Umschuldung
Maßgeschneiderte Finanzierungslösungen, um alle Kredite und Verbindlichkeiten in einer Rate zu bündeln, mit Absicherung auf selbst genutzter Immobilie.
In der Regel können die monatlichen Raten deutlich reduziert werden.
Umschuldung mit Immobilie
Kredite zusammenfassen, monatliche Belastungen reduzieren und Finanzierungen neu ordnen
Wenn mehrere Kredite und Verbindlichkeiten zu einer hohen monatlichen Belastung führen, kann eine Umschuldung dabei helfen, die Finanzierung neu zu ordnen. Dabei können beispielsweise Immobilienkredite, Privatkredite und weitere Verbindlichkeiten abgelöst oder zusammengefasst werden.
Als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie können Sie diese als Sicherheit für die neue Finanzierung nutzen. Je nach Ausgangssituation kann die Umschuldung über ein grundbuchlich gesichertes Darlehen erfolgen.
Eine bestehende Immobilienfinanzierung muss dabei nicht immer abgelöst werden. Hat diese beispielsweise noch günstige Konditionen oder eine laufende Zinsbindung, kann sie bestehen bleiben und weitere Kredite und Verbindlichkeiten können separat finanziert werden.
Umschuldung kurz erklärt
Bei einer Umschuldung werden bestehende Kredite oder Verbindlichkeiten durch eine neue Finanzierung abgelöst oder zusammengefasst. Die eigene Immobilie dient dabei als Sicherheit.
Mögliche Ziele einer Umschuldung sind:
- mehrere Kredite und Verbindlichkeiten zusammenfassen
- die monatliche Gesamtbelastung reduzieren
- teure Kredite ablösen
- eine bestehende Finanzierung neu ordnen
- die weitere Finanzierung der Immobilie sichern
Ob und in welcher Form eine Umschuldung möglich ist, hängt von der persönlichen finanziellen Situation, den bestehenden Verbindlichkeiten sowie Wert und Belastung der Immobilie ab.
Welche Kredite und Verbindlichkeiten können umgeschuldet werden?
Bei einer Umschuldung können unterschiedliche bestehende Kredite und Verbindlichkeiten in die neue Finanzierung einbezogen werden. Welche davon tatsächlich abgelöst oder zusammengefasst werden können, wird individuell geprüft.
- Immobilienkredite und Baufinanzierungen
- Privat- und Ratenkredite
- Bauspardarlehen
- Dispo- und Rahmenkredite
- Kreditkartenverbindlichkeiten
- offene Rechnungen und Inkassoforderungen
- weitere geeignete Verbindlichkeiten
Müssen alle bestehenden Kredite abgelöst werden?
Nein. Eine Umschuldung muss nicht automatisch sämtliche bestehenden Finanzierungen umfassen.
Hat beispielsweise ein bestehender Immobilienkredit günstige Konditionen oder eine noch laufende Zinsbindung, kann dieser bestehen bleiben. Weitere Kredite und Verbindlichkeiten können separat über die Immobilie finanziert werden.
Für eine zusätzliche Finanzierung über die Immobilie kann je nach Ausgangssituation beispielsweise ein
Nachrangdarlehen
infrage kommen.
Mehr über die Möglichkeiten eines Nachrangdarlehens erfahren.
Ist die Immobilie dagegen schuldenfrei oder nur noch gering belastet und steht die Kapitalbeschaffung über den Immobilienwert im Vordergrund, finden Sie weitere Informationen unter
Immobilienbeleihung
.
Wie funktioniert eine Umschuldung mit Immobilie?
Bei einer Umschuldung wird die eigene Immobilie als Sicherheit für die neue Finanzierung genutzt. Dadurch können bestehende Kredite und Verbindlichkeiten abgelöst und in einer neuen Finanzierung zusammengeführt werden.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen, hängt vor allem vom Wert und der aktuellen Belastung der Immobilie sowie von Ihrer persönlichen finanziellen Situation ab.
Ziel kann es sein, mehrere bestehende Zahlungsverpflichtungen übersichtlicher zu gestalten und die monatliche Gesamtbelastung zu reduzieren.
Umschuldung auch in schwierigen Situationen
Auch bei negativer SCHUFA, Zahlungsrückständen oder bereits gekündigten Krediten kann eine Umschuldung mit Immobilie möglich sein. Entscheidend sind dabei die persönliche Ausgangssituation sowie der Wert und die bestehende Belastung der Immobilie.
- negative SCHUFA oder ein schlechter Bonitätsscore
- Zahlungsrückstände bei bestehenden Krediten
- bereits gekündigte Kredite
- abgelehnte Anschlussfinanzierung
- drohende Vollstreckungsmaßnahmen oder Zwangsversteigerung
Auch in diesen Fällen prüfen wir, welche Möglichkeiten bestehen, Verbindlichkeiten abzulösen und die Finanzierung neu zu ordnen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Haus umschulden trotz SCHUFA .
Welche Voraussetzungen gelten für eine Umschuldung?
Grundlage für diese Form der Umschuldung ist eine selbst genutzte Immobilie in Deutschland, die als Sicherheit für die Finanzierung genutzt werden kann.
Unser Angebot richtet sich an:
- Personen mit festem Arbeitseinkommen
- Beamtinnen und Beamte
- Personen mit Renten- oder Pensionsbezug
Eine Umschuldung kann somit auch im Renten- oder Pensionsalter möglich sein. Entscheidend sind neben dem Einkommen insbesondere der Wert und die bestehende Belastung der Immobilie sowie die Höhe der vorhandenen Kredite und Verbindlichkeiten.
Nicht jedes Finanzierungsanliegen können wir begleiten. Dazu zählen beispielsweise Finanzierungen bei einem laufenden Insolvenzverfahren oder bei Einkommen, das ausschließlich aus selbständiger Tätigkeit stammt.
Alle weiteren Kriterien finden Sie unter Ausschlüsse bei unseren Finanzierungslösungen.
So läuft die Umschuldung ab
1. Anfrage stellen
Sie senden uns die wichtigsten Angaben zu Ihrer Immobilie, Ihrem Einkommen sowie den bestehenden Krediten und Verbindlichkeiten.
2. Finanzierungsmöglichkeiten prüfen
Wir prüfen Ihre persönliche Ausgangssituation und welche Möglichkeiten für eine Umschuldung über die eigene Immobilie bestehen.
3. Finanzierung abstimmen
Auf Grundlage der Prüfung wird eine passende Finanzierungslösung erarbeitet. Dabei wird berücksichtigt, welche Kredite abgelöst werden sollen und ob eine bestehende Immobilienfinanzierung erhalten bleibt.
4. Kredite und Verbindlichkeiten ablösen
Nach erfolgreichem Abschluss der Finanzierung werden die vereinbarten Kredite und Verbindlichkeiten abgelöst bzw. zusammengeführt.
Ihre Anfrage und die erste Prüfung sind kostenfrei und unverbindlich. Es entstehen keine Vorkosten.
Häufige Fragen zur Umschuldung mit Immobilie
Wie lange eine Umschuldung dauert, hängt von der jeweiligen Ausgangssituation und den benötigten Unterlagen ab. Auch die Ablösung bestehender Kredite und die grundbuchliche Absicherung der neuen Finanzierung können Einfluss auf die Bearbeitungszeit haben.
Je vollständiger die erforderlichen Angaben und Unterlagen vorliegen, desto schneller kann die Finanzierung geprüft und weiterbearbeitet werden.
Für eine erste Prüfung werden insbesondere Angaben zur Immobilie, zum Einkommen sowie zu den bestehenden Krediten und Verbindlichkeiten benötigt.
Im weiteren Verlauf können beispielsweise Einkommensnachweise, Kreditunterlagen, aktuelle Restschuldangaben sowie Unterlagen zur Immobilie erforderlich sein. Welche Dokumente konkret benötigt werden, richtet sich nach der jeweiligen Finanzierungssituation.
Bei einer grundbuchlich gesicherten Finanzierung können je nach Gestaltung Kosten entstehen, beispielsweise im Zusammenhang mit Grundbuchänderungen oder einer erforderlichen Grundschuldbestellung.
Auch mögliche Kosten für die vorzeitige Ablösung bestehender Darlehen sollten berücksichtigt werden. Welche Kosten im konkreten Fall entstehen, hängt von den bestehenden Verträgen und der neuen Finanzierung ab.
Je nach Wert und bestehender Belastung der Immobilie kann neben der Ablösung vorhandener Verbindlichkeiten auch zusätzlicher Finanzierungsbedarf berücksichtigt werden.
Ob und in welcher Höhe zusätzliches Kapital möglich ist, hängt von der gesamten Finanzierungssituation und dem verfügbaren Finanzierungsspielraum ab.
Auch während einer laufenden Zinsbindung kann geprüft werden, welche Möglichkeiten für eine Neuordnung der Finanzierung bestehen. Ob ein bestehendes Immobiliendarlehen vorzeitig abgelöst werden kann und welche Kosten dabei entstehen, richtet sich unter anderem nach dem bestehenden Darlehensvertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen.
Gerade bei günstigen Konditionen kann es sinnvoll sein, die bestehende Immobilienfinanzierung nicht abzulösen und nur weitere Verbindlichkeiten neu zu finanzieren.
Umschuldung unverbindlich prüfen lassen
Jede Finanzierungssituation ist unterschiedlich. Deshalb prüfen wir zunächst Ihre persönliche Ausgangssituation und welche Möglichkeiten für eine Umschuldung über Ihre Immobilie bestehen. Die Prüfung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Es entstehen keine Vorkosten.
Wir machen weiter, wo andere aufhören.
Die Voraussetzungen und Fälle, bei denen wir keine Finanzierung anbieten können, finden Sie unter
Ausschlüsse
bei unseren Finanzierungslösungen.
Unser Versprechen an Sie:
Ihre Anfrage ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Eine Zusammenarbeit mit uns ist transparent und vertrauensvoll.
Keine Vorkosten oder versteckte Kosten.
Wenn Sie sich in einer der beschriebenen oder einer ähnlichen Situation befinden und nach einer passenden Lösung suchen, zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten.
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Telefonisch oder bequem über unser Online-Anfrageformular. Wir unterstützen Sie diskret, zuverlässig und schnell.
Leider können wir nicht bei jedem Anliegen helfen, beachten Sie dazu bitte unsere Ausschlüsse.
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Die Sterne reichen gar nicht aus so nett,kompetent und schnelle Bearbeitung
Wir waren sehr hilflos durch unsere Zwangsversteigerung,aber durch Herrn Paule und Sandra Rockstein haben wir es Geschaft sie machen das unmögliche möglich.Und dafür sind wir sehr dankbar.Die Sterne reichen gar nicht aus so nett,kompetent und schnelle Bearbeitung,können sie nur weiterempfehlen.Dankeschön nochmals.
Gleich vom ersten Kontakt an sehr gut aufgehoben gefühlt.
Gleich vom ersten Kontakt an sehr gut aufgehoben gefühlt. Freundliche Mitarbeiter. Hilfe jederzeit bei auftretenden Fragen. Kompetent beraten und betreut.Sehr empfehlenswert.
Schnelle und kompetente Hilfe
Haben uns schnell weitergeholfen als alle anderen abgesagt haben, weil sie meinten es wäre nicht umsetzbar mir unserer Traumimmobilie wir sind ISA Suhl so dankbar das sie uns so schnell und kompetent geholfen haben.
Diese wurde umgehend und kompetent beantwortet! Super Kontakt!
Habe -für mich- sehr wichtige Fragen gestellt. Diese wurde umgehend und kompetent beantwortet! Super Kontakt! Ich betrachte diese Seite als sehr wertvoll und werde sie immer weiter empfehlen
Abwicklung, Geschwindigkeit und Kommunikation waren absolut toll.
Gerne bewerte ich ISA und spreche auch öffentlich meinen Dank aus. Abwicklung, Geschwindigkeit und Kommunikation waren absolut toll. Am 19.12.23 die erste Besichtigung, am 16.02.24 ging es schon zum Notar. Frau Rockstein hat selbst zwischen den Feiertagen und an Neujahr weitergearbeitet. Sie hat uns reibungslos durch die Anträge geführt und die Zusage war innerhalb kürzester Zeit da. Das ganze trotz einer schwierigen Situation. Vielen vielen Dank für alles.
Wir wurden von Anfang an super beraten
Wenn man auf der Suche nach einem Finanzpartner ist, ist man bei ISA Suhl allerbestens aufgehoben. Wir wurden von Anfang an super beraten. Kontakt bei offenen Fragen war jederzeit möglich. Auch hervor zu heben ist die Freundlichkeit von Herrn Paule und Frau Rockstein. Die Firma ISA Suhl hat für uns das unmögliche möglich gemacht.
Sie haben alles in die Hand genommen und dafür bin ich so dankbar.
Ich kann Isa Suhl zu 100% empfehlen, ohne sie hätten wir unser Haus nicht mehr.Sie haben alles in die Hand genommen und dafür bin ich so dankbar. 5Sterne Weiter so und alles Gute! PS Großes Lob auch an Herr Paule ,der zu jeder Zeit für uns da war????
Zu 100% weiterempfehlen
Frau Rockstein und Ihr Team haben mir schnell und kompetent geholfen.Ich kann ISA Suhl zu 100% weiterempfehlen. Vielen,vielen Dank dafür.
Ich bin einfach nur sprachlos wie diese Bankpartner mir tatkräftig und mit größter Mühe meinen Traum ermöglicht haben
Was kann ich nur sagen…. Ich bin einfach nur sprachlos wie diese Bankpartner mir tatkräftig und mit größter Mühe meinen Traum ermöglicht haben(trotz „negativer“ Schufa). Einen speziellen Gruß geht an Herr Paule, von solch einem Berater träumen die großen Banken. Kompetent, fachlich und immer einen lockeren Spruch auf Lager. Danke
Sehr schnell, sehr freundlich und kompetent
Sehr schnell, sehr freundlich und kompetent. Alle gelesenen Bewertungen sind wahr und die sind ja mehr als gut, weil wahr. Danke.
Ja, Sie können auch Privatkredite, Autofinanzierungen, Kreditkarten, Dispo usw. in Form einer Immobilienfinanzierung zusammenfassen und so umschulden. Man kann Immobilienfinanzierungen bestehen lassen und nachrangig durch ein neues Grundschulddarlehen diese Umschuldung vornehmen. Selbst bei negativer Schufa können solche Umschuldungen durchgeführt werden. Verbindlichkeiten von Inkasso o.ä. können problemlos mit abgelöst werden.
Das ist problemlos möglich, die Verbindlichkeiten in der Schufa werden mit abgelöst.
Sie können Ihre Immobilie egal in welchem Alter bis zu bestimmten Beleihungsgrenzen problemlos beleihen.
Ja, man kann auch bei offenen oder erledigten Schufaeinträgen eine Umschuldung vornehmen. Meist kann so auch die monatliche Belastung deutlich gesenkt werden, wenn man teure Privatkredite, Dispo´s, Kreditkarten usw. ablöst und zusammenfasst.
Ein Nachrangdarlehen ist eine Immobilienfinanzierung die im Rang nach einem anderen, bereits bestehenden Grundschuldgläubiger, im Grundbuch besichert. Kommt es zur Zwangsversteigerung wird erst der Gläubiger im 1. Rang bedient und dann erst der Nachranggläubiger. Dadurch hat der Nachranggläubiger ein erhöhtes Risiko bei der Kreditvergabe. Mit einem Nachrangdarlehen kann man z.B. Privatkredite und/oder andere Verbindlichkeiten umschulden und zusammenfassen. Dadurch können die monatlichen Ratenbelastungen deutlich gesenkt werden.
Ja, man kann auch dann eine Kreditzusammenfassung anstreben. Man sichert derartige Finanzierungen auf eine Immobilie ab.
Ja, das ist immer möglich. Sie können in Form eines Grundschulddarlehens Kapitalbeschaffungen auch zur freien Verwendung aufnehmen. Es ist auch möglich dieses Grundschulddarlehen nachrangig hinter Ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung aufzunehmen.
Sie können Ihre Immobilie bis zu gewissen Beleihungsgrenzen über ein Grundschulddarlehen problemlos beleihen.
Erfragen Sie unbedingt die Gründe für die Ablehnung. Banken haben unterschiedliche Bewertungskriterien bei Haushaltsrechnungen, Schufabewertung (Score) usw. es lohnt sich immer hier auch andere Banken anzufragen.
Sie können aus bestehenden Immobilienkrediten mit Zinsfestschreibung erschwert aussteigen. Es gibt jedoch Umstände, welche Ihnen den Ausstieg trotzdem ermöglichen. Hierzu muss man immer die individuellen Umstände betrachten.
Ja, Sie können bestehende Kredite (Konsumentendarlehen, Autofinanzierungen, Kreditkartensalden usw. über ein grundschuldbesichertes Darlehen auch nachrangig umfinanzieren.
Sollte Ihre Zinsfestschreibung ausgelaufen sein, können Sie zu jeder anderen Bank umschulden. Sollten Sie sich noch in der Zinsfestschreibung befinden, kann man unter gewissen Umständen auch aus laufenden Finanzierungen aussteigen. Diese sind individuell zu prüfen. Durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann man so auch eher aus dem bestehenden Immobilienkredit aussteigen. Man muss das im Einzelfall genau prüfen, ob die vorzeitige Umschuldung auch finanziell Sinn macht.
Ja, durch die Prüfung einer Umschuldung. Man kann so verschiedene Vergleiche und Berechnungen durchführen, die Tilgung anpassen oder andere Kredite mit umschulden, um so die monatlichen Kreditraten zu senken. Eine Gesamtumschuldung kann hohe monatliche Ratenentlastungen bringen.
Ja, denn es gibt außer der Möglichkeit bei Verkauf der Immobilie eine weitere Möglichkeit aus bestehenden Immobilienfinanzierungen vorzeitig „auszusteigen“. Es kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Aufgrund der im Moment steigenden Zinsen, ist es möglich, dass keine Vorfälligkeit anfällt, sondern nur eine Gebühr. Das kann man vorab prüfen und berechnen.
Ja, denn außer bei Verkauf der Immobilie kann man auch bei Ablehnung einer Nachfinanzierung vorzeitig aus dem Darlehensvertrag „aussteigen“. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, muss aber nicht. Das hängt vom vereinbarten Zins ab. Eine Berechnung ist vorab problemlos möglich.
Ja, denn durch die im Moment steigenden Zinsen kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auch vollständig entfallen. Man zieht bei der Berechnung der Vorfälligkeit den Wiederanlagezins heran. Ist der vereinbarte Zins bei der abzulösenden Bank niedriger, fällt keine Vorfälligkeit, sondern nur eine Gebühr für die Berechnung an.