Umschuldung
Maßgeschneiderte Finanzierungslösungen, um alle Kredite und Verbindlichkeiten in einer Rate zu bündeln, mit Absicherung auf selbst genutzter Immobilie.
In der Regel können die monatlichen Raten deutlich reduziert werden.
Umschuldung mit Immobilie
Kredite zusammenfassen, monatliche Belastungen reduzieren und Finanzierungen neu ordnen
Wenn mehrere Kredite und Verbindlichkeiten zu einer hohen monatlichen Belastung führen, kann eine Umschuldung dabei helfen, die Finanzierung neu zu ordnen. Dabei können beispielsweise Immobilienkredite, Privatkredite und weitere Verbindlichkeiten abgelöst oder zusammengefasst werden.
Als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie können Sie diese als Sicherheit für die neue Finanzierung nutzen. Je nach Ausgangssituation kann die Umschuldung über ein grundbuchlich gesichertes Darlehen erfolgen.
Eine bestehende Immobilienfinanzierung muss dabei nicht immer abgelöst werden. Hat diese beispielsweise noch günstige Konditionen oder eine laufende Zinsbindung, kann sie bestehen bleiben und weitere Kredite und Verbindlichkeiten können separat finanziert werden.
Umschuldung kurz erklärt
Bei einer Umschuldung werden bestehende Kredite oder Verbindlichkeiten durch eine neue Finanzierung abgelöst oder zusammengefasst. Die eigene Immobilie dient dabei als Sicherheit.
Mögliche Ziele einer Umschuldung sind:
- mehrere Kredite und Verbindlichkeiten zusammenfassen
- die monatliche Gesamtbelastung reduzieren
- teure Kredite ablösen
- eine bestehende Finanzierung neu ordnen
- die weitere Finanzierung der Immobilie sichern
Ob und in welcher Form eine Umschuldung möglich ist, hängt von der persönlichen finanziellen Situation, den bestehenden Verbindlichkeiten sowie Wert und Belastung der Immobilie ab.
Welche Kredite und Verbindlichkeiten können umgeschuldet werden?
Bei einer Umschuldung können unterschiedliche bestehende Kredite und Verbindlichkeiten in die neue Finanzierung einbezogen werden. Welche davon tatsächlich abgelöst oder zusammengefasst werden können, wird individuell geprüft.
- Immobilienkredite und Baufinanzierungen
- Privat- und Ratenkredite
- Bauspardarlehen
- Dispo- und Rahmenkredite
- Kreditkartenverbindlichkeiten
- offene Rechnungen und Inkassoforderungen
- weitere geeignete Verbindlichkeiten
Müssen alle bestehenden Kredite abgelöst werden?
Nein. Eine Umschuldung muss nicht automatisch sämtliche bestehenden Finanzierungen umfassen.
Hat beispielsweise ein bestehender Immobilienkredit günstige Konditionen oder eine noch laufende Zinsbindung, kann dieser bestehen bleiben. Weitere Kredite und Verbindlichkeiten können separat über die Immobilie finanziert werden.
Für eine zusätzliche Finanzierung über die Immobilie kann je nach Ausgangssituation beispielsweise ein
Nachrangdarlehen
infrage kommen.
Mehr über die Möglichkeiten eines Nachrangdarlehens erfahren.
Ist die Immobilie dagegen schuldenfrei oder nur noch gering belastet und steht die Kapitalbeschaffung über den Immobilienwert im Vordergrund, finden Sie weitere Informationen unter
Immobilienbeleihung
.
Wie funktioniert eine Umschuldung mit Immobilie?
Bei einer Umschuldung wird die eigene Immobilie als Sicherheit für die neue Finanzierung genutzt. Dadurch können bestehende Kredite und Verbindlichkeiten abgelöst und in einer neuen Finanzierung zusammengeführt werden.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen, hängt vor allem vom Wert und der aktuellen Belastung der Immobilie sowie von Ihrer persönlichen finanziellen Situation ab.
Ziel kann es sein, mehrere bestehende Zahlungsverpflichtungen übersichtlicher zu gestalten und die monatliche Gesamtbelastung zu reduzieren.
Umschuldung auch in schwierigen Situationen
Auch bei negativer SCHUFA, Zahlungsrückständen oder bereits gekündigten Krediten kann eine Umschuldung mit Immobilie möglich sein. Entscheidend sind dabei die persönliche Ausgangssituation sowie der Wert und die bestehende Belastung der Immobilie.
- negative SCHUFA oder ein schlechter Bonitätsscore
- Zahlungsrückstände bei bestehenden Krediten
- bereits gekündigte Kredite
- abgelehnte Anschlussfinanzierung
- drohende Vollstreckungsmaßnahmen oder Zwangsversteigerung
Auch in diesen Fällen prüfen wir, welche Möglichkeiten bestehen, Verbindlichkeiten abzulösen und die Finanzierung neu zu ordnen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Haus umschulden trotz SCHUFA .
Welche Voraussetzungen gelten für eine Umschuldung?
Grundlage für diese Form der Umschuldung ist eine selbst genutzte Immobilie in Deutschland, die als Sicherheit für die Finanzierung genutzt werden kann.
Unser Angebot richtet sich an:
- Personen mit festem Arbeitseinkommen
- Beamtinnen und Beamte
- Personen mit Renten- oder Pensionsbezug
Eine Umschuldung kann somit auch im Renten- oder Pensionsalter möglich sein. Entscheidend sind neben dem Einkommen insbesondere der Wert und die bestehende Belastung der Immobilie sowie die Höhe der vorhandenen Kredite und Verbindlichkeiten.
Nicht jedes Finanzierungsanliegen können wir begleiten. Dazu zählen beispielsweise Finanzierungen bei einem laufenden Insolvenzverfahren oder bei Einkommen, das ausschließlich aus selbständiger Tätigkeit stammt.
Alle weiteren Kriterien finden Sie unter Ausschlüsse bei unseren Finanzierungslösungen.
So läuft die Umschuldung ab
1. Anfrage stellen
Sie senden uns die wichtigsten Angaben zu Ihrer Immobilie, Ihrem Einkommen sowie den bestehenden Krediten und Verbindlichkeiten.
2. Finanzierungsmöglichkeiten prüfen
Wir prüfen Ihre persönliche Ausgangssituation und welche Möglichkeiten für eine Umschuldung über die eigene Immobilie bestehen.
3. Finanzierung abstimmen
Auf Grundlage der Prüfung wird eine passende Finanzierungslösung erarbeitet. Dabei wird berücksichtigt, welche Kredite abgelöst werden sollen und ob eine bestehende Immobilienfinanzierung erhalten bleibt.
4. Kredite und Verbindlichkeiten ablösen
Nach erfolgreichem Abschluss der Finanzierung werden die vereinbarten Kredite und Verbindlichkeiten abgelöst bzw. zusammengeführt.
Ihre Anfrage und die erste Prüfung sind kostenfrei und unverbindlich. Es entstehen keine Vorkosten.
Häufige Fragen zur Umschuldung mit Immobilie
Wie lange eine Umschuldung dauert, hängt von der jeweiligen Ausgangssituation und den benötigten Unterlagen ab. Auch die Ablösung bestehender Kredite und die grundbuchliche Absicherung der neuen Finanzierung können Einfluss auf die Bearbeitungszeit haben.
Je vollständiger die erforderlichen Angaben und Unterlagen vorliegen, desto schneller kann die Finanzierung geprüft und weiterbearbeitet werden.
Für eine erste Prüfung werden insbesondere Angaben zur Immobilie, zum Einkommen sowie zu den bestehenden Krediten und Verbindlichkeiten benötigt.
Im weiteren Verlauf können beispielsweise Einkommensnachweise, Kreditunterlagen, aktuelle Restschuldangaben sowie Unterlagen zur Immobilie erforderlich sein. Welche Dokumente konkret benötigt werden, richtet sich nach der jeweiligen Finanzierungssituation.
Bei einer grundbuchlich gesicherten Finanzierung können je nach Gestaltung Kosten entstehen, beispielsweise im Zusammenhang mit Grundbuchänderungen oder einer erforderlichen Grundschuldbestellung.
Auch mögliche Kosten für die vorzeitige Ablösung bestehender Darlehen sollten berücksichtigt werden. Welche Kosten im konkreten Fall entstehen, hängt von den bestehenden Verträgen und der neuen Finanzierung ab.
Je nach Wert und bestehender Belastung der Immobilie kann neben der Ablösung vorhandener Verbindlichkeiten auch zusätzlicher Finanzierungsbedarf berücksichtigt werden.
Ob und in welcher Höhe zusätzliches Kapital möglich ist, hängt von der gesamten Finanzierungssituation und dem verfügbaren Finanzierungsspielraum ab.
Auch während einer laufenden Zinsbindung kann geprüft werden, welche Möglichkeiten für eine Neuordnung der Finanzierung bestehen. Ob ein bestehendes Immobiliendarlehen vorzeitig abgelöst werden kann und welche Kosten dabei entstehen, richtet sich unter anderem nach dem bestehenden Darlehensvertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen.
Gerade bei günstigen Konditionen kann es sinnvoll sein, die bestehende Immobilienfinanzierung nicht abzulösen und nur weitere Verbindlichkeiten neu zu finanzieren.
Umschuldung unverbindlich prüfen lassen
Jede Finanzierungssituation ist unterschiedlich. Deshalb prüfen wir zunächst Ihre persönliche Ausgangssituation und welche Möglichkeiten für eine Umschuldung über Ihre Immobilie bestehen. Die Prüfung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Es entstehen keine Vorkosten.
Wir machen weiter, wo andere aufhören.
Die Voraussetzungen und Fälle, bei denen wir keine Finanzierung anbieten können, finden Sie unter
Ausschlüsse
bei unseren Finanzierungslösungen.
Unser Versprechen an Sie:
Ihre Anfrage ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Eine Zusammenarbeit mit uns ist transparent und vertrauensvoll.
Keine Vorkosten oder versteckte Kosten.
Wenn Sie sich in einer der beschriebenen oder einer ähnlichen Situation befinden und nach einer passenden Lösung suchen, zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten.
Stellen Sie noch heute eine unverbindliche und kostenfreie Anfrage.
Telefonisch oder bequem über unser Online-Anfrageformular. Wir unterstützen Sie diskret, zuverlässig und schnell.
Leider können wir nicht bei jedem Anliegen helfen, beachten Sie dazu bitte unsere Ausschlüsse.
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Sehr freundliches und kompetentes Team
Sehr freundliches und kompetentes Team. Haben mir in einer schwierigen Lage auf jeden Fall eine zufriedenstellende Lösung ermöglicht. Kann uneingeschränkt weiterempfohlen werden. Danke für Alles!
Absolut empfehlenswert!
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Meine Frau und ich waren auf der Suche nach einem Immobiliendarlehen, aufgrund mehrerer Umzüge von uns, stand die Schufa ein wenig unter 90- da sagte jede andere Bank direkt nein -.
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Auch wir können nur positives schreiben. Frau Rockstein war immer präsent, hilfsbereit und freundlich.
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Kurze Anfrage geschickt und innerhalb kurzer Zeit eine Rückmeldung bekommen
Kurze Anfrage geschickt und innerhalb kurzer Zeit eine Rückmeldung bekommen. Frau Rockstein ist sehr freundlich, extrem schnell und zuverlässig. Ich denke dass das Team genau so wie Sie ist. Man kann mit jeder Frage den Kontakt aufnehmen. Es wird alles ordentlich erklärt. Wir sind sehr zufrieden und freuen uns, dass alles geklappt hatte. Wir werden definitiv weiterhin bei Frau Rockstein bleiben. Vielen Dank für ihre Bemühungen ????
ISA Suhl ist einfach ein geniales Unternehmen
ISA Suhl ist einfach ein geniales Unternehmen.Wär Fragen zu Finanzierungen oder Umschuldungen hat ist hier bestens aufgehoben.Frau Rockstein und Ihr Team sind nur zu empfehlen.Haben es selber in Anspruch genommen.Die Betreuung war von Anfang bis Ende genial.
Vielen Dank nochmal an dieser Stelle.
Vielen Dank für die tolle Beratung und Begleitung
Vielen Dank für die tolle Beratung und Begleitung. Kann ich wirklich nur empfehlen. Zuverlässig – Seriös – Lösungsorientiert
Super Team, kompetente Beratung, Danke
Super Team, kompetente Beratung, Danke
5 Sterne
Wir sind Frau Rockstein und den Mitarbeitern sehr dankbar, dass sie uns bei der Umsetzung unseres Vorhabens so kompetent unterstützt haben. Was aussichtslos erschien, wurde ermöglicht. Herzlichen Dank! Wir empfehlen die isasuhl zu 100% weiter ????
Vielen Dank für die tolle Unterstützung und schnelle Hilfe
Vielen Dank für die tolle Unterstützung und schnelle Hilfe. Sehr zu empfehlen
Ja, Sie können auch Privatkredite, Autofinanzierungen, Kreditkarten, Dispo usw. in Form einer Immobilienfinanzierung zusammenfassen und so umschulden. Man kann Immobilienfinanzierungen bestehen lassen und nachrangig durch ein neues Grundschulddarlehen diese Umschuldung vornehmen. Selbst bei negativer Schufa können solche Umschuldungen durchgeführt werden. Verbindlichkeiten von Inkasso o.ä. können problemlos mit abgelöst werden.
Das ist problemlos möglich, die Verbindlichkeiten in der Schufa werden mit abgelöst.
Sie können Ihre Immobilie egal in welchem Alter bis zu bestimmten Beleihungsgrenzen problemlos beleihen.
Ja, man kann auch bei offenen oder erledigten Schufaeinträgen eine Umschuldung vornehmen. Meist kann so auch die monatliche Belastung deutlich gesenkt werden, wenn man teure Privatkredite, Dispo´s, Kreditkarten usw. ablöst und zusammenfasst.
Ein Nachrangdarlehen ist eine Immobilienfinanzierung die im Rang nach einem anderen, bereits bestehenden Grundschuldgläubiger, im Grundbuch besichert. Kommt es zur Zwangsversteigerung wird erst der Gläubiger im 1. Rang bedient und dann erst der Nachranggläubiger. Dadurch hat der Nachranggläubiger ein erhöhtes Risiko bei der Kreditvergabe. Mit einem Nachrangdarlehen kann man z.B. Privatkredite und/oder andere Verbindlichkeiten umschulden und zusammenfassen. Dadurch können die monatlichen Ratenbelastungen deutlich gesenkt werden.
Ja, man kann auch dann eine Kreditzusammenfassung anstreben. Man sichert derartige Finanzierungen auf eine Immobilie ab.
Ja, das ist immer möglich. Sie können in Form eines Grundschulddarlehens Kapitalbeschaffungen auch zur freien Verwendung aufnehmen. Es ist auch möglich dieses Grundschulddarlehen nachrangig hinter Ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung aufzunehmen.
Sie können Ihre Immobilie bis zu gewissen Beleihungsgrenzen über ein Grundschulddarlehen problemlos beleihen.
Erfragen Sie unbedingt die Gründe für die Ablehnung. Banken haben unterschiedliche Bewertungskriterien bei Haushaltsrechnungen, Schufabewertung (Score) usw. es lohnt sich immer hier auch andere Banken anzufragen.
Sie können aus bestehenden Immobilienkrediten mit Zinsfestschreibung erschwert aussteigen. Es gibt jedoch Umstände, welche Ihnen den Ausstieg trotzdem ermöglichen. Hierzu muss man immer die individuellen Umstände betrachten.
Ja, Sie können bestehende Kredite (Konsumentendarlehen, Autofinanzierungen, Kreditkartensalden usw. über ein grundschuldbesichertes Darlehen auch nachrangig umfinanzieren.
Sollte Ihre Zinsfestschreibung ausgelaufen sein, können Sie zu jeder anderen Bank umschulden. Sollten Sie sich noch in der Zinsfestschreibung befinden, kann man unter gewissen Umständen auch aus laufenden Finanzierungen aussteigen. Diese sind individuell zu prüfen. Durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann man so auch eher aus dem bestehenden Immobilienkredit aussteigen. Man muss das im Einzelfall genau prüfen, ob die vorzeitige Umschuldung auch finanziell Sinn macht.
Ja, durch die Prüfung einer Umschuldung. Man kann so verschiedene Vergleiche und Berechnungen durchführen, die Tilgung anpassen oder andere Kredite mit umschulden, um so die monatlichen Kreditraten zu senken. Eine Gesamtumschuldung kann hohe monatliche Ratenentlastungen bringen.
Ja, denn es gibt außer der Möglichkeit bei Verkauf der Immobilie eine weitere Möglichkeit aus bestehenden Immobilienfinanzierungen vorzeitig „auszusteigen“. Es kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Aufgrund der im Moment steigenden Zinsen, ist es möglich, dass keine Vorfälligkeit anfällt, sondern nur eine Gebühr. Das kann man vorab prüfen und berechnen.
Ja, denn außer bei Verkauf der Immobilie kann man auch bei Ablehnung einer Nachfinanzierung vorzeitig aus dem Darlehensvertrag „aussteigen“. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, muss aber nicht. Das hängt vom vereinbarten Zins ab. Eine Berechnung ist vorab problemlos möglich.
Ja, denn durch die im Moment steigenden Zinsen kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auch vollständig entfallen. Man zieht bei der Berechnung der Vorfälligkeit den Wiederanlagezins heran. Ist der vereinbarte Zins bei der abzulösenden Bank niedriger, fällt keine Vorfälligkeit, sondern nur eine Gebühr für die Berechnung an.