, wenn man teure Privatkredite, Dispo´s, Kreditkarten usw. ablöst und zusammenfasst.

Was ist ein Nachrangdarlehen?

Ein Nachrangdarlehen ist eine Immobilienfinanzierung die im Rang nach einem anderen, bereits bestehenden Grundschuldgläubiger, im Grundbuch besichert. Kommt es zur Zwangsversteigerung wird erst der Gläubiger im 1. Rang bedient und dann erst der Nachranggläubiger. Dadurch hat der Nachranggläubiger ein erhöhtes Risiko bei der Kreditvergabe. Mit einem Nachrangdarlehen kann man z.B. Privatkredite und/oder andere Verbindlichkeiten umschulden und zusammenfassen. Dadurch können die monatlichen Ratenbelastungen bis zu 50 % gesenkt werden.

Kann ich meine Kredite auch bei negativer Schufa zusammenfassen?

Ja, man kann auch dann eine Kreditzusammenfassung anstreben. Man sichert derartige Finanzierungen auf eine Immobilie ab.

Ist eine Kapitalbeschaffung für Hausbesitzer möglich?

Ja, das ist immer möglich. Sie können in Form eines Grundschulddarlehens Kapitalbeschaffungen auch zur freien Verwendung aufnehmen. Es ist auch möglich dieses Grundschulddarlehen nachrangig hinter Ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung aufzunehmen.

Kann man eine bestehende Immobilie beleihen?

Sie können Ihre Immobilie bis zu gewissen Beleihungsgrenzen über ein Grundschulddarlehen problemlos beleihen.

Was machen wenn die Umschuldung abgelehnt wurde?

Erfragen Sie unbedingt die Gründe für die Ablehnung. Banken haben unterschiedliche Bewertungskriterien bei Haushaltsrechnungen, Schufabewertung (Score) usw. es lohnt sich immer hier auch andere Banken anzufragen.

Wie kann ich mein Haus umschulden?

Sie können aus bestehenden Immobilienkrediten mit Zinsfestschreibung erschwert aussteigen. Es gibt jedoch Umstände, welche Ihnen den Ausstieg trotzdem ermöglichen. Hierzu muss man immer die individuellen Umstände betrachten.

Kann ich bestehende Kredite durch eine Baufinanzierung umschulden?

Ja, Sie können bestehende Kredite (Konsumentendarlehen, Autofinanzierungen, Kreditkartensalden usw. über ein grundschuldbesichertes Darlehen auch nachrangig umfinanzieren. Meist bekommt man so eine Ratenentlastung von bis zu 50 %.

Wie funktioniert die Umfinanzierung vom Haus?

Sollte Ihre Zinsfestschreibung ausgelaufen sein, können Sie zu jeder anderen Bank umschulden. Sollten Sie sich noch in der Zinsfestschreibung befinden, kann man unter gewissen Umständen auch aus laufenden Finanzierungen aussteigen. Diese sind individuell zu prüfen. Durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann man so auch eher aus dem bestehenden Immobilienkredit aussteigen. Man muss das im Einzelfall genau prüfen, ob die vorzeitige Umschuldung auch finanziell Sinn macht.

Ist eine Anschlussfinanzierung trotz steigender Zinsen möglich?

Ja, durch die Prüfung einer Umschuldung. Man kann so verschiedene Vergleiche und Berechnungen durchführen, die Tilgung anpassen oder andere Kredite mit umschulden, um so die monatlichen Kreditraten zu senken. Eine Gesamtumschuldung kann hohe monatliche Ratenentlastungen bringen.

Ist eine Umschuldung des Immobiliendarlehens trotz bestehender Zinsfestschreibung möglich?

Ja, denn es gibt außer der Möglichkeit bei Verkauf der Immobilie eine weitere Möglichkeit aus bestehenden Immobilienfinanzierungen vorzeitig „auszusteigen“. Es kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Aufgrund der im Moment steigenden Zinsen, ist es möglich, dass keine Vorfälligkeit anfällt, sondern nur eine Gebühr. Das kann man vorab prüfen und berechnen.

Kann ich meinen Immobilienkredit vorzeitig umschulden?

Ja, denn außer bei Verkauf der Immobilie kann man auch bei Ablehnung einer Nachfinanzierung vorzeitig aus dem Darlehensvertrag „aussteigen“. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, muss aber nicht. Das hängt vom vereinbarten Zins ab. Eine Berechnung ist vorab problemlos möglich.

Kann ich meinen Hauskredit ohne Vorfälligkeit umschulden?

Ja, denn durch die im Moment steigenden Zinsen kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auch vollständig entfallen. Man zieht bei der Berechnung der Vorfälligkeit den Wiederanlagezins heran. Ist der vereinbarte Zins bei der abzulösenden Bank niedriger, fällt keine Vorfälligkeit, sondern nur eine Gebühr für die Berechnung an.