Immobilienkauf
Immobilienfinanzierung – ohne Eigenkapital, bei bestehenden Krediten oder bei negativer SCHUFA prüfen lassen.
Haus kaufen ohne Eigenkapital oder bei negativer SCHUFA
Immobilienfinanzierung auch bei fehlendem Eigenkapital, negativer SCHUFA oder bestehenden Krediten prüfen lassen
Sie möchten ein Haus oder eine Eigentumswohnung zur Eigennutzung kaufen, verfügen aber über kein oder nur wenig Eigenkapital oder Ihre Finanzierungsanfrage wurde aufgrund Ihrer SCHUFA, bestehender Kredite oder aus anderen Gründen abgelehnt?
Eine Immobilienfinanzierung kann trotzdem möglich sein. Entscheidend sind nicht nur Eigenkapital oder SCHUFA-Score, sondern die gesamte persönliche und finanzielle Ausgangssituation.
Finanzierung kurz erklärt
Je nach Ausgangssituation wird geprüft, welcher Finanzierungsbedarf für den Immobilienkauf besteht
und wie dieser finanziert werden kann. Dabei können neben dem Kaufpreis auch Kaufnebenkosten, Renovierungs- oder Modernisierungskosten sowie bestehende Kredite und Verbindlichkeiten berücksichtigt werden.
Eine Finanzierung kann auch ohne Eigenkapital, bei negativer SCHUFA oder trotz bestehender Kredite möglich sein.
Unser Angebot bezieht sich auf den Kauf einer selbst genutzten Immobilie in Deutschland, nicht jedoch auf reine Kapitalanlagen oder Immobilien im Ausland.
Wie viel Immobilie kann ich mir leisten?
Sie haben noch keine konkrete Immobilie gefunden? Gerne prüfen wir bereits vorab kostenfrei und unverbindlich, welcher Finanzierungsrahmen für Sie möglich ist. So wissen Sie, in welchem Kaufpreisbereich Sie nach einer passenden Immobilie suchen können.
Wann ist ein Immobilienkauf möglich?
Fehlendes oder wenig Eigenkapital, eine negative SCHUFA oder bereits bestehende Kredite müssen einer Immobilienfinanzierung nicht entgegenstehen. Entscheidend ist das Gesamtbild aus Einkommen, bestehenden Krediten und Verbindlichkeiten, dem benötigten Finanzierungsbetrag und die Bewertung der gewünschten Immobilie.
Haus kaufen ohne Eigenkapital
Auch ohne vorhandenes Eigenkapital kann der Kauf einer selbst genutzten Immobilie finanziert werden. Ob neben dem Kaufpreis auch weitere Kosten in die Finanzierung einbezogen werden können, hängt von der persönlichen finanziellen Situation und der gewünschten Immobilie ab.
Entscheidend ist daher nicht allein, wie viel Eigenkapital vorhanden ist, sondern ob die gesamte Finanzierung langfristig tragbar ist. Weitere Informationen finden Sie unter Haus kaufen – Vollfinanzierung .
Haus kaufen trotz negativer SCHUFA
Bei einer negativen SCHUFA kommt es vor allem darauf an, welche Einträge vorhanden sind und welchen Status diese haben. Dabei kann beispielsweise relevant sein, ob Forderungen bereits erledigt oder noch offen sind und welche weiteren SCHUFA-Merkmale bestehen.
Neben der SCHUFA werden auch das regelmäßige Einkommen, bestehende Kredite und Verbindlichkeiten sowie der gesamte Finanzierungsbedarf berücksichtigt. Auch nach einer bereits abgelehnten Finanzierungsanfrage kann eine erneute Prüfung sinnvoll sein, da Finanzierungspartner unterschiedliche Vergabekriterien haben.
Weitere Informationen finden Sie unter Haus kaufen trotz negativer SCHUFA .
Haus kaufen trotz bestehender Kredite
Bestehende Ratenkredite, Autofinanzierungen, Kreditkartenverbindlichkeiten, Rahmen- oder Dispokredite sowie andere laufende Verbindlichkeiten schließen einen Immobilienkauf nicht aus. Sie werden jedoch bei der Haushaltsrechnung und bei der Ermittlung des gesamten Finanzierungsbedarfs berücksichtigt.
Je nach Ausgangssituation wird geprüft, ob bestehende Kredite im Zusammenhang mit der neuen Immobilienfinanzierung mit abgelöst werden können. Entscheidend ist, ob die gesamte Finanzierung einschließlich der verbleibenden monatlichen Verpflichtungen dauerhaft tragbar ist.
Was kann bei der Immobilienfinanzierung berücksichtigt werden?
Bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs werden beispielsweise berücksichtigt:
- Kaufpreis der Immobilie
- Kaufnebenkosten (Grunderwerbssteuer, Notarkosten,Maklerkosten)
- bestehende Kredite und Verbindlichkeiten
- Renovierungs- oder Modernisierungskosten
- Barmittel zur freien Verwendung
Welche Kosten tatsächlich in die Finanzierung einbezogen werden können, wird individuell geprüft.
Welche Voraussetzungen gelten für die Immobilienfinanzierung?
Damit eine Immobilienfinanzierung geprüft werden kann, müssen die gewünschte Immobilie, der Finanzierungsbedarf und die persönliche finanzielle Situation zusammenpassen.
Unser Angebot richtet sich an: Personen mit festem Arbeitseinkommen, Beamtinnen und Beamte, Personen mit Renten- oder Pensionsbezug
Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Deutschland. Auch die Immobilie muss in Deutschland liegen und zur Eigennutzung erworben werden.
Bei der Prüfung werden insbesondere Einkommen und Bonität, bestehende Kredite und Verbindlichkeiten, Kaufpreis, Nebenkosten und der Wert der Immobilie sowie der gesamte Finanzierungsbedarf berücksichtigt.
Reine Gewerbeobjekte oder Kapitalanlagen, Immobilien auf Erbpachtgrundstücken können wir im Rahmen dieses Angebots nicht finanzieren. Der Gesamtfinanzierungsbedarf darf 300.000 Euro nicht überschreiten.
Weitere Kriterien finden Sie unter Ausschlüsse
So läuft die Prüfung Ihrer Immobilienfinanzierung ab
1. Anfrage stellen
Sie übermitteln uns die wichtigsten Angaben zu Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Einkommen, bestehenden Krediten und dem geplanten Immobilienkauf.
2. Finanzierungsrahmen prüfen
Wir prüfen Ihre Ausgangssituation und welcher Finanzierungsrahmen grundsätzlich infrage kommen kann. Das ist auch möglich, wenn Sie noch keine konkrete Immobilie gefunden haben.
3. Finanzierungsmöglichkeiten besprechen
Wir erläutern die mögliche Vorgehensweise und teilen Ihnen mit, welche weiteren Angaben und Unterlagen für die Bearbeitung benötigt werden.
4. Konkrete Finanzierung weiter bearbeiten
Haben Sie eine geeignete Immobilie gefunden und kommt eine Finanzierungsmöglichkeit infrage, können die weiteren Schritte anhand des konkreten Objekts geprüft und vorbereitet werden.
Individuell geprüft. Transparent besprochen. Persönlich begleitet.
Für eine erste Prüfung reichen zunächst die wichtigsten Angaben zu Ihrem Einkommen, Ihrer Bonität sowie zu bestehenden Krediten und Verbindlichkeiten. Steht die gewünschte Immobilie bereits fest, beziehen wir auch die entsprechenden Objektdaten und Unterlagen in die Prüfung ein. Welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind, klären wir individuell mit Ihnen.
Bestehende Ratenkredite, Autofinanzierungen oder andere Verbindlichkeiten schließen eine Immobilienfinanzierung nicht aus. Sie werden bei der Haushaltsrechnung und der Ermittlung des gesamten Finanzierungsbedarfs berücksichtigt. Je nach Ausgangssituation kann außerdem geprüft werden, bestehende Kredite im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung abgelöst werden können.
Eine bereits abgelehnte Finanzierungsanfrage bedeutet nicht, dass keine weiteren Finanzierungsmöglichkeiten bestehen. Finanzierungspartner können eine Ausgangssituation nach unterschiedlichen Kriterien bewerten. Deshalb ist es sinnvoll, den Finanzierungsbedarf, die Bonität und die persönliche finanzielle Situation noch einmal vollständig prüfen zu lassen.
Ja, auch mit Renten- oder Pensionseinkommen kann der Kauf einer selbst genutzten Immobilie finanziert werden.
Ob und in welcher Höhe eine Finanzierung möglich ist, hängt von der persönlichen Situation, der Höhe des Finanzierungsbedarfs und der gewünschten Immobilie ab. Das Alter allein ist dabei kein Ausschlusskriterium.
Die Dauer hängt von der jeweiligen Ausgangssituation und davon ab, ob die benötigten Angaben und Unterlagen vollständig vorliegen. Eine erste Einschätzung kann anhand der wichtigsten Angaben erfolgen. Für die konkrete Finanzierung einer Immobilie werden anschließend Unterlagen zur persönlichen Situation und zum Objekt benötigt.
Immobilienfinanzierung unverbindlich prüfen lassen
Sie möchten wissen, welche Finanzierungsmöglichkeiten für Ihren Immobilienkauf infrage kommen? Wir prüfen Ihre Ausgangssituation und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.
Ihre Anfrage ist selbstversändlich kostenfrei und unverbindlich. Es entstehen keine Vorkosten oder versteckte Kosten.
Bitte beachten Sie, dass wir nicht jede Finanzierungssituation begleiten können. Mehr dazu finden Sie unter Ausschlüsse
Melden Sie sich noch heute über unsere Online-Anfrageformular oder nutzen Sie unseren telefonischen Sofort-Check:
Ihre persönliche Anfrage an uns
Vielen Dank an Isa Suhl für diese super schnelle HILFE
Vielen Dank an Isa Suhl für diese super schnelle HILFE. Kompetent und höflich ,wir sind Fr.Schmidt und Hr. Paule mehr als Dankbar und immer wieder werden wir uns an sie wenden. Auf jeden Fall.
Vielen Dank für die tolle Unterstützung
Vielen Dank für die tolle Unterstützung. Das Team von ISA Suhl kann ich zu 100% weiterempfehlen.
Super ???? Sehr nette und Kompetente Leute
Super ???? Sehr nette und Kompetente Leute. Hat alles super Funktioniert. Schnelle und Einfache Abwicklung. Kann ich nur Empfehlen.
Die Uhr war quasi schon abgelaufen
Die Uhr war quasi schon abgelaufen, aber Frau Schmidt und Herr Paule haben durch sehr hervorragende Arbeit das Kind aus den Brunnen geholt. Ohne euch wäre dies all nicht möglich gewesen. Vielen lieben Dank, meine Familie und ich sind euch zu tiefst dankbar.
Hatten eine Zwangsversteigerung auf unserer Immobilie und es war 5 nach 12
Hatten eine Zwangsversteigerung auf unserer Immobilie und es war 5 nach 12. Aber durch die schnelle Hilfe von Isa Suhl konnte diese abgewendet werden. Vielen vielen Dank an Isa Suhl und immer wieder zu empfehlen, kompetente und super freundliche Beratung und Hilfe. Bei finanziellen Problemen kann man sie nur empfehlen. Noch einmal vielen vielen Dank.
Kein Titel
Super Betreuung. Immer freundlich und kompetent
Super Betreuung. Immer freundlich und kompetent. Von der ersten Minute an. Nur zu empfehlen. Würde Sie immer wieder nehmen
Vielen Dank für Eure Hilfe
Vielen Dank für Eure Hilfe. Nur zu empfehlen LG Oli
Super Beratung und kompetente Hilfe für jeden
Super Beratung und kompetente Hilfe für jeden der mal in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist.
Es wird gekämpft und gearbeitet bis eine Lösung gefunden wird.
Offene und nette Leute welche in jeder Situation ihr bestes geben.
Bleibt so wie ihr seid und macht weiter so.
Vielen lieben Dank für alles.
Super Beratung, absolut kompetent
Super Beratung, absolut kompetent und in jedem Fall weiter zu empfehlen! Wirklich TOP
f.a.q.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Sie können auch Privatkredite, Autofinanzierungen, Kreditkarten, Dispo usw. in Form einer Immobilienfinanzierung zusammenfassen und so umschulden. Dadurch erreichen Sie oftmals bis zu 50 % Rateneinsparung. Man kann Immobilienfinanzierungen bestehen lassen und nachrangig durch ein neues Grundschulddarlehen diese Umschuldung vornehmen. Selbst bei negativer Schufa können solche Umschuldungen durchgeführt werden. Verbindlichkeiten von Inkasso o.ä. können problemlos mit abgelöst werden.
Das ist problemlos möglich, die Verbindlichkeiten in der Schufa werden mit abgelöst.
Sie können Ihre Immobilie egal in welchem Alter bis zu bestimmten Beleihungsgrenzen problemlos beleihen.
Ja, man kann auch bei offenen oder erledigten Schufaeinträgen eine Umschuldung vornehmen. Meist kann so auch die monatliche Belastung bis zu 50 % gesenkt, wenn man teure Privatkredite, Dispo´s, Kreditkarten usw. ablöst und zusammenfasst.
Ein Nachrangdarlehen ist eine Immobilienfinanzierung die im Rang nach einem anderen, bereits bestehenden Grundschuldgläubiger, im Grundbuch besichert. Kommt es zur Zwangsversteigerung wird erst der Gläubiger im 1. Rang bedient und dann erst der Nachranggläubiger. Dadurch hat der Nachranggläubiger ein erhöhtes Risiko bei der Kreditvergabe. Mit einem Nachrangdarlehen kann man z.B. Privatkredite und/oder andere Verbindlichkeiten umschulden und zusammenfassen. Dadurch können die monatlichen Ratenbelastungen bis zu 50 % gesenkt werden.
Ja, man kann auch dann eine Kreditzusammenfassung anstreben. Man sichert derartige Finanzierungen auf eine Immobilie ab.
Ja, das ist immer möglich. Sie können in Form eines Grundschulddarlehens Kapitalbeschaffungen auch zur freien Verwendung aufnehmen. Es ist auch möglich dieses Grundschulddarlehen nachrangig hinter Ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung aufzunehmen.
Sie können Ihre Immobilie bis zu gewissen Beleihungsgrenzen über ein Grundschulddarlehen problemlos beleihen.
Erfragen Sie unbedingt die Gründe für die Ablehnung. Banken haben unterschiedliche Bewertungskriterien bei Haushaltsrechnungen, Schufabewertung (Score) usw. es lohnt sich immer hier auch andere Banken anzufragen.
Sie können aus bestehenden Immobilienkrediten mit Zinsfestschreibung erschwert aussteigen. Es gibt jedoch Umstände, welche Ihnen den Ausstieg trotzdem ermöglichen. Hierzu muss man immer die individuellen Umstände betrachten.
Ja, Sie können bestehende Kredite (Konsumentendarlehen, Autofinanzierungen, Kreditkartensalden usw. über ein grundschuldbesichertes Darlehen auch nachrangig umfinanzieren. Meist bekommt man so eine Ratenentlastung von bis zu 50 %.
Sollte Ihre Zinsfestschreibung ausgelaufen sein, können Sie zu jeder anderen Bank umschulden. Sollten Sie sich noch in der Zinsfestschreibung befinden, kann man unter gewissen Umständen auch aus laufenden Finanzierungen aussteigen. Diese sind individuell zu prüfen. Durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann man so auch eher aus dem bestehenden Immobilienkredit aussteigen. Man muss das im Einzelfall genau prüfen, ob die vorzeitige Umschuldung auch finanziell Sinn macht.
Ja, durch die Prüfung einer Umschuldung. Man kann so verschiedene Vergleiche und Berechnungen durchführen, die Tilgung anpassen oder andere Kredite mit umschulden, um so die monatlichen Kreditraten zu senken. Eine Gesamtumschuldung kann hohe monatliche Ratenentlastungen bringen.
Ja, denn es gibt außer der Möglichkeit bei Verkauf der Immobilie eine weitere Möglichkeit aus bestehenden Immobilienfinanzierungen vorzeitig „auszusteigen“. Es kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Aufgrund der im Moment steigenden Zinsen, ist es möglich, dass keine Vorfälligkeit anfällt, sondern nur eine Gebühr. Das kann man vorab prüfen und berechnen.
Ja, denn außer bei Verkauf der Immobilie kann man auch bei Ablehnung einer Nachfinanzierung vorzeitig aus dem Darlehensvertrag „aussteigen“. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, muss aber nicht. Das hängt vom vereinbarten Zins ab. Eine Berechnung ist vorab problemlos möglich.
Ja, denn durch die im Moment steigenden Zinsen kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auch vollständig entfallen. Man zieht bei der Berechnung der Vorfälligkeit den Wiederanlagezins heran. Ist der vereinbarte Zins bei der abzulösenden Bank niedriger, fällt keine Vorfälligkeit, sondern nur eine Gebühr für die Berechnung an.