Umschuldung
Wir bieten Ihnen Finanzierungslösungen, um alle
Kredite und Forderungen zusammenzuführen.
Dadurch können Sie in der Regel bis zu 50 %
Ihrer monatlichen Ratenlast einsparen.
Meine Anschlussfinanzierung fürs Haus wurde abgelehnt
– was kann ich tun?
Wenn Ihre Anschlussfinanzierung für Ihre Immobilie abgelehnt wurde, heißt es schnell zu handeln, um weitere Schwierigkeiten zu vermeiden und Kosten zu sparen.
Überprüfen Sie zuerst die Gründe für die Ablehnung. Wenden Sie sich an Ihre Bank oder Ihren Kreditgeber und fragen Sie nach den Gründen für die Ablehnung.
Suchen Sie umgehend nach Alternativen. Es gibt Kreditinstitute, die sich auf derartige Immobilienkredite spezialisiert haben. Sprechen Sie mit einem erfahrenen und seriösen Kreditexperten, um herauszufinden, welche Optionen für Sie am besten geeignet sind.
Ein Experte kann Ihnen helfen, die Gründe für Ihre Ablehnung zu verstehen und Ihnen helfen eine Umfinanzierung vorzunehmen.
Unser Versprechen an Sie:
Ihre Anfrage ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Es gibt bei uns keine Vorkosten oder versteckte Kosten. Unsere Zusammenarbeit mit Ihnen ist transparent, ehrlich und vertrauensvoll.
Sollten Sie sich für eine Umschuldung interessieren, auch wenn Ihr Anliegen hier nicht aufgeführt ist, dann scheuen Sie sich nicht und stellen Sie noch heute eine unverbindliche und kostenfreie Anfrage. Sie können Ihre Anfrage an uns telefonisch richten oder ganz einfach über unser Anfrageformular.
Leider können wir nicht bei jedem Anliegen helfen, beachten Sie dazu bitte unsere Ausschlüsse.
Melden Sie sich noch heute über unsere Online-Anfrage oder nutzen Sie unseren telefonischen Sofort-Check:
Ihre persönliche Anfrage an uns
Ohne ihre Hilfe hätten wir den Kauf unseres Hauses nicht bewältigen können
Vielen Dank an Frau Rockstein für die uns entgegengebrachte Unterstützung, Hilfe und Aufmerksamkeit. Ohne ihre Hilfe hätten wir den Kauf unseres Hauses nicht bewältigen können. Vielen Dank für alles, was Sie für uns tun.
Kein Titel
Traum erfüllt durch Frau Rockstein
Durch das Engagement von Frau Rockenstein war es uns möglich,uns unseren Traum von einem eigenen Haus zu erfüllen. Sie hat uns bei allen Fragen und Problemen schnellstmöglich unterstützt. Ein Ansprechpartner der wirklich da weiter macht wo andere aufhören. Vielen lieben Dank.
Kein Titel
Kein Titel
Kein Titel
Hat alles wunderbar geklappt
Hat alles wunderbar geklappt und Frau Rockstein hat sich wirklich viel Mühe gegeben, damit alles schnell abgewickelt wurde.
Sehr freundliches und kompetentes Team
Sehr freundliches und kompetentes Team. Haben mir in einer schwierigen Lage auf jeden Fall eine zufriedenstellende Lösung ermöglicht. Kann uneingeschränkt weiterempfohlen werden. Danke für Alles!
Absolut empfehlenswert!
Absolut empfehlenswert!
Meine Frau und ich waren auf der Suche nach einem Immobiliendarlehen, aufgrund mehrerer Umzüge von uns, stand die Schufa ein wenig unter 90- da sagte jede andere Bank direkt nein -.
Die ISA Suhl kontaktiert und prompt ein Angebot erhalten. Zumal auf ein Wochende!
Unsere Beraterin Frau Rockstein hat sich um ausnahmslos alles gekümmert, absolut unkomplizierte Abwicklung.
Überfreundlich, transparent und auch nach Feierabend oder am Wochenende wurden Fragen beantwortet!
Kurz und knapp, von der Kontaktaufnahme bis zum Angebot und zur Auszahlung lief alles wie am Schnürchen.
Man kann sich keine bessere Finanzvermittlerin vorstellen.
Andere Portale, wie C24,smava…und und und, haben es teilweise gar nicht erst versucht. Ähnlich wie andere „Finanzvermittler“.
Hier gibt es das absolute rundum sorglos Paket und das beste, für einen selbst entstehen keine Kosten!
Jederzeit wieder!!!
Auch wir können nur positives schreiben
Auch wir können nur positives schreiben. Frau Rockstein war immer präsent, hilfsbereit und freundlich.
Vielen Dank Frau Rockstein das wir bald einziehen können und unsere Wünsche erfüllt wurden.
f.a.q.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Sie können auch Privatkredite, Autofinanzierungen, Kreditkarten, Dispo usw. in Form einer Immobilienfinanzierung zusammenfassen und so umschulden. Dadurch erreichen Sie oftmals bis zu 50 % Rateneinsparung. Man kann Immobilienfinanzierungen bestehen lassen und nachrangig durch ein neues Grundschulddarlehen diese Umschuldung vornehmen. Selbst bei negativer Schufa können solche Umschuldungen durchgeführt werden. Verbindlichkeiten von Inkasso o.ä. können problemlos mit abgelöst werden.
Das ist problemlos möglich, die Verbindlichkeiten in der Schufa werden mit abgelöst.
Sie können Ihre Immobilie egal in welchem Alter bis zu bestimmten Beleihungsgrenzen problemlos beleihen.
Ja, man kann auch bei offenen oder erledigten Schufaeinträgen eine Umschuldung vornehmen. Meist kann so auch die monatliche Belastung bis zu 50 % gesenkt, wenn man teure Privatkredite, Dispo´s, Kreditkarten usw. ablöst und zusammenfasst.
Ein Nachrangdarlehen ist eine Immobilienfinanzierung die im Rang nach einem anderen, bereits bestehenden Grundschuldgläubiger, im Grundbuch besichert. Kommt es zur Zwangsversteigerung wird erst der Gläubiger im 1. Rang bedient und dann erst der Nachranggläubiger. Dadurch hat der Nachranggläubiger ein erhöhtes Risiko bei der Kreditvergabe. Mit einem Nachrangdarlehen kann man z.B. Privatkredite und/oder andere Verbindlichkeiten umschulden und zusammenfassen. Dadurch können die monatlichen Ratenbelastungen bis zu 50 % gesenkt werden.
Ja, man kann auch dann eine Kreditzusammenfassung anstreben. Man sichert derartige Finanzierungen auf eine Immobilie ab.
Ja, das ist immer möglich. Sie können in Form eines Grundschulddarlehens Kapitalbeschaffungen auch zur freien Verwendung aufnehmen. Es ist auch möglich dieses Grundschulddarlehen nachrangig hinter Ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung aufzunehmen.
Sie können Ihre Immobilie bis zu gewissen Beleihungsgrenzen über ein Grundschulddarlehen problemlos beleihen.
Erfragen Sie unbedingt die Gründe für die Ablehnung. Banken haben unterschiedliche Bewertungskriterien bei Haushaltsrechnungen, Schufabewertung (Score) usw. es lohnt sich immer hier auch andere Banken anzufragen.
Sie können aus bestehenden Immobilienkrediten mit Zinsfestschreibung erschwert aussteigen. Es gibt jedoch Umstände, welche Ihnen den Ausstieg trotzdem ermöglichen. Hierzu muss man immer die individuellen Umstände betrachten.
Ja, Sie können bestehende Kredite (Konsumentendarlehen, Autofinanzierungen, Kreditkartensalden usw. über ein grundschuldbesichertes Darlehen auch nachrangig umfinanzieren. Meist bekommt man so eine Ratenentlastung von bis zu 50 %.
Sollte Ihre Zinsfestschreibung ausgelaufen sein, können Sie zu jeder anderen Bank umschulden. Sollten Sie sich noch in der Zinsfestschreibung befinden, kann man unter gewissen Umständen auch aus laufenden Finanzierungen aussteigen. Diese sind individuell zu prüfen. Durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann man so auch eher aus dem bestehenden Immobilienkredit aussteigen. Man muss das im Einzelfall genau prüfen, ob die vorzeitige Umschuldung auch finanziell Sinn macht.
Ja, durch die Prüfung einer Umschuldung. Man kann so verschiedene Vergleiche und Berechnungen durchführen, die Tilgung anpassen oder andere Kredite mit umschulden, um so die monatlichen Kreditraten zu senken. Eine Gesamtumschuldung kann hohe monatliche Ratenentlastungen bringen.
Ja, denn es gibt außer der Möglichkeit bei Verkauf der Immobilie eine weitere Möglichkeit aus bestehenden Immobilienfinanzierungen vorzeitig „auszusteigen“. Es kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Aufgrund der im Moment steigenden Zinsen, ist es möglich, dass keine Vorfälligkeit anfällt, sondern nur eine Gebühr. Das kann man vorab prüfen und berechnen.
Ja, denn außer bei Verkauf der Immobilie kann man auch bei Ablehnung einer Nachfinanzierung vorzeitig aus dem Darlehensvertrag „aussteigen“. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, muss aber nicht. Das hängt vom vereinbarten Zins ab. Eine Berechnung ist vorab problemlos möglich.
Ja, denn durch die im Moment steigenden Zinsen kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auch vollständig entfallen. Man zieht bei der Berechnung der Vorfälligkeit den Wiederanlagezins heran. Ist der vereinbarte Zins bei der abzulösenden Bank niedriger, fällt keine Vorfälligkeit, sondern nur eine Gebühr für die Berechnung an.