Immobilienbeleihung
Die Immobilie dient bei Eigentümer- oder
Nachrangdarlehen immer als Sicherheit.
Die meisten Banken bieten derartige
Finanzierungen trotzdem nicht an.
Wir helfen Ihnen in jeder Situation weiter!
Nachrangdarlehen
Was ist ein Nachrangdarlehen?
Ein Nachrangdarlehen bietet Ihnen eine hervorragende Möglichkeit, zusätzliche finanzielle Mittel zu beschaffen, ohne Ihre Erstfinanzierung anzutasten. Insbesondere in Zeiten, in denen Kapital benötigt wird, sei es für Renovierungen, Modernisierungen, Umschuldungen oder andere Investitionen, kann ein Nachrangdarlehen die ideale Lösung sein.
Flexible Finanzierungsmöglichkeit für Ihre Immobilie
Ein Nachrangdarlehen ist eine besondere Form der Finanzierung, bei der das Darlehen im Grundbuch an zweiter Stelle, also hinter einer bestehenden Hypothek oder Grundschuld, eingetragen wird. Diese 2. Grundschuld bietet dem Kreditgeber weniger Sicherheit, da im Falle eines Zahlungsausfalls zunächst die erste Grundschuld bedient wird. Dadurch sind Nachrangdarlehen in der Regel bei vielen Banken nicht möglich.
Vorteile eines Nachrangdarlehens
- Kapitalbeschaffung auf Immobilie: Mit einem Nachrangdarlehen können eine freie Kapitalbeschaffung finanzieren auch wenn Sie bereits über 65 Jahre alt sind
- Flexibilität bei der Verwendung: Egal, ob Sie das Kapital für eine Renovierung, oder andere Investitionen nutzen möchten, das Nachrangdarlehen bietet Ihnen maximale Freiheit.
- Kein Eingriff in bestehende Finanzierungen: Da das Nachrangdarlehen nachrangig ist, bleibt Ihre bestehende Finanzierung unangetastet.
Nachrangdarlehen als Eigentümerdarlehen
Viele Immobilienbesitzer nutzen ein Nachrangdarlehen als Eigentümerdarlehen, um Projekte wie eine Renovierung oder Modernisierung zu finanzieren. Ein Renovierungskredit in Form eines Nachrangdarlehens bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Immobilie zu verschönern oder deren Wert zu steigern.
Immobilie beleihen und finanziellen Spielraum erweitern
Wenn Sie Ihre Immobilie beleihen, können Sie einen erheblichen finanziellen Spielraum schaffen. Das Nachrangdarlehen dient oft der Umfinanzierung von laufenden Privatkrediten oder anderen Verbindlichkeiten. Auch bei einer negativen Schufa ist die Finanzierung um Nachrang möglich.
Fazit
Ein Nachrangdarlehen ist eine flexible und effiziente Möglichkeit, finanzielle Mittel zu beschaffen und gleichzeitig Ihre bestehende Finanzierung zu schützen. Ob für Renovierungen, Modernisierungen, Umschuldungen oder als Kapitalquelle für neue Investitionen – diese Form des Darlehens bietet viele Vorteile für Immobilienbesitzer, die ihre Immobilie beleihen möchten, ohne ihre primäre Finanzierung zu belasten.
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Absolut empfehlenswert!
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Meine Frau und ich waren auf der Suche nach einem Immobiliendarlehen, aufgrund mehrerer Umzüge von uns, stand die Schufa ein wenig unter 90- da sagte jede andere Bank direkt nein -.
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Auch wir können nur positives schreiben
Auch wir können nur positives schreiben. Frau Rockstein war immer präsent, hilfsbereit und freundlich.
Vielen Dank Frau Rockstein das wir bald einziehen können und unsere Wünsche erfüllt wurden.
f.a.q.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Sie können auch Privatkredite, Autofinanzierungen, Kreditkarten, Dispo usw. in Form einer Immobilienfinanzierung zusammenfassen und so umschulden. Dadurch erreichen Sie oftmals bis zu 50 % Rateneinsparung. Man kann Immobilienfinanzierungen bestehen lassen und nachrangig durch ein neues Grundschulddarlehen diese Umschuldung vornehmen. Selbst bei negativer Schufa können solche Umschuldungen durchgeführt werden. Verbindlichkeiten von Inkasso o.ä. können problemlos mit abgelöst werden.
Das ist problemlos möglich, die Verbindlichkeiten in der Schufa werden mit abgelöst.
Sie können Ihre Immobilie egal in welchem Alter bis zu bestimmten Beleihungsgrenzen problemlos beleihen.
Ja, man kann auch bei offenen oder erledigten Schufaeinträgen eine Umschuldung vornehmen. Meist kann so auch die monatliche Belastung bis zu 50 % gesenkt, wenn man teure Privatkredite, Dispo´s, Kreditkarten usw. ablöst und zusammenfasst.
Ein Nachrangdarlehen ist eine Immobilienfinanzierung die im Rang nach einem anderen, bereits bestehenden Grundschuldgläubiger, im Grundbuch besichert. Kommt es zur Zwangsversteigerung wird erst der Gläubiger im 1. Rang bedient und dann erst der Nachranggläubiger. Dadurch hat der Nachranggläubiger ein erhöhtes Risiko bei der Kreditvergabe. Mit einem Nachrangdarlehen kann man z.B. Privatkredite und/oder andere Verbindlichkeiten umschulden und zusammenfassen. Dadurch können die monatlichen Ratenbelastungen bis zu 50 % gesenkt werden.
Ja, man kann auch dann eine Kreditzusammenfassung anstreben. Man sichert derartige Finanzierungen auf eine Immobilie ab.
Ja, das ist immer möglich. Sie können in Form eines Grundschulddarlehens Kapitalbeschaffungen auch zur freien Verwendung aufnehmen. Es ist auch möglich dieses Grundschulddarlehen nachrangig hinter Ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung aufzunehmen.
Sie können Ihre Immobilie bis zu gewissen Beleihungsgrenzen über ein Grundschulddarlehen problemlos beleihen.
Erfragen Sie unbedingt die Gründe für die Ablehnung. Banken haben unterschiedliche Bewertungskriterien bei Haushaltsrechnungen, Schufabewertung (Score) usw. es lohnt sich immer hier auch andere Banken anzufragen.
Sie können aus bestehenden Immobilienkrediten mit Zinsfestschreibung erschwert aussteigen. Es gibt jedoch Umstände, welche Ihnen den Ausstieg trotzdem ermöglichen. Hierzu muss man immer die individuellen Umstände betrachten.
Ja, Sie können bestehende Kredite (Konsumentendarlehen, Autofinanzierungen, Kreditkartensalden usw. über ein grundschuldbesichertes Darlehen auch nachrangig umfinanzieren. Meist bekommt man so eine Ratenentlastung von bis zu 50 %.
Sollte Ihre Zinsfestschreibung ausgelaufen sein, können Sie zu jeder anderen Bank umschulden. Sollten Sie sich noch in der Zinsfestschreibung befinden, kann man unter gewissen Umständen auch aus laufenden Finanzierungen aussteigen. Diese sind individuell zu prüfen. Durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann man so auch eher aus dem bestehenden Immobilienkredit aussteigen. Man muss das im Einzelfall genau prüfen, ob die vorzeitige Umschuldung auch finanziell Sinn macht.
Ja, durch die Prüfung einer Umschuldung. Man kann so verschiedene Vergleiche und Berechnungen durchführen, die Tilgung anpassen oder andere Kredite mit umschulden, um so die monatlichen Kreditraten zu senken. Eine Gesamtumschuldung kann hohe monatliche Ratenentlastungen bringen.
Ja, denn es gibt außer der Möglichkeit bei Verkauf der Immobilie eine weitere Möglichkeit aus bestehenden Immobilienfinanzierungen vorzeitig „auszusteigen“. Es kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Aufgrund der im Moment steigenden Zinsen, ist es möglich, dass keine Vorfälligkeit anfällt, sondern nur eine Gebühr. Das kann man vorab prüfen und berechnen.
Ja, denn außer bei Verkauf der Immobilie kann man auch bei Ablehnung einer Nachfinanzierung vorzeitig aus dem Darlehensvertrag „aussteigen“. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, muss aber nicht. Das hängt vom vereinbarten Zins ab. Eine Berechnung ist vorab problemlos möglich.
Ja, denn durch die im Moment steigenden Zinsen kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auch vollständig entfallen. Man zieht bei der Berechnung der Vorfälligkeit den Wiederanlagezins heran. Ist der vereinbarte Zins bei der abzulösenden Bank niedriger, fällt keine Vorfälligkeit, sondern nur eine Gebühr für die Berechnung an.