Umschuldung

Maßgeschneiderte Finanzierungslösungen, um alle Kredite und Verbindlichkeiten in einer Rate zu bündeln, mit Absicherung auf selbst genutzter Immobilie.

In der Regel können die monatlichen Raten deutlich reduziert werden.

Umschuldung mit Immobilie

Kredite zusammenfassen, monatliche Belastungen reduzieren und Finanzierungen neu ordnen

Wenn mehrere Kredite und Verbindlichkeiten zu einer hohen monatlichen Belastung führen, kann eine Umschuldung dabei helfen, die Finanzierung neu zu ordnen. Dabei können beispielsweise Immobilienkredite, Privatkredite und weitere Verbindlichkeiten abgelöst oder zusammengefasst werden.

Als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie können Sie diese als Sicherheit für die neue Finanzierung nutzen. Je nach Ausgangssituation kann die Umschuldung über ein grundbuchlich gesichertes Darlehen erfolgen.

Eine bestehende Immobilienfinanzierung muss dabei nicht immer abgelöst werden. Hat diese beispielsweise noch günstige Konditionen oder eine laufende Zinsbindung, kann sie bestehen bleiben und weitere Kredite und Verbindlichkeiten können separat finanziert werden.

Umschuldung kurz erklärt

Bei einer Umschuldung werden bestehende Kredite oder Verbindlichkeiten durch eine neue Finanzierung abgelöst oder zusammengefasst. Die eigene Immobilie dient dabei als Sicherheit.

Mögliche Ziele einer Umschuldung sind:

  • mehrere Kredite und Verbindlichkeiten zusammenfassen
  • die monatliche Gesamtbelastung reduzieren
  • teure Kredite ablösen
  • eine bestehende Finanzierung neu ordnen
  • die weitere Finanzierung der Immobilie sichern

Ob und in welcher Form eine Umschuldung möglich ist, hängt von der persönlichen finanziellen Situation, den bestehenden Verbindlichkeiten sowie Wert und Belastung der Immobilie ab.

AUSGANGSSITUATION

Laufende Finanzierungen – hohe Raten

Es bestehen laufende Immobilienfinanzierungen, Privatkredite, Bauspardarlehen, Kreditkartenbelastungen, sonstige Verbindlichkeiten, die monatlichen Raten werden pünktlich gezahlt, sind aber sehr hoch.

  • ZIEL

Die monatlichen Raten sollen zukünftig gesenkt werden.

AUSGANGSSITUATION

Zahlungsschwierigkeiten

Es bestehen bereits Zahlungsschwierigkeiten, Rückbuchungen bei den laufenden Krediten und Verbindlichkeiten.

  • ZIEL

Die monatlichen Belastungen sollen gesenkt, bestehende Zahlungsschwierigkeiten neu geordnet und drohende Kreditkündigungen oder Zwangsvollstreckungen möglichst vermieden werden.

AUSGANGSSITUATION

Kredite gekündigt – Zwangsversteigerung droht

Es wurden bereits Kredite gekündigt und es droht die Zwangsversteigerung der Immobilie.

  • ZIEL

Es wird geprüft, ob durch eine Umschuldung bestehende Forderungen abgelöst und eine drohende Zwangsversteigerung, Pfändung oder Vollstreckung abgewendet werden kann.

AUSGANGSSITUATION

Anschluss- oder Neufinanzierung abgelehnt

Die Anschlussfinanzierung und Neufinanzierung für Ihre Immobilienfinanzierung wurde aufgrund schlechter Bonität, einer negativen SCHUFA, Ihres Alters oder aus anderen Gründen abgelehnt.

  • ZIEL

Möglichkeiten für die Weiterfinanzierung der Immobilie prüfen und durch eine mögliche Kreditzusammenfassung die monatliche Belastung reduzieren.

AUSGANGSSITUATION

Bestehende Immobilienfinanzierung soll bleiben

Sie haben eine laufende Immobilienfinanzierung, welche aufgrund sehr guter Zinsen und der Zinsfestschreibung bestehen bleiben soll, möchten aber die Immobilie für eine Kapitalbeschaffung, Umschuldung von Privatkrediten oder Erbenauszahlungen nochmals mit einer Grundschuld als Nachrangdarlehen beleihen.

  • ZIEL

Durch ein Eigentümerdarlehen oder Nachrangdarlehen kann die laufende Immobilienfinanzierung bestehen bleiben und zusätzlicher Finanzierungsbedarf separat finanziert werden.

AUSGANGSSITUATION

Unbelastete Immobilie

Sie haben eine unbelastete Immobilie und möchten diese für eine Kapitalbeschaffung, Umschuldung von teuren Privatkrediten oder Erbenauszahlungen oder aus anderen Gründen mit einer Grundschuld beleihen.

  • ZIEL

Den vorhandenen Immobilienwert für eine Kapitalbeschaffung nutzen. Je nach Ausgangssituation kann hierfür ein Eigentümerdarlehen oder eine Finanzierung mit nachrangiger Grundschuld infrage kommen.

AUSGANGSSITUATION

Laufende Finanzierungen – hohe Raten

Es bestehen laufende Immobilienfinanzierungen, Privatkredite, Bauspardarlehen, Kreditkartenbelastungen, sonstige Verbindlichkeiten, die monatlichen Raten werden pünktlich gezahlt, sind aber sehr hoch.

  • ZIEL

Die monatlichen Raten sollen zukünftig gesenkt werden.

AUSGANGSSITUATION

Zahlungsschwierigkeiten

Es bestehen bereits Zahlungsschwierigkeiten, Rückbuchungen bei den laufenden Krediten und Verbindlichkeiten.

  • ZIEL

Die monatlichen Belastungen sollen gesenkt, bestehende Zahlungsschwierigkeiten neu geordnet und drohende Kreditkündigungen oder Zwangsvollstreckungen möglichst vermieden werden.

AUSGANGSSITUATION

Kredite gekündigt – Zwangsversteigerung droht

Es wurden bereits Kredite gekündigt und es droht die Zwangsversteigerung der Immobilie.

  • ZIEL

Durch ein Eigentümerdarlehen oder Nachrangdarlehen kann die laufende Immobilienfinanzierung bestehen bleiben und zusätzlicher Finanzierungsbedarf separat finanziert werden.

AUSGANGSSITUATION

Anschluss- oder Neufinanzierung abgelehnt

Die Anschlussfinanzierung und Neufinanzierung für Ihre Immobilienfinanzierung wurde aufgrund schlechter Bonität, einer negativen SCHUFA, Ihres Alters oder aus anderen Gründen abgelehnt.

  • ZIEL

Möglichkeiten für die Weiterfinanzierung der Immobilie prüfen und durch eine mögliche Kreditzusammenfassung die monatliche Belastung reduzieren.

AUSGANGSSITUATION

Bestehende Immobilienfinanzierung soll bleiben

Sie haben eine laufende Immobilienfinanzierung, welche aufgrund sehr guter Zinsen und der Zinsfestschreibung bestehen bleiben soll, möchten aber die Immobilie für eine Kapitalbeschaffung, Umschuldung von Privatkrediten oder Erbenauszahlungen nochmals mit einer Grundschuld als Nachrangdarlehen beleihen.

  • ZIEL

Durch ein Eigentümerdarlehen oder Nachrangdarlehen kann die laufende Immobilienfinanzierung bestehen bleiben und zusätzlicher Finanzierungsbedarf separat finanziert werden.

AUSGANGSSITUATION

Unbelastete Immobilie

Sie haben eine unbelastete Immobilie und möchten diese für eine Kapitalbeschaffung, Umschuldung von teuren Privatkrediten oder Erbenauszahlungen oder aus anderen Gründen mit einer Grundschuld beleihen.

  • ZIEL

Den vorhandenen Immobilienwert für eine Kapitalbeschaffung nutzen. Je nach Ausgangssituation kann hierfür ein Eigentümerdarlehen oder eine Finanzierung mit nachrangiger Grundschuld infrage kommen.

Welche Kredite und Verbindlichkeiten können umgeschuldet werden?

Bei einer Umschuldung können unterschiedliche bestehende Kredite und Verbindlichkeiten in die neue Finanzierung einbezogen werden. Welche davon tatsächlich abgelöst oder zusammengefasst werden können, wird individuell geprüft.

  • Immobilienkredite und Baufinanzierungen
  • Privat- und Ratenkredite
  • Bauspardarlehen
  • Dispo- und Rahmenkredite
  • Kreditkartenverbindlichkeiten
  • offene Rechnungen und Inkassoforderungen
  • weitere geeignete Verbindlichkeiten

Müssen alle bestehenden Kredite abgelöst werden?

Nein. Eine Umschuldung muss nicht automatisch sämtliche bestehenden Finanzierungen umfassen.

Hat beispielsweise ein bestehender Immobilienkredit günstige Konditionen oder eine noch laufende Zinsbindung, kann dieser bestehen bleiben. Weitere Kredite und Verbindlichkeiten können separat über die Immobilie finanziert werden.

Für eine zusätzliche Finanzierung über die Immobilie kann je nach Ausgangssituation beispielsweise ein Nachrangdarlehen infrage kommen.

Mehr über die Möglichkeiten eines Nachrangdarlehens erfahren.

Ist die Immobilie dagegen schuldenfrei oder nur noch gering belastet und steht die Kapitalbeschaffung über den Immobilienwert im Vordergrund, finden Sie weitere Informationen unter Immobilienbeleihung .

Wie funktioniert eine Umschuldung mit Immobilie?

Bei einer Umschuldung wird die eigene Immobilie als Sicherheit für die neue Finanzierung genutzt. Dadurch können bestehende Kredite und Verbindlichkeiten abgelöst und in einer neuen Finanzierung zusammengeführt werden.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen, hängt vor allem vom Wert und der aktuellen Belastung der Immobilie sowie von Ihrer persönlichen finanziellen Situation ab.

Ziel kann es sein, mehrere bestehende Zahlungsverpflichtungen übersichtlicher zu gestalten und die monatliche Gesamtbelastung zu reduzieren.

Umschuldung auch in schwierigen Situationen

Auch bei negativer SCHUFA, Zahlungsrückständen oder bereits gekündigten Krediten kann eine Umschuldung mit Immobilie möglich sein. Entscheidend sind dabei die persönliche Ausgangssituation sowie der Wert und die bestehende Belastung der Immobilie.

  • negative SCHUFA oder ein schlechter Bonitätsscore
  • Zahlungsrückstände bei bestehenden Krediten
  • bereits gekündigte Kredite
  • abgelehnte Anschlussfinanzierung
  • drohende Vollstreckungsmaßnahmen oder Zwangsversteigerung

Auch in diesen Fällen prüfen wir, welche Möglichkeiten bestehen, Verbindlichkeiten abzulösen und die Finanzierung neu zu ordnen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Haus umschulden trotz SCHUFA .

Welche Voraussetzungen gelten für eine Umschuldung?

Grundlage für diese Form der Umschuldung ist eine selbst genutzte Immobilie in Deutschland, die als Sicherheit für die Finanzierung genutzt werden kann.

Unser Angebot richtet sich an:

  • Personen mit festem Arbeitseinkommen
  • Beamtinnen und Beamte
  • Personen mit Renten- oder Pensionsbezug

Eine Umschuldung kann somit auch im Renten- oder Pensionsalter möglich sein. Entscheidend sind neben dem Einkommen insbesondere der Wert und die bestehende Belastung der Immobilie sowie die Höhe der vorhandenen Kredite und Verbindlichkeiten.

Nicht jedes Finanzierungsanliegen können wir begleiten. Dazu zählen beispielsweise Finanzierungen bei einem laufenden Insolvenzverfahren oder bei Einkommen, das ausschließlich aus selbständiger Tätigkeit stammt.

Alle weiteren Kriterien finden Sie unter Ausschlüsse bei unseren Finanzierungslösungen.

So läuft die Umschuldung ab

1. Anfrage stellen

Sie senden uns die wichtigsten Angaben zu Ihrer Immobilie, Ihrem Einkommen sowie den bestehenden Krediten und Verbindlichkeiten.

2. Finanzierungsmöglichkeiten prüfen

Wir prüfen Ihre persönliche Ausgangssituation und welche Möglichkeiten für eine Umschuldung über die eigene Immobilie bestehen.

3. Finanzierung abstimmen

Auf Grundlage der Prüfung wird eine passende Finanzierungslösung erarbeitet. Dabei wird berücksichtigt, welche Kredite abgelöst werden sollen und ob eine bestehende Immobilienfinanzierung erhalten bleibt.

4. Kredite und Verbindlichkeiten ablösen

Nach erfolgreichem Abschluss der Finanzierung werden die vereinbarten Kredite und Verbindlichkeiten abgelöst bzw. zusammengeführt.

Ihre Anfrage und die erste Prüfung sind kostenfrei und unverbindlich. Es entstehen keine Vorkosten.

Häufige Fragen zur Umschuldung mit Immobilie

Wie lange dauert eine Umschuldung mit Immobilie?

Wie lange eine Umschuldung dauert, hängt von der jeweiligen Ausgangssituation und den benötigten Unterlagen ab. Auch die Ablösung bestehender Kredite und die grundbuchliche Absicherung der neuen Finanzierung können Einfluss auf die Bearbeitungszeit haben.

Je vollständiger die erforderlichen Angaben und Unterlagen vorliegen, desto schneller kann die Finanzierung geprüft und weiterbearbeitet werden.

Welche Unterlagen werden für die Prüfung einer Umschuldung benötigt?

Für eine erste Prüfung werden insbesondere Angaben zur Immobilie, zum Einkommen sowie zu den bestehenden Krediten und Verbindlichkeiten benötigt.

Im weiteren Verlauf können beispielsweise Einkommensnachweise, Kreditunterlagen, aktuelle Restschuldangaben sowie Unterlagen zur Immobilie erforderlich sein. Welche Dokumente konkret benötigt werden, richtet sich nach der jeweiligen Finanzierungssituation.

Entstehen bei einer Umschuldung zusätzliche Kosten?

Bei einer grundbuchlich gesicherten Finanzierung können je nach Gestaltung Kosten entstehen, beispielsweise im Zusammenhang mit Grundbuchänderungen oder einer erforderlichen Grundschuldbestellung.

Auch mögliche Kosten für die vorzeitige Ablösung bestehender Darlehen sollten berücksichtigt werden. Welche Kosten im konkreten Fall entstehen, hängt von den bestehenden Verträgen und der neuen Finanzierung ab.

Kann bei einer Umschuldung zusätzliches Kapital aufgenommen werden?

Je nach Wert und bestehender Belastung der Immobilie kann neben der Ablösung vorhandener Verbindlichkeiten auch zusätzlicher Finanzierungsbedarf berücksichtigt werden.

Ob und in welcher Höhe zusätzliches Kapital möglich ist, hängt von der gesamten Finanzierungssituation und dem verfügbaren Finanzierungsspielraum ab.

Kann ich eine Umschuldung vorzeitig durchführen, obwohl noch eine Zinsbindung besteht?

Auch während einer laufenden Zinsbindung kann geprüft werden, welche Möglichkeiten für eine Neuordnung der Finanzierung bestehen. Ob ein bestehendes Immobiliendarlehen vorzeitig abgelöst werden kann und welche Kosten dabei entstehen, richtet sich unter anderem nach dem bestehenden Darlehensvertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen.

Gerade bei günstigen Konditionen kann es sinnvoll sein, die bestehende Immobilienfinanzierung nicht abzulösen und nur weitere Verbindlichkeiten neu zu finanzieren.

Umschuldung unverbindlich prüfen lassen

Jede Finanzierungssituation ist unterschiedlich. Deshalb prüfen wir zunächst Ihre persönliche Ausgangssituation und welche Möglichkeiten für eine Umschuldung über Ihre Immobilie bestehen. Die Prüfung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Es entstehen keine Vorkosten.

Wir machen weiter, wo andere aufhören.

Die Voraussetzungen und Fälle, bei denen wir keine Finanzierung anbieten können, finden Sie unter Ausschlüsse bei unseren Finanzierungslösungen.

Unser Versprechen an Sie:

Ihre Anfrage ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Eine Zusammenarbeit mit uns ist transparent und vertrauensvoll.

Keine Vorkosten oder versteckte Kosten. 

Wenn Sie sich in einer der beschriebenen oder einer ähnlichen Situation befinden und nach einer passenden Lösung suchen, zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten.

Stellen Sie noch heute eine unverbindliche und kostenfreie Anfrage.

Telefonisch oder bequem über unser Online-Anfrageformular. Wir unterstützen Sie diskret, zuverlässig und schnell. 

Leider können wir nicht bei jedem Anliegen helfen, beachten Sie dazu bitte unsere Ausschlüsse.

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5,0 von 5 Sternen (basierend auf 165 Bewertungen)
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Guten Tag zusammen sehr freundliche,und eine sehr gute Beratung

November 24, 2020

Guten Tag zusammen sehr freundliche,und eine sehr gute Beratung.Super schnelle Hilfe das Team von ISA suhl kann i zu 1000% weiterempfehlen.Haben mir wirklich geholfen das ich mein Haus nicht verliere. Nochmals 1000 Dank.

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V.
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Hallo Zusammen Frau Schmidt hat es geschafft innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Umschuldung hinbekommen

November 16, 2020

Hallo Zusammen Frau Schmidt hat es geschafft innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Umschuldung hinbekommen kurz vor der Zwangsversteigerung hatten einen Versicherungsmakler an der Seite gehabt hatte es nicht in einem Jahr hinbekommen.Da bin ich im Internet auf der Seite von Isa Sul Bankberater gestoßen angeschrieben nächsten Tag telefoniert und dann innerhalb einer Woche haben wir die Zusage der Bank bekommen.Danke Danke Danke weiter so.würde jeder Zeit die Firma weiterempfehlen

Mit freundlichen Grüßen Die Klingenbergs

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T.Klingenberg
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Unsere Situation kurz beschrieben: Kurz vor knapp

November 16, 2020

Unsere Situation kurz beschrieben: Kurz vor knapp. Zwangsversteigerung wurde bereits beantragt. Frau Schmidt und Herr Paule haben uns in dieser Situation einfach super schnell geholfen. Nach dem ersten Anruf wurde uns sofort gesagt wie eine Finanzierung möglich wäre. Sogar ein Vergleich wurde noch ausgehandelt. Dann ging alles sehr zügig. Wir haben so unser Haus retten können und sind der Fa. ISA Suhl wirklich sehr dankbar. Nach vielen Enttäuschungen und dem Hinhalten von anderen Firmen , haben wir so das schönste Weihnachtsgeschenk. Vielen Vielen Dank

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F.Müller
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ISA SUHL macht das möglich, was andere für unmöglich halten

November 8, 2020

Kurz und knapp

ISA SUHL macht das möglich, was andere für unmöglich halten..

Trotz Negativ Schufa den Kredit Bewilligt bekommen.

Der erste Versuch über Credimaxx wurde zur Ablehnung.

2ter Versuch über Isa SUHL Beraterin Schmidt. Sie hat sich wirklich dahinter gesetzt.und hat alles gemacht was möglich war.

Nochmals vielen vielen vielen Dank Das sie mir den Kredit ermöglicht haben

Jederzeit wieder

Bleiben sie gesund.

Liebe Grüße.

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P.Ohmes
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Sehr zu empfehlen helfen wirklich da wo andere aufhören und das mit 100% Erfolg

Oktober 26, 2020

Sehr zu empfehlen helfen wirklich da wo andere aufhören und das mit 100% Erfolg kann ich nur weiter empfehlen ohne isa suhl hätte ich meine Haus Finanzierung nicht hin bekommen Top immer wieder gerne

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S.Arend
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Mega nette und kompetente Beratung

Oktober 22, 2020

Mega nette und kompetente Beratung. Hat uns sehr weiter geholfen, vielen Dank!

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M.Kirk
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Bei uns war wirklich 5 nach 12, aber dank Frau Schmidt und Herrn Paule wurde uns super schnell geholfen

September 29, 2020

Bei uns war wirklich 5 nach 12, aber dank Frau Schmidt und Herrn Paule wurde uns super schnell geholfen.sehr freundlich und zuverlässig die beiden. 1000 dank für die schnelle und professionelle Hilfe…wirklich zu empfehlen

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K.Dietz
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Sehr nette und kompetente Betreuung!

September 28, 2020

Sehr nette und kompetente Betreuung!Auf jeden Fall weiter zu empfehlen,vielen Dank!

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U.Schade
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Isa Suhl ve Tabıkı Sandra Schımıt sız harıka bırısınız

August 21, 2020

(Übersetzt von Google) Isa Suhl und Certain Sandra Schimit sind wundervolle Menschen. Ich bin erstaunt, wie Sie professionell arbeiten. Sie haben meine Fragen immer beantwortet und mir mit einem Wort geholfen. Sie sind perfekt. Vielen Dank, Frau Sandra Schimıt.

(Original)

Isa Suhl ve Tabıkı Sandra Schımıt sız harıka bırısınız.profosyonel calısma seklınıze hayran kaldım.her zaman sorularımı cevapladınız.ve bana yardımcı oldunuz tek kelımeyle Muktesemsınız coook tesekkur ederım.Bayan Sandra Schımıt

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N.Ölmezler
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Sehr freundlich, und gute Beratung

August 20, 2020

Sehr freundlich, und gute Beratung

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M.Reinke
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Ja, Sie können auch Privatkredite, Autofinanzierungen, Kreditkarten, Dispo usw. in Form einer Immobilienfinanzierung zusammenfassen und so umschulden. Man kann Immobilienfinanzierungen bestehen lassen und nachrangig durch ein neues Grundschulddarlehen diese Umschuldung vornehmen. Selbst bei negativer Schufa können solche Umschuldungen durchgeführt werden. Verbindlichkeiten von Inkasso o.ä. können problemlos mit abgelöst werden.

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Das ist problemlos möglich, die Verbindlichkeiten in der Schufa werden mit abgelöst.

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Sie können Ihre Immobilie egal in welchem Alter bis zu bestimmten Beleihungsgrenzen problemlos beleihen.

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Ja, man kann auch bei offenen oder erledigten Schufaeinträgen eine Umschuldung vornehmen. Meist kann so auch die monatliche Belastung deutlich gesenkt werden, wenn man teure Privatkredite, Dispo´s, Kreditkarten usw. ablöst und zusammenfasst.

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Ein Nachrangdarlehen ist eine Immobilienfinanzierung die im Rang nach einem anderen, bereits bestehenden Grundschuldgläubiger, im Grundbuch besichert. Kommt es zur Zwangsversteigerung wird erst der Gläubiger im 1. Rang bedient und dann erst der Nachranggläubiger. Dadurch hat der Nachranggläubiger ein erhöhtes Risiko bei der Kreditvergabe. Mit einem Nachrangdarlehen kann man z.B. Privatkredite und/oder andere Verbindlichkeiten umschulden und zusammenfassen. Dadurch können die monatlichen Ratenbelastungen deutlich gesenkt werden.

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Ja, man kann auch dann eine Kreditzusammenfassung anstreben. Man sichert derartige Finanzierungen auf eine Immobilie ab.

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Ja, das ist immer möglich. Sie können in Form eines Grundschulddarlehens Kapitalbeschaffungen auch zur freien Verwendung aufnehmen. Es ist auch möglich dieses Grundschulddarlehen nachrangig hinter Ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung aufzunehmen.

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Sie können Ihre Immobilie bis zu gewissen Beleihungsgrenzen über ein Grundschulddarlehen problemlos beleihen.

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Erfragen Sie unbedingt die Gründe für die Ablehnung. Banken haben unterschiedliche Bewertungskriterien bei Haushaltsrechnungen, Schufabewertung (Score) usw. es lohnt sich immer hier auch andere Banken anzufragen.

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Sie können aus bestehenden Immobilienkrediten mit Zinsfestschreibung erschwert aussteigen. Es gibt jedoch Umstände, welche Ihnen den Ausstieg trotzdem ermöglichen. Hierzu muss man immer die individuellen Umstände betrachten.

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Ja, Sie können bestehende Kredite (Konsumentendarlehen, Autofinanzierungen, Kreditkartensalden usw. über ein grundschuldbesichertes Darlehen auch nachrangig umfinanzieren.

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Sollte Ihre Zinsfestschreibung ausgelaufen sein, können Sie zu jeder anderen Bank umschulden. Sollten Sie sich noch in der Zinsfestschreibung befinden, kann man unter gewissen Umständen auch aus laufenden Finanzierungen aussteigen. Diese sind individuell zu prüfen. Durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann man so auch eher aus dem bestehenden Immobilienkredit aussteigen. Man muss das im Einzelfall genau prüfen, ob die vorzeitige Umschuldung auch finanziell Sinn macht.

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Ja, durch die Prüfung einer Umschuldung. Man kann so verschiedene Vergleiche und Berechnungen durchführen, die Tilgung anpassen oder andere Kredite mit umschulden, um so die monatlichen Kreditraten zu senken. Eine Gesamtumschuldung kann hohe monatliche Ratenentlastungen bringen.

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Ja, denn es gibt außer der Möglichkeit bei Verkauf der Immobilie eine weitere Möglichkeit aus bestehenden Immobilienfinanzierungen vorzeitig „auszusteigen“. Es kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Aufgrund der im Moment steigenden Zinsen, ist es möglich, dass keine Vorfälligkeit anfällt, sondern nur eine Gebühr. Das kann man vorab prüfen und berechnen.

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Ja, denn außer bei Verkauf der Immobilie kann man auch bei Ablehnung einer Nachfinanzierung vorzeitig aus dem Darlehensvertrag „aussteigen“. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, muss aber nicht. Das hängt vom vereinbarten Zins ab. Eine Berechnung ist vorab problemlos möglich.

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Ja, denn durch die im Moment steigenden Zinsen kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auch vollständig entfallen. Man zieht bei der Berechnung der Vorfälligkeit den Wiederanlagezins heran. Ist der vereinbarte Zins bei der abzulösenden Bank niedriger, fällt keine Vorfälligkeit, sondern nur eine Gebühr für die Berechnung an.