Bitte beachten Sie unsere Ausschlüsse:
- Sie möchten einen Privatkredit aufnehmen und haben keine Immobilie auf die man absichern kann
- Laufendes Insolvenzverfahren – Restschuldbefreiung muss mind. seit 6 Monaten erteilt sein
- Ihre Einnahmen stammen ausschließlich aus selbständiger Tätigkeit (wir finanzieren: Angestellte, Arbeiter, Beamte, Rentner und Pensionäre) – Einkünfte aus dem Ausland können nicht berücksichtigt werden
- Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland
- Finanzierung von Immobilien mit Erbbaurecht
- Immobilie ist ein Einzeldenkmal
- Sie wollen ein Objekt im Ausland kaufen
- Sie wollen ein reines Gewerbeobjekt finanzieren
- Sie wollen eine reine Kapitalanlage kaufen (1 Wohneinheit muss mind. selbst genutzt werden)
- Ihre Gesamtfinanzierung bei einem Immobilienkauf inkl. aller Nebenkosten und evtl. Ablösungen beträgt mehr als 300.000 EUR
Sehr gute Betreuung und Beratung
Sehr gute Betreuung und Beratung. Vielen Dank!
Freundliche und kompetente Beratung, jederzeit ansprechbar
Freundliche und kompetente Beratung, jederzeit ansprechbar- auf jeden Fall weiter zu empfehlen
Kompetent beantwortet! Super Kontakt!
Habe -für mich- sehr wichtige Fragen gestellt. Diese wurde umgehend und kompetent beantwortet! Super Kontakt!
Ich betrachte diese Seite als sehr wertvoll und werde sie immer weiter empfehlen.
Ich bin meine Sorgen los
Vielen Dank an das ISA Team, Sie haben mir sehr geholfen. Alles hat großartig geklappt und ich bin meine Sorgen los.
Bin sehr zu frieden, sie sagen nicht umsonst, wir machen da weiter wo alte remomierte Banken aufhören
Bin sehr zu frieden, sie sagen nicht umsonst, wir machen da weiter wo alte remomierte Banken aufhören. Wo man sonst gegen Windmühlen anrennt, trifft man bei ISA auf Gehör und wirkliche Hilfe. Auch in fast hoffnungslosen Fällen, wo man denkt, da komm ich nie mehr raus.
Nochmals vielen Dank für eure Hilfe, ich werde euch auf jedenfall weiterempfehlen.
VG
Eine tolle Beartung in jeder Hinsicht, es wird ganzheitlich gedacht und gehandelt!
Eine tolle Beartung in jeder Hinsicht, es wird ganzheitlich gedacht und gehandelt!
Bei Frau Schmidt ist man in guten Händen, sie hat immer eine passende Lösung parat.
Frau Schmidt`s unwarscheilich sympathisches und professionelles Auftreten zeigt, „Hier“ ist man richtig in jeder Lebenslage!
Vielen lieben Dank für diese nette und hilfreiche Beratun05
Sehr zu empfehlen!!
Herzliche Grüße
Sie machen wirklich dort weiter wo andere aufhören mit Erfolg
Freundlich kompetent .
Sie machen wirklich dort weiter wo andere aufhören mit Erfolg
Möchten uns bedanken für die tolle und schnelle Bearbeitung unseres Antrages zur Finanzierung
Möchten uns bedanken für die tolle und schnelle Bearbeitung unseres Antrages zur Finanzierung,grosses Dank an Herrn Paule und Frau Schmidt, können es zu 100% weiterempfehlen,super Arbeit ,danke nochmals
Ich bedanke mich sehr bei Euch!
Ich bedanke mich sehr bei Euch!
Beratung, Betreuung und Abwicklung… ich war und bin mit allem rundum zufrieden.
Mir wurde schnell und unkompliziert geholfen.
Ich wünsche den Mitarbeitern von ISA Suhl weiterhin alles Gute!
Super netter erster Kontakt. Perfekte Beratung und sehr schnelle Bearbeitung
Super netter erster Kontakt. Perfekte Beratung und sehr schnelle Bearbeitung. Wir sind mit der ISA Suhl top zufrieden. Von uns wird die ISA Suhl weiterempfohlen.
f.a.q.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Sie können auch Privatkredite, Autofinanzierungen, Kreditkarten, Dispo usw. in Form einer Immobilienfinanzierung zusammenfassen und so umschulden. Dadurch erreichen Sie oftmals bis zu 50 % Rateneinsparung. Man kann Immobilienfinanzierungen bestehen lassen und nachrangig durch ein neues Grundschulddarlehen diese Umschuldung vornehmen. Selbst bei negativer Schufa können solche Umschuldungen durchgeführt werden. Verbindlichkeiten von Inkasso o.ä. können problemlos mit abgelöst werden.
Das ist problemlos möglich, die Verbindlichkeiten in der Schufa werden mit abgelöst.
Sie können Ihre Immobilie egal in welchem Alter bis zu bestimmten Beleihungsgrenzen problemlos beleihen.
Ja, man kann auch bei offenen oder erledigten Schufaeinträgen eine Umschuldung vornehmen. Meist kann so auch die monatliche Belastung bis zu 50 % gesenkt, wenn man teure Privatkredite, Dispo´s, Kreditkarten usw. ablöst und zusammenfasst.
Ein Nachrangdarlehen ist eine Immobilienfinanzierung die im Rang nach einem anderen, bereits bestehenden Grundschuldgläubiger, im Grundbuch besichert. Kommt es zur Zwangsversteigerung wird erst der Gläubiger im 1. Rang bedient und dann erst der Nachranggläubiger. Dadurch hat der Nachranggläubiger ein erhöhtes Risiko bei der Kreditvergabe. Mit einem Nachrangdarlehen kann man z.B. Privatkredite und/oder andere Verbindlichkeiten umschulden und zusammenfassen. Dadurch können die monatlichen Ratenbelastungen bis zu 50 % gesenkt werden.
Ja, man kann auch dann eine Kreditzusammenfassung anstreben. Man sichert derartige Finanzierungen auf eine Immobilie ab.
Ja, das ist immer möglich. Sie können in Form eines Grundschulddarlehens Kapitalbeschaffungen auch zur freien Verwendung aufnehmen. Es ist auch möglich dieses Grundschulddarlehen nachrangig hinter Ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung aufzunehmen.
Sie können Ihre Immobilie bis zu gewissen Beleihungsgrenzen über ein Grundschulddarlehen problemlos beleihen.
Erfragen Sie unbedingt die Gründe für die Ablehnung. Banken haben unterschiedliche Bewertungskriterien bei Haushaltsrechnungen, Schufabewertung (Score) usw. es lohnt sich immer hier auch andere Banken anzufragen.
Sie können aus bestehenden Immobilienkrediten mit Zinsfestschreibung erschwert aussteigen. Es gibt jedoch Umstände, welche Ihnen den Ausstieg trotzdem ermöglichen. Hierzu muss man immer die individuellen Umstände betrachten.
Ja, Sie können bestehende Kredite (Konsumentendarlehen, Autofinanzierungen, Kreditkartensalden usw. über ein grundschuldbesichertes Darlehen auch nachrangig umfinanzieren. Meist bekommt man so eine Ratenentlastung von bis zu 50 %.
Sollte Ihre Zinsfestschreibung ausgelaufen sein, können Sie zu jeder anderen Bank umschulden. Sollten Sie sich noch in der Zinsfestschreibung befinden, kann man unter gewissen Umständen auch aus laufenden Finanzierungen aussteigen. Diese sind individuell zu prüfen. Durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann man so auch eher aus dem bestehenden Immobilienkredit aussteigen. Man muss das im Einzelfall genau prüfen, ob die vorzeitige Umschuldung auch finanziell Sinn macht.
Ja, durch die Prüfung einer Umschuldung. Man kann so verschiedene Vergleiche und Berechnungen durchführen, die Tilgung anpassen oder andere Kredite mit umschulden, um so die monatlichen Kreditraten zu senken. Eine Gesamtumschuldung kann hohe monatliche Ratenentlastungen bringen.
Ja, denn es gibt außer der Möglichkeit bei Verkauf der Immobilie eine weitere Möglichkeit aus bestehenden Immobilienfinanzierungen vorzeitig „auszusteigen“. Es kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Aufgrund der im Moment steigenden Zinsen, ist es möglich, dass keine Vorfälligkeit anfällt, sondern nur eine Gebühr. Das kann man vorab prüfen und berechnen.
Ja, denn außer bei Verkauf der Immobilie kann man auch bei Ablehnung einer Nachfinanzierung vorzeitig aus dem Darlehensvertrag „aussteigen“. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, muss aber nicht. Das hängt vom vereinbarten Zins ab. Eine Berechnung ist vorab problemlos möglich.
Ja, denn durch die im Moment steigenden Zinsen kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auch vollständig entfallen. Man zieht bei der Berechnung der Vorfälligkeit den Wiederanlagezins heran. Ist der vereinbarte Zins bei der abzulösenden Bank niedriger, fällt keine Vorfälligkeit, sondern nur eine Gebühr für die Berechnung an.