Zwangsversteigerung
- Immobilienkredit wurde gekündigt
- Zwangsversteigerung wurde beantragt
- Gutachter war schon vor Ort
- Versteigerungstermin steht bereits fest
Wir bieten Ihnen gezielte Unterstützung.
Zwangsversteigerung verhindern
Zwangsversteigerung durch Umschuldung abwenden – Finanzierungsmöglichkeiten bei Kreditkündigung prüfen lassen
Wenn die Zwangsversteigerung des eigenen Hauses oder der eigenen Wohnung droht, ist schnelles Handeln wichtig. Häufig gehen einer Zwangsversteigerung Zahlungsschwierigkeiten, Ratenrückstände, eine Kreditkündigung, die Kündigung der Grundschuld oder Forderungen anderer Gläubiger voraus.
Auch eine abgelehnte Anschlussfinanzierung kann dazu führen, dass die eigene Immobilie gefährdet ist.
Zwangsversteigerung kurz erklärt
Die Zwangsversteigerung ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem eine Immobilie zwangsweise versteigert werden soll, um offene Forderungen von Gläubigern durch den Versteigerungserlös zu begleichen.
Droht Ihnen eine Zwangsversteigerung?
Wir prüfen Ihre finanzielle Ausgangssituation und besprechen mit Ihnen, ob und wie eine Umfinanzierung zur Ablösung bestehender Forderungen infrage kommt.
Je früher die Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden, desto mehr Handlungsspielraum besteht.
In welcher Phase der Zwangsversteigerung befinden Sie sich?
Nicht jede drohende Zwangsversteigerung befindet sich im gleichen Stadium. Für die Prüfung einer Finanzierung ist deshalb wichtig, wie weit das Verfahren bereits fortgeschritten ist.
Typische Situationen sind:
- Sie haben eine Kreditkündigung erhalten oder diese wurde angekündigt.
- Eine Bank oder ein anderer Gläubiger droht mit der Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie.
- Eine notwendige Weiter- oder Anschlussfinanzierung wurde abgelehnt.
- Die Grundschuld wurde gekündigt.
- Die Zwangsversteigerung wurde bereits beantragt.
- Ein vom Gericht beauftragter Gutachter wurde bereits tätig.
- Das Verkehrswertgutachten liegt bereits vor.
- Ein Termin zur Zwangsversteigerung wurde bereits festgesetzt.
Auch Miteigentümer oder Miterben einer Immobilie können eine Versteigerung veranlassen.
Warum ist der Zeitpunkt so wichtig?
Je weiter das Verfahren fortgeschritten ist, desto weniger Zeit kann für die Prüfung und Umsetzung einer neuen Finanzierung zur Verfügung stehen.
Sobald eine Kreditkündigung vorliegt oder eine Zwangsversteigerung konkret droht, ist es sinnvoll, die Finanzierungsmöglichkeiten prüfen zu lassen. Auch bei bereits laufenden Verfahren oder einem festgesetzem Termin ist eine Prüfung immer sinnvoll und natürlich möglich.
Kann eine Umschuldung eine Zwangsversteigerung verhindern?
Ja, eine Umschuldung ist eine sinnvolle Möglichkeit, bestehende Forderungen z.B. aufgrund eines gekündigten Immobilienkredites, einer abgelehnten Anschlussfinanzierung oder Verbindlichkeiten gegenüber anderen Gläubigern neu zu ordnen und abzulösen, um die Zwangsversteigerung abzuwehren.
Voraussetzung ist, dass eine tragfähige Finanzierung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit umsetzbar ist.
Wie kann die Finanzierung funktionieren?
Bei Immobilieneigentümern dient die Immobilie als Sicherheit für eine neue Finanzierung. Das Darlehen wird grundbuchlich abgesichert.
Mit der neuen Finanzierung können – abhängig von der Ausgangssituation – beispielsweise gekündigte Immobilienkredite oder weitere geeignete Kredite und Verbindlichkeiten abgelöst werden.
Ziel ist es, die finanzielle Situation neu zu ordnen und damit die Grundlage zur Abwendung der drohenden Zwangsversteigerung zu schaffen.
Mehr zu dieser Möglichkeit erfahren Sie unter Immobilienrettung durch Umschuldung.
Verkauf oder Teilverkauf der Immobilie?
Durch eine Umfinanzierung muss die Immobilie weder verkauft, noch teilverkauft werden. Ziel ist es, bestehende Forderungen abzulösen, die finanzielle Situation zu stabilisieren und so die drohende Zwangsversteigerung zu verhindern.
Was ist möglich, wenn bereits Rückstände bestehen?
Auch wenn bereits Zahlungsrückstände bei Ihrer Bank bestehen oder eine Kreditkündigung bevorsteht, sollten Sie frühzeitig handeln, da noch ausreichend Zeit vorhanden ist, um nach der passenden Finanzierungslösung zu suchen und um weitere Maßnahmen abzuwenden – gleichzeitig können die Kosten für eventuelle Mahn-, Rechts- oder Verfahrenskosten vermieden werden.
Zwangsversteigerung wurde bereits beantragt
Wurde die Zwangsversteigerung bereits beantragt oder ein Gutachter mit der Bewertung der Immobilie beauftragt, sollte die Situation möglichst zeitnah geprüft werden. Die Möglichkeiten zur Verhinderung der Zwangsversteigerung durch eine passende Finanzierung bestehen auch zu diesem Zeitpunkt, um den Verlust der Immobilie zu vermeiden.
Weitere Informationen zu solchen Situationen finden Sie unter Abwendung der Zwangsversteigerung.
Ein Versteigerungstermin steht bereits fest
Auch bei einem bereits festgesetzten Versteigerungstermin ist eine Prüfung sinnvoll und weiterhin möglich. Der vorhandene zeitliche Spielraum ist jedoch in dieser Phase besonders wichtig, da der zeitliche Faktor für die Vorbereitung und Bearbeitung der Finanzierung zu beachten ist.
Zwangsversteigerung trotz negativer SCHUFA
Gerade bei Zahlungsschwierigkeiten oder gekündigten Krediten bestehen oftmals zusätzliche negative SCHUFA-Merkmale oder weitere offene Forderungen, Verbindlichkeiten, Ratenkredite etc. Diese werden bei der Prüfung einer Umfinanzierung mit berücksichtigt und können je nach individueller Situation und Ausgangslage mit abgelöst werden.
Welche Rolle spielt die eigene Immobilie?
Bei der Prüfung wird neben der Bonität insbesondere betrachtet, welcher Immobilienwert den bestehenden Belastungen und Forderungen gegenübersteht.
Darüber hinaus spielen unter anderem das regelmäßige Einkommen, die Höhe der abzulösenden Verbindlichkeiten und die zukünftig tragbare monatliche Belastung eine Rolle.
Eine negative SCHUFA allein entscheidet deshalb nicht darüber, ob eine Finanzierung möglich ist.
Weitere Informationen finden Sie unter Haus umschulden trotz Schufa.
Anschlussfinanzierung wurde abgelehnt
Manchmal kann eine drohende Zwangsversteigerung für Betroffene nur schwer nachvollziehbar sein – beispielsweise wenn die Bank die Weiter- oder Anschlussfinanzierung ablehnt, obwohl die bisherigen Raten regelmäßig gezahlt wurden. Selbstverständlich lohnt sich auch in dieser Situation die zeitnahe Prüfung einer neuen Finanzierungslösung.
Was wird bei der Prüfung der Finanzierung berücksichtig?
Ob eine Finanzierung zur Abwendung einer drohenden Zwangsversteigerung möglich ist, hängt von der gesamten persönlichen, finanziellen und zeitlichen Ausgangssituation ab.
Bei der Prüfung sind insbesondere folgende Punkte relevant:
- Wert und bestehende Belastung der Immobilie
- Höhe der offenen und abzulösenden Forderungen
- bestehende Grundschulden und Immobilienkredite
- regelmäßiges Einkommen
- monatliche Einnahmen und Ausgaben
- Bonitäts- und SCHUFA-Situation
- Stand des Zwangsversteigerungsverfahrens
- verbleibende Zeit für die Umsetzung einer Finanzierung
Für wen können wir eine Finanzierung prüfen?
Unser Angebot richtet sich an Personen mit festem Arbeitseinkommen, Beamtinnen und Beamte sowie Personen im Renten- oder Pensionsbezug, die Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie sind.
Stammt das Einkommen ausschließlich aus selbstständiger Tätigkeit, können wir die Finanzierung im Rahmen dieses Angebots nicht begleiten.
Ob eine Finanzierung tatsächlich möglich ist, kann erst nach Prüfung der individuellen Situation beurteilt werden.
Weitere Fälle, bei denen wir keine Finanzierung anbieten können, finden Sie unter Ausschlüsse.
So prüfen wir Ihre Möglichkeiten bei drohender Zwangsversteigerung
1. Situation mitteilen
Übermitteln Sie uns die wichtigsten Informationen zu Ihrer Immobilie, den bestehenden Krediten und Forderungen sowie zum aktuellen Stand einer möglichen oder bereits laufenden Zwangsversteigerung.
2. Finanzierungsmöglichkeiten prüfen
Wir betrachten Ihre finanzielle Ausgangssituation und prüfen, ob grundsätzlich eine Finanzierungsmöglichkeit zur Ablösung bestehender Forderungen infrage kommen kann.
3. Vorgehensweise besprechen
Besteht eine Finanzierungsmöglichkeit, besprechen wir mit Ihnen die weitere Vorgehensweise und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen für die weitere Bearbeitung benötigt werden.
4. Finanzierung weiter bearbeiten
Wenn Sie die Finanzierung weiterverfolgen möchten, begleiten wir Sie bei den nächsten Schritten der Finanzierungsbearbeitung.
Ihre Anfrage ist selbstversändlich kostenfrei und unverbindlich. Es entstehen keine Vorkosten oder versteckte Kosten.
f.a.q.
Häufige Fragen zur drohenden Zwangsversteigerung
Ja, eine Umschuldung kann die einer Zwangsversteigerung zugrunde liegenden Forderungen abzulösen und so die Zwangsversteigerung stoppen.
Ob dies möglich ist, hängt unter anderem vom Verfahrensstand, der verbleibenden Zeit, dem Immobilienwert, den bestehenden Belastungen und der persönlichen finanziellen Situation ab.
Eine Kreditkündigung schließt eine neue Finanzierung nicht aus. Es kann geprüft werden, ob der gekündigte Kredit und gegebenenfalls weitere Verbindlichkeiten durch eine neue Finanzierung abgelöst werden können.
Ist das Verfahren bereits eingeleitet, sollte möglichst früh geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen.
Je weiter das Verfahren fortgeschritten ist, desto wichtiger wird der vorhandene zeitliche Spielraum für die Umsetzung einer möglichen Finanzierung.
Eine negative SCHUFA schließt eine Finanzierung bei vorhandener Immobilie nicht aus.
Neben der SCHUFA werden unter anderem Immobilienwert, bestehende Belastungen, Einkommen und die Höhe der abzulösenden Forderungen berücksichtigt.
Eine Umschuldung kann die Grundlage dafür schaffen, bestehende Forderungen abzulösen und eine drohende Zwangsversteigerung abzuwenden. Dabei kann eine neue Finanzierung genutzt werden, um beispielsweise einen gekündigten Immobilienkredit oder weitere geeignete Verbindlichkeiten abzulösen.
Die eigene Immobilie dient dabei als Sicherheit für die Finanzierung. Entscheidend sind insbesondere der Immobilienwert, die bestehenden Belastungen, die Höhe der abzulösenden Forderungen, das regelmäßige Einkommen und der aktuelle Stand des Zwangsversteigerungsverfahrens.
Eine mögliche Finanzierungslösung kommt ohne Verkauf oder Teilverkauf Ihrer Immobilie aus. Ziel ist es, bestehende Forderungen abzulösen, die finanzielle Situation zu stabilisieren und so die drohende Zwangsversteigerung abzuwenden.
Ob die Zwangsversteigerung abgewendet werden kann, muss anhand der konkreten Situation und des verbleibenden zeitlichen Spielraums geprüft werden.
Auch bei einem bereits festgesetzten Versteigerungstermin ist die Prüfung selbstverständlich sinnvoll und möglich. Allerdings ist der verbleibende zeitliche Spielraum besonders wichtig.
Möglichkeiten zur Abwendung der Zwangsversteigerung prüfen lassen
Wenn eine Kreditkündigung vorliegt oder eine Zwangsversteigerung bereits droht oder eingeleitet wurde, sollte möglichst früh geprüft werden, welche Finanzierungslösung infrage kommt.
Wir betrachten mit Ihnen Ihre persönliche Ausgangssituation und besprechen die weitere Vorgehensweise ehrlich, transparent und vertrauensvoll.
Ihre Anfrage bei uns
- kostenfreie und unverbindliche Prüfung
- keine Vorkosten
- individuelle Betrachtung Ihrer Finanzierungssituation
- transparente Besprechung der weiteren Vorgehensweise
- diskrete und vertrauliche Bearbeitung Ihrer Anfrage
Alternativ können Sie uns telefonisch kontaktieren:
Bitte beachten Sie: Nicht bei jedem Finanzierungsanliegen und nicht in jedem Stadium eines Zwangsversteigerungsverfahrens kann eine Finanzierung umgesetzt werden. Weitere Informationen zu Fällen, die wir nicht begleiten können, finden Sie unter Ausschlüsse.
Ihre persönliche Anfrage an uns
Vielen Dank an Isa Suhl für diese super schnelle HILFE
Vielen Dank an Isa Suhl für diese super schnelle HILFE. Kompetent und höflich ,wir sind Fr.Schmidt und Hr. Paule mehr als Dankbar und immer wieder werden wir uns an sie wenden. Auf jeden Fall.
Vielen Dank für die tolle Unterstützung
Vielen Dank für die tolle Unterstützung. Das Team von ISA Suhl kann ich zu 100% weiterempfehlen.
Super ???? Sehr nette und Kompetente Leute
Super ???? Sehr nette und Kompetente Leute. Hat alles super Funktioniert. Schnelle und Einfache Abwicklung. Kann ich nur Empfehlen.
Die Uhr war quasi schon abgelaufen
Die Uhr war quasi schon abgelaufen, aber Frau Schmidt und Herr Paule haben durch sehr hervorragende Arbeit das Kind aus den Brunnen geholt. Ohne euch wäre dies all nicht möglich gewesen. Vielen lieben Dank, meine Familie und ich sind euch zu tiefst dankbar.
Hatten eine Zwangsversteigerung auf unserer Immobilie und es war 5 nach 12
Hatten eine Zwangsversteigerung auf unserer Immobilie und es war 5 nach 12. Aber durch die schnelle Hilfe von Isa Suhl konnte diese abgewendet werden. Vielen vielen Dank an Isa Suhl und immer wieder zu empfehlen, kompetente und super freundliche Beratung und Hilfe. Bei finanziellen Problemen kann man sie nur empfehlen. Noch einmal vielen vielen Dank.
Kein Titel
Super Betreuung. Immer freundlich und kompetent
Super Betreuung. Immer freundlich und kompetent. Von der ersten Minute an. Nur zu empfehlen. Würde Sie immer wieder nehmen
Vielen Dank für Eure Hilfe
Vielen Dank für Eure Hilfe. Nur zu empfehlen LG Oli
Super Beratung und kompetente Hilfe für jeden
Super Beratung und kompetente Hilfe für jeden der mal in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist.
Es wird gekämpft und gearbeitet bis eine Lösung gefunden wird.
Offene und nette Leute welche in jeder Situation ihr bestes geben.
Bleibt so wie ihr seid und macht weiter so.
Vielen lieben Dank für alles.
Super Beratung, absolut kompetent
Super Beratung, absolut kompetent und in jedem Fall weiter zu empfehlen! Wirklich TOP
f.a.q.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Sie können auch Privatkredite, Autofinanzierungen, Kreditkarten, Dispo usw. in Form einer Immobilienfinanzierung zusammenfassen und so umschulden. Man kann Immobilienfinanzierungen bestehen lassen und nachrangig durch ein neues Grundschulddarlehen diese Umschuldung vornehmen. Selbst bei negativer Schufa können solche Umschuldungen durchgeführt werden. Verbindlichkeiten von Inkasso o.ä. können problemlos mit abgelöst werden.
Das ist problemlos möglich, die Verbindlichkeiten in der Schufa werden mit abgelöst.
Sie können Ihre Immobilie egal in welchem Alter bis zu bestimmten Beleihungsgrenzen problemlos beleihen.
Ja, man kann auch bei offenen oder erledigten Schufaeinträgen eine Umschuldung vornehmen. Meist kann so auch die monatliche Belastung bis zu 50 % gesenkt, wenn man teure Privatkredite, Dispo´s, Kreditkarten usw. ablöst und zusammenfasst.
Ein Nachrangdarlehen ist eine Immobilienfinanzierung die im Rang nach einem anderen, bereits bestehenden Grundschuldgläubiger, im Grundbuch besichert. Kommt es zur Zwangsversteigerung wird erst der Gläubiger im 1. Rang bedient und dann erst der Nachranggläubiger. Dadurch hat der Nachranggläubiger ein erhöhtes Risiko bei der Kreditvergabe. Mit einem Nachrangdarlehen kann man z.B. Privatkredite und/oder andere Verbindlichkeiten umschulden und zusammenfassen. Dadurch können die monatlichen Ratenbelastungen bis zu 50 % gesenkt werden.
Ja, man kann auch dann eine Kreditzusammenfassung anstreben. Man sichert derartige Finanzierungen auf eine Immobilie ab.
Ja, das ist immer möglich. Sie können in Form eines Grundschulddarlehens Kapitalbeschaffungen auch zur freien Verwendung aufnehmen. Es ist auch möglich dieses Grundschulddarlehen nachrangig hinter Ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung aufzunehmen.
Sie können Ihre Immobilie bis zu gewissen Beleihungsgrenzen über ein Grundschulddarlehen problemlos beleihen.
Erfragen Sie unbedingt die Gründe für die Ablehnung. Banken haben unterschiedliche Bewertungskriterien bei Haushaltsrechnungen, Schufabewertung (Score) usw. es lohnt sich immer hier auch andere Banken anzufragen.
Sie können aus bestehenden Immobilienkrediten mit Zinsfestschreibung erschwert aussteigen. Es gibt jedoch Umstände, welche Ihnen den Ausstieg trotzdem ermöglichen. Hierzu muss man immer die individuellen Umstände betrachten.
Ja, Sie können bestehende Kredite (Konsumentendarlehen, Autofinanzierungen, Kreditkartensalden usw. über ein grundschuldbesichertes Darlehen auch nachrangig umfinanzieren. Meist bekommt man so eine Ratenentlastung von bis zu 50 %.
Sollte Ihre Zinsfestschreibung ausgelaufen sein, können Sie zu jeder anderen Bank umschulden. Sollten Sie sich noch in der Zinsfestschreibung befinden, kann man unter gewissen Umständen auch aus laufenden Finanzierungen aussteigen. Diese sind individuell zu prüfen. Durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann man so auch eher aus dem bestehenden Immobilienkredit aussteigen. Man muss das im Einzelfall genau prüfen, ob die vorzeitige Umschuldung auch finanziell Sinn macht.
Ja, durch die Prüfung einer Umschuldung. Man kann so verschiedene Vergleiche und Berechnungen durchführen, die Tilgung anpassen oder andere Kredite mit umschulden, um so die monatlichen Kreditraten zu senken. Eine Gesamtumschuldung kann hohe monatliche Ratenentlastungen bringen.
Ja, denn es gibt außer der Möglichkeit bei Verkauf der Immobilie eine weitere Möglichkeit aus bestehenden Immobilienfinanzierungen vorzeitig „auszusteigen“. Es kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Aufgrund der im Moment steigenden Zinsen, ist es möglich, dass keine Vorfälligkeit anfällt, sondern nur eine Gebühr. Das kann man vorab prüfen und berechnen.
Ja, denn außer bei Verkauf der Immobilie kann man auch bei Ablehnung einer Nachfinanzierung vorzeitig aus dem Darlehensvertrag „aussteigen“. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, muss aber nicht. Das hängt vom vereinbarten Zins ab. Eine Berechnung ist vorab problemlos möglich.
Ja, denn durch die im Moment steigenden Zinsen kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auch vollständig entfallen. Man zieht bei der Berechnung der Vorfälligkeit den Wiederanlagezins heran. Ist der vereinbarte Zins bei der abzulösenden Bank niedriger, fällt keine Vorfälligkeit, sondern nur eine Gebühr für die Berechnung an.