Umschuldung
Wir bieten Ihnen Finanzierungslösungen, um alle
Kredite und Forderungen zusammenzuführen.
Dadurch können Sie in der Regel bis zu 50 %
Ihrer monatlichen Ratenlast einsparen.
Meine Anschlussfinanzierung fürs Haus wurde abgelehnt
– was kann ich tun?
Wenn Ihre Anschlussfinanzierung für Ihre Immobilie abgelehnt wurde, heißt es schnell zu handeln, um weitere Schwierigkeiten zu vermeiden und Kosten zu sparen.
Überprüfen Sie zuerst die Gründe für die Ablehnung. Wenden Sie sich an Ihre Bank oder Ihren Kreditgeber und fragen Sie nach den Gründen für die Ablehnung.
Suchen Sie umgehend nach Alternativen. Es gibt Kreditinstitute, die sich auf derartige Immobilienkredite spezialisiert haben. Sprechen Sie mit einem erfahrenen und seriösen Kreditexperten, um herauszufinden, welche Optionen für Sie am besten geeignet sind.
Ein Experte kann Ihnen helfen, die Gründe für Ihre Ablehnung zu verstehen und Ihnen helfen eine Umfinanzierung vorzunehmen.
Unser Versprechen an Sie:
Ihre Anfrage ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Es gibt bei uns keine Vorkosten oder versteckte Kosten. Unsere Zusammenarbeit mit Ihnen ist transparent, ehrlich und vertrauensvoll.
Sollten Sie sich für eine Umschuldung interessieren, auch wenn Ihr Anliegen hier nicht aufgeführt ist, dann scheuen Sie sich nicht und stellen Sie noch heute eine unverbindliche und kostenfreie Anfrage. Sie können Ihre Anfrage an uns telefonisch richten oder ganz einfach über unser Anfrageformular.
Leider können wir nicht bei jedem Anliegen helfen, beachten Sie dazu bitte unsere Ausschlüsse.
Melden Sie sich noch heute über unsere Online-Anfrage oder nutzen Sie unseren telefonischen Sofort-Check:
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Wir haben ein Hauskredit sowie mehrere Verbindlichkeiten, Kreditkarten ecetera...
Wir haben ein Hauskredit sowie mehrere Verbindlichkeiten, Kreditkarten ecetera. Durch Arbeitslosigkeit der Ehefrau kamen wir schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Keine Bank wollte und konnte uns mehr helfen. Über das Internet sind wir auf ISA Suhl gestoßen. Nach telefonischem Kontakt mit Frau Schmidt, waren wir schnell der Meinung, daß wir diesem Unternehmen unser Anliegen anvertrauen können. Man hatte sofort ein gutes Gefühl. Frau Schmidt war sehr einfühlsam. Herr Paule, ebenfalls eine sehr nette Person, kam von Suhl nach Bayern und erledigte die Formalitäten. Wir waren echt ein sehr schwieriger Fall, doch ISA Suhl hat uns beigestanden und bis zum Schluß für uns gekämpft. Klar möchten sie auch ihr Geld verdienen, aber sie sind es auch wert. Wenn man finanziell am Boden ist, braucht man Menschen zu denen man sofort Vertrauen hat und genau das ist bei den Mitarbeitern von ISA Suhl der Fall. Wir können nun wieder optimistisch in die Zukunft schauen. Vielen Dank an Frau Schmidt und Herrn Paule. Wir können dieses Unternehmen mit ruhigem Gewissen weiter empfehlen. Sämtliche Formalitäten erledigt die Fa. ISA Suhl für euch. Solltet ihr auch finanzielle Probleme haben, meldet euch bei ISA Suhl. Dort wird man als Mensch und nicht als Versager behandelt. Vielen, vielen Dank für Alles.
Nach langem überlegen, wie es nach einigen Schicksalsschlägen, weiter gehen soll
Nach langem überlegen, wie es nach einigen Schicksalsschlägen, weiter gehen soll, wendete ich mich vertrauensvoll an die Firma ISA. Eigentlich hatte ich nicht viel Hoffnung das mir noch jemand weiter helfen kann, doch schon nach dem ersten persönlichen Gespräch änderte sich alles. Frau Schmidt erläuterte mir die Möglichkeiten mit allen Vor-, und Nachteilen und half mir die für MICH Beste Entscheidung zu treffen. Ich wurde stets über alle Entwicklungen informiert und ich hatte trotz unzähliger Anrufe nie das Gefühl, dass ich ungelegen Anrufe. Auch erfolgten Rückrufe wenn ich nur eine Nachricht hinterlassen hatte und ich bekam immer eine kompetente Auskunft. Ich fühlte mich immer gut aufgehoben und kann letztlich sagen, dass ich genau die Richtige Entscheidung getroffen hatte. Nun ist alles abgeschlossen und ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich für die Hilfe und die Ausdauer bedanken.
Top Beratung und super Zinsen für meine Hausfinanzierung
Ich bin super zurieden und super nett und unabhängig beraten würden
f.a.q.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Sie können auch Privatkredite, Autofinanzierungen, Kreditkarten, Dispo usw. in Form einer Immobilienfinanzierung zusammenfassen und so umschulden. Dadurch erreichen Sie oftmals bis zu 50 % Rateneinsparung. Man kann Immobilienfinanzierungen bestehen lassen und nachrangig durch ein neues Grundschulddarlehen diese Umschuldung vornehmen. Selbst bei negativer Schufa können solche Umschuldungen durchgeführt werden. Verbindlichkeiten von Inkasso o.ä. können problemlos mit abgelöst werden.
Das ist problemlos möglich, die Verbindlichkeiten in der Schufa werden mit abgelöst.
Sie können Ihre Immobilie egal in welchem Alter bis zu bestimmten Beleihungsgrenzen problemlos beleihen.
Ja, man kann auch bei offenen oder erledigten Schufaeinträgen eine Umschuldung vornehmen. Meist kann so auch die monatliche Belastung bis zu 50 % gesenkt, wenn man teure Privatkredite, Dispo´s, Kreditkarten usw. ablöst und zusammenfasst.
Ein Nachrangdarlehen ist eine Immobilienfinanzierung die im Rang nach einem anderen, bereits bestehenden Grundschuldgläubiger, im Grundbuch besichert. Kommt es zur Zwangsversteigerung wird erst der Gläubiger im 1. Rang bedient und dann erst der Nachranggläubiger. Dadurch hat der Nachranggläubiger ein erhöhtes Risiko bei der Kreditvergabe. Mit einem Nachrangdarlehen kann man z.B. Privatkredite und/oder andere Verbindlichkeiten umschulden und zusammenfassen. Dadurch können die monatlichen Ratenbelastungen bis zu 50 % gesenkt werden.
Ja, man kann auch dann eine Kreditzusammenfassung anstreben. Man sichert derartige Finanzierungen auf eine Immobilie ab.
Ja, das ist immer möglich. Sie können in Form eines Grundschulddarlehens Kapitalbeschaffungen auch zur freien Verwendung aufnehmen. Es ist auch möglich dieses Grundschulddarlehen nachrangig hinter Ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung aufzunehmen.
Sie können Ihre Immobilie bis zu gewissen Beleihungsgrenzen über ein Grundschulddarlehen problemlos beleihen.
Erfragen Sie unbedingt die Gründe für die Ablehnung. Banken haben unterschiedliche Bewertungskriterien bei Haushaltsrechnungen, Schufabewertung (Score) usw. es lohnt sich immer hier auch andere Banken anzufragen.
Sie können aus bestehenden Immobilienkrediten mit Zinsfestschreibung erschwert aussteigen. Es gibt jedoch Umstände, welche Ihnen den Ausstieg trotzdem ermöglichen. Hierzu muss man immer die individuellen Umstände betrachten.
Ja, Sie können bestehende Kredite (Konsumentendarlehen, Autofinanzierungen, Kreditkartensalden usw. über ein grundschuldbesichertes Darlehen auch nachrangig umfinanzieren. Meist bekommt man so eine Ratenentlastung von bis zu 50 %.
Sollte Ihre Zinsfestschreibung ausgelaufen sein, können Sie zu jeder anderen Bank umschulden. Sollten Sie sich noch in der Zinsfestschreibung befinden, kann man unter gewissen Umständen auch aus laufenden Finanzierungen aussteigen. Diese sind individuell zu prüfen. Durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann man so auch eher aus dem bestehenden Immobilienkredit aussteigen. Man muss das im Einzelfall genau prüfen, ob die vorzeitige Umschuldung auch finanziell Sinn macht.
Ja, durch die Prüfung einer Umschuldung. Man kann so verschiedene Vergleiche und Berechnungen durchführen, die Tilgung anpassen oder andere Kredite mit umschulden, um so die monatlichen Kreditraten zu senken. Eine Gesamtumschuldung kann hohe monatliche Ratenentlastungen bringen.
Ja, denn es gibt außer der Möglichkeit bei Verkauf der Immobilie eine weitere Möglichkeit aus bestehenden Immobilienfinanzierungen vorzeitig „auszusteigen“. Es kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Aufgrund der im Moment steigenden Zinsen, ist es möglich, dass keine Vorfälligkeit anfällt, sondern nur eine Gebühr. Das kann man vorab prüfen und berechnen.
Ja, denn außer bei Verkauf der Immobilie kann man auch bei Ablehnung einer Nachfinanzierung vorzeitig aus dem Darlehensvertrag „aussteigen“. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, muss aber nicht. Das hängt vom vereinbarten Zins ab. Eine Berechnung ist vorab problemlos möglich.
Ja, denn durch die im Moment steigenden Zinsen kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auch vollständig entfallen. Man zieht bei der Berechnung der Vorfälligkeit den Wiederanlagezins heran. Ist der vereinbarte Zins bei der abzulösenden Bank niedriger, fällt keine Vorfälligkeit, sondern nur eine Gebühr für die Berechnung an.