Zwangsversteigerung
Immobilienkredit wurde gekündigt
Zwangsversteigerung wurde beantragt
Gutachter war schon vor Ort
Versteigerungstermin steht bereits fest
Wir bieten Ihnen gezielte Unterstützung.
Zwangsversteigerung verhindern
Wenn eine Zwangsversteigerung droht, kann eine Umschuldung helfen, die Situation zu entschärfen.
Einer Zwangsversteigerung geht meist eine Kreditkündigung des Immobilienkredites voraus.
Es können aber auch andere Ursachen für die Einleitung der Zwangsversteigerung vorliegen.
Die gute Nachricht ist, dass sich die Versteigerung in den meisten Fällen abwenden lässt und es Möglichkeiten gibt die finanzielle Stabilität wieder herzustellen und Ihre Immobilie zu retten.
Ihre Situation:
- Sie haben eine Kreditkündigung erhalten oder stehen kurz davor
- Ein Gläubiger, eine Bank, ein Miteigentümer oder Miterbe will Ihre Immobilie zur Versteigerung bringen
- Ihnen wurde von einer Bank z.B. durch eine negative SCHUFA oder aus anderen Gründen die Weiterfinanzierung abgelehnt
- Die Bank/der Gläubiger droht Ihnen mit der Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie
- Die Grundschuld wurde Ihnen gekündigt und ein Gutachter vom Gericht beauftragt
- Der Gutachter hat bereits ein Gutachten erstellt
- Es steht bereits ein Termin zur Zwangsversteigerung fest
Zwangsversteigerung stoppen – Immobilienrettung
Verzweifeln Sie nicht an den Absagen anderer Banken. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit zur Umschuldung, bevor es zu spät ist.
Die Rettung Ihrer Immobilie ist für uns Priorität.
Die Umfinanzierung Ihrer Verbindlichkeiten verhindert die drohende Zwangsversteigerung und wendet diese ab.
Immobilienrettung auch bei bereits negativer Schufa, Kreditkündigung und laufenden Zwangsversteigerung.
Kein Verkauf oder Teilverkauf! Sie bleiben alleinige Eigentümer.
Seriöse Hilfe bei Zwangsversteigerung
Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Zeit mit Erfahrung, Empathie und individuellen Lösungen zur Seite.
Unser Ziel ist es, Ihre Immobilie zu sichern und gemeinsam einen Weg zurück in die finanzielle Stabilität zu finden.
Diskret, zuverlässig und ohne leere Versprechen – wir handeln in Ihrem Interesse.
Unser Versprechen an Sie:
Ihre Anfrage ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Eine Zusammenarbeit mit uns ist transparent und vertrauensvoll.
Keine Vorkosten oder versteckte Kosten.
Wenn Sie von einer Kreditkündigung, drohenden Zwangsversteigerung oder Überschuldung betroffen sind und nach einer passenden Lösung suchen, zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten.
Stellen Sie noch heute eine unverbindliche und kostenfreie Anfrage.
Telefonisch oder bequem über unser Online-Anfrageformular. Wir unterstützen Sie diskret, zuverlässig und schnell.
Leider können wir nicht bei jedem Anliegen helfen, beachten Sie dazu bitte unsere Ausschlüsse.
Melden Sie sich noch heute über unser Online-Anfrageformular oder nutzen Sie unseren telefonischen Sofort-Check:
Ihre persönliche Anfrage an uns
Seriös, schnell und zuverlässig
Seriös, schnell und zuverlässig
Ich empfehle mit Zuversicht.
Hilfsbereit. Zeitlich gesehen viel geschafft. Finanzierung top
Eine tolle Frau
Hilfsbereit. Zeitlich gesehen viel geschafft. Finanzierung top .wer hilfe braucht ist hier an der richtigen Stelle. Hilfe die helfen tut .Danke dafür
Sehr freundliche und schnelle Hilfe
Sehr freundliche und schnelle Hilfe und Abwicklung zur Umschuldung und Ratenreduzierung. Vielen Dank!
Wir haben von Frau Schmidt über eine Empfehlung erfahren und Kontakt aufgenommen
Wir haben von Frau Schmidt über eine Empfehlung erfahren und Kontakt aufgenommen. Die Betreuung und Abwicklung durch die Fa. ISA SUHL war erstklassig. Aufgrund der Entfernung wurde alles per Mail und postalisch abgewickelt. Sehr freundlich, zuvorkommend und hilfsbereit. Jederzeit wieder. Sehr zu empfehlen. Es wurde alles durchgesprochen und ehrlich beantwortet. Wenn Rückfragen aufgetreten sind und Unklarheiten bestanden, wurden diese sehr professionell und kompetent beantwortet. Frau Schmidt und Ihr Team haben immer ein offenes Ohr und sind, wie bereits erwähnt immer freundlich und hilfsbereit.
Schnelle und kompetente Hilfe
Schnelle und kompetente Hilfe bei der Finanzierung unseres Hauses. Jede Frage wurde von Fau Schmidt und Herrn Paule umgehend beantwortet und erklärt. Wir sind sehr dankbar dafür. Auf jeden Fall weiter zu empfehlen.
Kompetente Beratung und super Service👍👍👍Danke an Frau Schmidt und ihr Team 💐
Kompetente Beratung und super Service👍👍👍Danke an Frau Schmidt und ihr Team 💐 das sie immer da sind wenn man sie braucht 🌝
Einfach top super Beratung und schnelle Bearbeitung innerhalb von ca 4 Wochen alles erledigt
Einfach top super Beratung und schnelle Bearbeitung innerhalb von ca 4 Wochen alles erledigt und zwar erfolgreich danke nochmal für eure Hilfe dachte erst es wäre ein Fake kann ich nur empfehlen
Guten Tag zusammen sehr freundliche,und eine sehr gute Beratung
Guten Tag zusammen sehr freundliche,und eine sehr gute Beratung.Super schnelle Hilfe das Team von ISA suhl kann i zu 1000% weiterempfehlen.Haben mir wirklich geholfen das ich mein Haus nicht verliere. Nochmals 1000 Dank.
Hallo Zusammen Frau Schmidt hat es geschafft innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Umschuldung hinbekommen
Hallo Zusammen Frau Schmidt hat es geschafft innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Umschuldung hinbekommen kurz vor der Zwangsversteigerung hatten einen Versicherungsmakler an der Seite gehabt hatte es nicht in einem Jahr hinbekommen.Da bin ich im Internet auf der Seite von Isa Sul Bankberater gestoßen angeschrieben nächsten Tag telefoniert und dann innerhalb einer Woche haben wir die Zusage der Bank bekommen.Danke Danke Danke weiter so.würde jeder Zeit die Firma weiterempfehlen
Mit freundlichen Grüßen Die Klingenbergs
Unsere Situation kurz beschrieben: Kurz vor knapp
Unsere Situation kurz beschrieben: Kurz vor knapp. Zwangsversteigerung wurde bereits beantragt. Frau Schmidt und Herr Paule haben uns in dieser Situation einfach super schnell geholfen. Nach dem ersten Anruf wurde uns sofort gesagt wie eine Finanzierung möglich wäre. Sogar ein Vergleich wurde noch ausgehandelt. Dann ging alles sehr zügig. Wir haben so unser Haus retten können und sind der Fa. ISA Suhl wirklich sehr dankbar. Nach vielen Enttäuschungen und dem Hinhalten von anderen Firmen , haben wir so das schönste Weihnachtsgeschenk. Vielen Vielen Dank
f.a.q.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Sie können auch Privatkredite, Autofinanzierungen, Kreditkarten, Dispo usw. in Form einer Immobilienfinanzierung zusammenfassen und so umschulden. Dadurch erreichen Sie oftmals bis zu 50 % Rateneinsparung. Man kann Immobilienfinanzierungen bestehen lassen und nachrangig durch ein neues Grundschulddarlehen diese Umschuldung vornehmen. Selbst bei negativer Schufa können solche Umschuldungen durchgeführt werden. Verbindlichkeiten von Inkasso o.ä. können problemlos mit abgelöst werden.
Das ist problemlos möglich, die Verbindlichkeiten in der Schufa werden mit abgelöst.
Sie können Ihre Immobilie egal in welchem Alter bis zu bestimmten Beleihungsgrenzen problemlos beleihen.
Ja, man kann auch bei offenen oder erledigten Schufaeinträgen eine Umschuldung vornehmen. Meist kann so auch die monatliche Belastung bis zu 50 % gesenkt, wenn man teure Privatkredite, Dispo´s, Kreditkarten usw. ablöst und zusammenfasst.
Ein Nachrangdarlehen ist eine Immobilienfinanzierung die im Rang nach einem anderen, bereits bestehenden Grundschuldgläubiger, im Grundbuch besichert. Kommt es zur Zwangsversteigerung wird erst der Gläubiger im 1. Rang bedient und dann erst der Nachranggläubiger. Dadurch hat der Nachranggläubiger ein erhöhtes Risiko bei der Kreditvergabe. Mit einem Nachrangdarlehen kann man z.B. Privatkredite und/oder andere Verbindlichkeiten umschulden und zusammenfassen. Dadurch können die monatlichen Ratenbelastungen bis zu 50 % gesenkt werden.
Ja, man kann auch dann eine Kreditzusammenfassung anstreben. Man sichert derartige Finanzierungen auf eine Immobilie ab.
Ja, das ist immer möglich. Sie können in Form eines Grundschulddarlehens Kapitalbeschaffungen auch zur freien Verwendung aufnehmen. Es ist auch möglich dieses Grundschulddarlehen nachrangig hinter Ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung aufzunehmen.
Sie können Ihre Immobilie bis zu gewissen Beleihungsgrenzen über ein Grundschulddarlehen problemlos beleihen.
Erfragen Sie unbedingt die Gründe für die Ablehnung. Banken haben unterschiedliche Bewertungskriterien bei Haushaltsrechnungen, Schufabewertung (Score) usw. es lohnt sich immer hier auch andere Banken anzufragen.
Sie können aus bestehenden Immobilienkrediten mit Zinsfestschreibung erschwert aussteigen. Es gibt jedoch Umstände, welche Ihnen den Ausstieg trotzdem ermöglichen. Hierzu muss man immer die individuellen Umstände betrachten.
Ja, Sie können bestehende Kredite (Konsumentendarlehen, Autofinanzierungen, Kreditkartensalden usw. über ein grundschuldbesichertes Darlehen auch nachrangig umfinanzieren. Meist bekommt man so eine Ratenentlastung von bis zu 50 %.
Sollte Ihre Zinsfestschreibung ausgelaufen sein, können Sie zu jeder anderen Bank umschulden. Sollten Sie sich noch in der Zinsfestschreibung befinden, kann man unter gewissen Umständen auch aus laufenden Finanzierungen aussteigen. Diese sind individuell zu prüfen. Durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann man so auch eher aus dem bestehenden Immobilienkredit aussteigen. Man muss das im Einzelfall genau prüfen, ob die vorzeitige Umschuldung auch finanziell Sinn macht.
Ja, durch die Prüfung einer Umschuldung. Man kann so verschiedene Vergleiche und Berechnungen durchführen, die Tilgung anpassen oder andere Kredite mit umschulden, um so die monatlichen Kreditraten zu senken. Eine Gesamtumschuldung kann hohe monatliche Ratenentlastungen bringen.
Ja, denn es gibt außer der Möglichkeit bei Verkauf der Immobilie eine weitere Möglichkeit aus bestehenden Immobilienfinanzierungen vorzeitig „auszusteigen“. Es kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Aufgrund der im Moment steigenden Zinsen, ist es möglich, dass keine Vorfälligkeit anfällt, sondern nur eine Gebühr. Das kann man vorab prüfen und berechnen.
Ja, denn außer bei Verkauf der Immobilie kann man auch bei Ablehnung einer Nachfinanzierung vorzeitig aus dem Darlehensvertrag „aussteigen“. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, muss aber nicht. Das hängt vom vereinbarten Zins ab. Eine Berechnung ist vorab problemlos möglich.
Ja, denn durch die im Moment steigenden Zinsen kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auch vollständig entfallen. Man zieht bei der Berechnung der Vorfälligkeit den Wiederanlagezins heran. Ist der vereinbarte Zins bei der abzulösenden Bank niedriger, fällt keine Vorfälligkeit, sondern nur eine Gebühr für die Berechnung an.