Immobilienbeleihung
Die Immobilie dient bei Eigentümer- oder
Nachrangdarlehen immer als Sicherheit.
Die meisten Banken bieten derartige
Finanzierungen trotzdem nicht an.
Wir helfen Ihnen in jeder Situation weiter!
Immobilienbeleihung
Nachrangdarlehen, Haus beleihen, Grundschuld eintragen
Sie sind Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie, sind abhängig Beschäftigte(r), Rentner(in) oder Beamte(r) und möchten die Immobilie gerne über ein Eigentümerdarlehen beleihen.
Immobilienbeleihung unbelasteter Immobilien
Die Immobilie kann unbelastet und bereits abbezahlt sein. Das Eigentümerdarlehen wird durch einen neuen Grundschuldeintrag gesichert.
Immobilienbeleihung bereits belasteter Immobilien
Sollte die Immobilie bereits durch ein Grundschulddarlehen belastet sein, kann das vorrangige Darlehen bestehen bleiben. Man beleiht die Immobilie dann im Nachrang mit einer weiteren Grundschuld.
Die Immobilie dient bei Eigentümer- oder Nachrangdarlehen immer als Sicherheit.
Gründe für eine Immobilienbeleihung
- Ablehnung anderen Banken aufgrund des Alters, negativer Schufa oder nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung der Finanzierungsmittel
- Auszahlung von Miteigentümern z.B. durch Trennung
- Auszahlung von Erben bei Erbauseinandersetzungen
- Kapitalbeschaffung oder Renovierung zur freien Verwendung
- Ablösung von teuren Privatkrediten
- Ablösung von Schufa-Verbindlichkeiten
- Ablösung gekündigter Kredite
- Ablösung von Sicherungshypotheken im Grundbuch
- Vorteile von Eigentümerdarlehen/Nachrangdarlehen
Die Immobilie dient bei einem Eigentümerdarlehen als Sicherheit, aus diesem Grund sind die Zinsen meist viel günstiger, als bei einem Ratenkredit. Bei Privatkrediten ist der Kreditbetrag auch meist begrenzt und an ein Höchstalter gebunden.
Unser Versprechen an Sie:
Ihre Anfrage ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Es gibt bei uns keine Vorkosten oder versteckte Kosten. Unsere Zusammenarbeit mit Ihnen ist transparent, ehrlich und vertrauensvoll.
Sollten Sie sich für eine Umschuldung interessieren, auch wenn Ihr Anliegen hier nicht aufgeführt ist, dann scheuen Sie sich nicht und stellen Sie noch heute eine unverbindliche und kostenfreie Anfrage. Sie können Ihre Anfrage an uns telefonisch richten oder ganz einfach über unser Anfrageformular.
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Super Beratung und kompetente Hilfe für jeden
Super Beratung und kompetente Hilfe für jeden der mal in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist.
Es wird gekämpft und gearbeitet bis eine Lösung gefunden wird.
Offene und nette Leute welche in jeder Situation ihr bestes geben.
Bleibt so wie ihr seid und macht weiter so.
Vielen lieben Dank für alles.
Super Beratung, absolut kompetent
Super Beratung, absolut kompetent und in jedem Fall weiter zu empfehlen! Wirklich TOP
100%ige Weiterempfehlung
100%ige Weiterempfehlung.
Super nett, klasse Team und voller Einsatz von Anfang bis zum Ende.
Man fühlt sich sich sofort gut aufgehoben und am richtigen Platz.
Die offene und direkte Art hat uns sehr gefallen. Hier werden keine leeren Versprechungen gemacht und nicht drumherum geredet.
Macht weiter so und bleibt eurer Spur treu.
Ihr seid echt klasse.
Super Abwicklung immer erreichbar
Super Abwicklung immer erreichbar und immer eine Idee auch wenn es Mal nicht so klappt wie man sich was vorstellt.
Sehr zu empfehlen.
Immer wieder gerne !
Habe von Frau Schmidt über eine Internetseite erfahren und Kontakt aufgenommen
Habe von Frau Schmidt über eine Internetseite erfahren und Kontakt aufgenommen. Die Betreuung und Abwicklung durch die Fa. ISA SUHL war erstklassig. Sehr freundlich, zuvorkommend und hilfsbereit. Jederzeit wieder. Sehr zu empfehlen. Es wurde alles durchgesprochen und ehrlich beantwortet. Wenn Rückfragen bestanden, wurden diese sehr professionell und schnell beantwortet. Frau Schmidt und Ihr Team haben immer ein offenes Ohr und wie bereits erwähnt immer freundlich und hilfsbereit. Sehr zu empfehlen.
Also ich kann isa suhl 100%Prozent nur weiter empfehlen
Also ich kann isa suhl 100%Prozent nur weiter empfehlen ,super Team ist da wo mann sie braucht ,sehr nettes Team ,hilfreich ,nehmen sich Zeit, schnelle Bearbeitung lief alles super. lg ab
Wir möchte uns noch einmal in dieser Form bei der Firma " ISA SUHL Sandra Schmidt " bedanken
Wir möchte uns noch einmal in dieser Form bei der Firma “ ISA SUHL Sandra Schmidt “ bedanken, die in unserem sehr komplizierten Fall fast unmögliches geleistet hat.
Vor allem Herrn Paule ist es zu verdanken, das eine Zwangsversteigerung unserer Immobilie im letzten Moment noch abgewendet werden konnte.
Alle Gläubiger (9 Vollstreckungsbescheide insgesamt mit Grundbucheintragungen ) mussten zum einlenken bewegen werden!
Diese MARATON Aufgabe hat Herr Paule durch seine viel jährige Erfahrung und seinem Verhandlungsgeschick zur Zufriedenheit Aller suverän gemeistert,
so das jetzt Alles wieder im grünen Bereich befindet!
Auch die GRB-Eintragungen sind gelöscht,
so das man seinem Nachfolger ( Erbe) eine „saubere “ Immobilie übergeben kann!
Kurz zusammen gefasst, einfach toll, toll, toll!
Sollten Sie jemals am Punkt der Hoffnungslosigkeit in dieser Beziehung angekommen sein,
( so wie es uns erging ) wenden Sie sich vertrauensvoll an die Firma „ISA Suhl Sandra Schmidt“ an Herrn Paule, er wird’s wohl richten!
Also, Danke noch mal und weiterhin alles Gute
wünscht Ihnen Familie Knöchel aus Blankenberg[
Wir würden gut beraten und tatkräftig unterstützt.
Wir würden gut beraten und tatkräftig unterstützt. Herzlichen Dank nochmal für alles
Durch große finanzielle Schwierigkeiten standen wir als Großfamilie...
Durch große finanzielle Schwierigkeiten standen wir als Großfamilie kurz davor unser Haus zu verlieren. Keine Bank wollte bzw konnte uns mehr helfen. Im Internet fand ich den Kontakt zur ISA Suhl und nach dem ersten Telefonat mit Frau Schmidt hatte ich seit langer Zeit wieder Hoffnung. Nach kurzer Zeit stand die Umschuldungsfinanzierung. Frau Schmidt und Herr Paule waren jederzeit erreichbar und halfen bei jedem Problem sofort und sehr kompetent. Ohne die ISA Suhl hätte ich aufgegeben und kann diese Firma bei finanziellen Problemen jedem mit gutem Gewissen empfehlen. Unsere ganze Familie dankt Ihnen von Herzen.
Solch eine Leistung ist nur mit einem starken Team möglich.
Der Vorsatz, einfach mal Danke zu sagen, ist allerseits bekannt, aber eher spärlich umgesetzt.
Wir nutzen die Möglichkeit und tun es einfach.
Solch eine Leistung ist nur mit einem starken Team möglich.
Das alles so reibungslos verlaufen ist, verdanken wir Ihrem Engagement und Professionalität.
Wir fühlten uns rundum gut aufgehoben.
Vielen Dank dafür
f.a.q.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Sie können auch Privatkredite, Autofinanzierungen, Kreditkarten, Dispo usw. in Form einer Immobilienfinanzierung zusammenfassen und so umschulden. Dadurch erreichen Sie oftmals bis zu 50 % Rateneinsparung. Man kann Immobilienfinanzierungen bestehen lassen und nachrangig durch ein neues Grundschulddarlehen diese Umschuldung vornehmen. Selbst bei negativer Schufa können solche Umschuldungen durchgeführt werden. Verbindlichkeiten von Inkasso o.ä. können problemlos mit abgelöst werden.
Das ist problemlos möglich, die Verbindlichkeiten in der Schufa werden mit abgelöst.
Sie können Ihre Immobilie egal in welchem Alter bis zu bestimmten Beleihungsgrenzen problemlos beleihen.
Ja, man kann auch bei offenen oder erledigten Schufaeinträgen eine Umschuldung vornehmen. Meist kann so auch die monatliche Belastung bis zu 50 % gesenkt, wenn man teure Privatkredite, Dispo´s, Kreditkarten usw. ablöst und zusammenfasst.
Ein Nachrangdarlehen ist eine Immobilienfinanzierung die im Rang nach einem anderen, bereits bestehenden Grundschuldgläubiger, im Grundbuch besichert. Kommt es zur Zwangsversteigerung wird erst der Gläubiger im 1. Rang bedient und dann erst der Nachranggläubiger. Dadurch hat der Nachranggläubiger ein erhöhtes Risiko bei der Kreditvergabe. Mit einem Nachrangdarlehen kann man z.B. Privatkredite und/oder andere Verbindlichkeiten umschulden und zusammenfassen. Dadurch können die monatlichen Ratenbelastungen bis zu 50 % gesenkt werden.
Ja, man kann auch dann eine Kreditzusammenfassung anstreben. Man sichert derartige Finanzierungen auf eine Immobilie ab.
Ja, das ist immer möglich. Sie können in Form eines Grundschulddarlehens Kapitalbeschaffungen auch zur freien Verwendung aufnehmen. Es ist auch möglich dieses Grundschulddarlehen nachrangig hinter Ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung aufzunehmen.
Sie können Ihre Immobilie bis zu gewissen Beleihungsgrenzen über ein Grundschulddarlehen problemlos beleihen.
Erfragen Sie unbedingt die Gründe für die Ablehnung. Banken haben unterschiedliche Bewertungskriterien bei Haushaltsrechnungen, Schufabewertung (Score) usw. es lohnt sich immer hier auch andere Banken anzufragen.
Sie können aus bestehenden Immobilienkrediten mit Zinsfestschreibung erschwert aussteigen. Es gibt jedoch Umstände, welche Ihnen den Ausstieg trotzdem ermöglichen. Hierzu muss man immer die individuellen Umstände betrachten.
Ja, Sie können bestehende Kredite (Konsumentendarlehen, Autofinanzierungen, Kreditkartensalden usw. über ein grundschuldbesichertes Darlehen auch nachrangig umfinanzieren. Meist bekommt man so eine Ratenentlastung von bis zu 50 %.
Sollte Ihre Zinsfestschreibung ausgelaufen sein, können Sie zu jeder anderen Bank umschulden. Sollten Sie sich noch in der Zinsfestschreibung befinden, kann man unter gewissen Umständen auch aus laufenden Finanzierungen aussteigen. Diese sind individuell zu prüfen. Durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann man so auch eher aus dem bestehenden Immobilienkredit aussteigen. Man muss das im Einzelfall genau prüfen, ob die vorzeitige Umschuldung auch finanziell Sinn macht.
Ja, durch die Prüfung einer Umschuldung. Man kann so verschiedene Vergleiche und Berechnungen durchführen, die Tilgung anpassen oder andere Kredite mit umschulden, um so die monatlichen Kreditraten zu senken. Eine Gesamtumschuldung kann hohe monatliche Ratenentlastungen bringen.
Ja, denn es gibt außer der Möglichkeit bei Verkauf der Immobilie eine weitere Möglichkeit aus bestehenden Immobilienfinanzierungen vorzeitig „auszusteigen“. Es kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Aufgrund der im Moment steigenden Zinsen, ist es möglich, dass keine Vorfälligkeit anfällt, sondern nur eine Gebühr. Das kann man vorab prüfen und berechnen.
Ja, denn außer bei Verkauf der Immobilie kann man auch bei Ablehnung einer Nachfinanzierung vorzeitig aus dem Darlehensvertrag „aussteigen“. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, muss aber nicht. Das hängt vom vereinbarten Zins ab. Eine Berechnung ist vorab problemlos möglich.
Ja, denn durch die im Moment steigenden Zinsen kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auch vollständig entfallen. Man zieht bei der Berechnung der Vorfälligkeit den Wiederanlagezins heran. Ist der vereinbarte Zins bei der abzulösenden Bank niedriger, fällt keine Vorfälligkeit, sondern nur eine Gebühr für die Berechnung an.