Bitte beachten Sie unsere Ausschlüsse:
- Sie möchten einen Privatkredit aufnehmen und haben keine Immobilie auf die man absichern kann
- Laufendes Insolvenzverfahren – Restschuldbefreiung muss mind. seit 6 Monaten erteilt sein
- Ihre Einnahmen stammen ausschließlich aus selbständiger Tätigkeit (wir finanzieren: Angestellte, Arbeiter, Beamte, Rentner und Pensionäre) – Einkünfte aus dem Ausland können nicht berücksichtigt werden
- Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland
- Finanzierung von Immobilien mit Erbbaurecht
- Immobilie ist ein Einzeldenkmal
- Sie wollen ein Objekt im Ausland kaufen
- Sie wollen ein reines Gewerbeobjekt finanzieren
- Sie wollen eine reine Kapitalanlage kaufen (1 Wohneinheit muss mind. selbst genutzt werden)
- Ihre Gesamtfinanzierung bei einem Immobilienkauf inkl. aller Nebenkosten und evtl. Ablösungen beträgt mehr als 300.000 EUR
Diese wurde umgehend und kompetent beantwortet! Super Kontakt!
Habe -für mich- sehr wichtige Fragen gestellt. Diese wurde umgehend und kompetent beantwortet! Super Kontakt! Ich betrachte diese Seite als sehr wertvoll und werde sie immer weiter empfehlen
Abwicklung, Geschwindigkeit und Kommunikation waren absolut toll.
Gerne bewerte ich ISA und spreche auch öffentlich meinen Dank aus. Abwicklung, Geschwindigkeit und Kommunikation waren absolut toll. Am 19.12.23 die erste Besichtigung, am 16.02.24 ging es schon zum Notar. Frau Rockstein hat selbst zwischen den Feiertagen und an Neujahr weitergearbeitet. Sie hat uns reibungslos durch die Anträge geführt und die Zusage war innerhalb kürzester Zeit da. Das ganze trotz einer schwierigen Situation. Vielen vielen Dank für alles.
Wir wurden von Anfang an super beraten
Wenn man auf der Suche nach einem Finanzpartner ist, ist man bei ISA Suhl allerbestens aufgehoben. Wir wurden von Anfang an super beraten. Kontakt bei offenen Fragen war jederzeit möglich. Auch hervor zu heben ist die Freundlichkeit von Herrn Paule und Frau Rockstein. Die Firma ISA Suhl hat für uns das unmögliche möglich gemacht.
Sie haben alles in die Hand genommen und dafür bin ich so dankbar.
Ich kann Isa Suhl zu 100% empfehlen, ohne sie hätten wir unser Haus nicht mehr.Sie haben alles in die Hand genommen und dafür bin ich so dankbar. 5Sterne Weiter so und alles Gute! PS Großes Lob auch an Herr Paule ,der zu jeder Zeit für uns da war🙏
Zu 100% weiterempfehlen
Frau Rockstein und Ihr Team haben mir schnell und kompetent geholfen.Ich kann ISA Suhl zu 100% weiterempfehlen. Vielen,vielen Dank dafür.
Ich bin einfach nur sprachlos wie diese Bankpartner mir tatkräftig und mit größter Mühe meinen Traum ermöglicht haben
Was kann ich nur sagen…. Ich bin einfach nur sprachlos wie diese Bankpartner mir tatkräftig und mit größter Mühe meinen Traum ermöglicht haben(trotz „negativer“ Schufa). Einen speziellen Gruß geht an Herr Paule, von solch einem Berater träumen die großen Banken. Kompetent, fachlich und immer einen lockeren Spruch auf Lager. Danke
Sehr schnell, sehr freundlich und kompetent
Sehr schnell, sehr freundlich und kompetent. Alle gelesenen Bewertungen sind wahr und die sind ja mehr als gut, weil wahr. Danke.
Absolut zu empfehlen!
Absolut zu empfehlen! Sehr nette und kompetente Mitarbeiter.
Kein Titel
Sehr Kompetent, freundlich und verbindlich
Sehr Kompetent, freundlich und verbindlich. Fachberatung sehr Serviceorientiert und Kundenfreundlich. Kann ich nur weiterempfehlen! DANKE
f.a.q.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Sie können auch Privatkredite, Autofinanzierungen, Kreditkarten, Dispo usw. in Form einer Immobilienfinanzierung zusammenfassen und so umschulden. Dadurch erreichen Sie oftmals bis zu 50 % Rateneinsparung. Man kann Immobilienfinanzierungen bestehen lassen und nachrangig durch ein neues Grundschulddarlehen diese Umschuldung vornehmen. Selbst bei negativer Schufa können solche Umschuldungen durchgeführt werden. Verbindlichkeiten von Inkasso o.ä. können problemlos mit abgelöst werden.
Das ist problemlos möglich, die Verbindlichkeiten in der Schufa werden mit abgelöst.
Sie können Ihre Immobilie egal in welchem Alter bis zu bestimmten Beleihungsgrenzen problemlos beleihen.
Ja, man kann auch bei offenen oder erledigten Schufaeinträgen eine Umschuldung vornehmen. Meist kann so auch die monatliche Belastung bis zu 50 % gesenkt, wenn man teure Privatkredite, Dispo´s, Kreditkarten usw. ablöst und zusammenfasst.
Ein Nachrangdarlehen ist eine Immobilienfinanzierung die im Rang nach einem anderen, bereits bestehenden Grundschuldgläubiger, im Grundbuch besichert. Kommt es zur Zwangsversteigerung wird erst der Gläubiger im 1. Rang bedient und dann erst der Nachranggläubiger. Dadurch hat der Nachranggläubiger ein erhöhtes Risiko bei der Kreditvergabe. Mit einem Nachrangdarlehen kann man z.B. Privatkredite und/oder andere Verbindlichkeiten umschulden und zusammenfassen. Dadurch können die monatlichen Ratenbelastungen bis zu 50 % gesenkt werden.
Ja, man kann auch dann eine Kreditzusammenfassung anstreben. Man sichert derartige Finanzierungen auf eine Immobilie ab.
Ja, das ist immer möglich. Sie können in Form eines Grundschulddarlehens Kapitalbeschaffungen auch zur freien Verwendung aufnehmen. Es ist auch möglich dieses Grundschulddarlehen nachrangig hinter Ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung aufzunehmen.
Sie können Ihre Immobilie bis zu gewissen Beleihungsgrenzen über ein Grundschulddarlehen problemlos beleihen.
Erfragen Sie unbedingt die Gründe für die Ablehnung. Banken haben unterschiedliche Bewertungskriterien bei Haushaltsrechnungen, Schufabewertung (Score) usw. es lohnt sich immer hier auch andere Banken anzufragen.
Sie können aus bestehenden Immobilienkrediten mit Zinsfestschreibung erschwert aussteigen. Es gibt jedoch Umstände, welche Ihnen den Ausstieg trotzdem ermöglichen. Hierzu muss man immer die individuellen Umstände betrachten.
Ja, Sie können bestehende Kredite (Konsumentendarlehen, Autofinanzierungen, Kreditkartensalden usw. über ein grundschuldbesichertes Darlehen auch nachrangig umfinanzieren. Meist bekommt man so eine Ratenentlastung von bis zu 50 %.
Sollte Ihre Zinsfestschreibung ausgelaufen sein, können Sie zu jeder anderen Bank umschulden. Sollten Sie sich noch in der Zinsfestschreibung befinden, kann man unter gewissen Umständen auch aus laufenden Finanzierungen aussteigen. Diese sind individuell zu prüfen. Durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann man so auch eher aus dem bestehenden Immobilienkredit aussteigen. Man muss das im Einzelfall genau prüfen, ob die vorzeitige Umschuldung auch finanziell Sinn macht.
Ja, durch die Prüfung einer Umschuldung. Man kann so verschiedene Vergleiche und Berechnungen durchführen, die Tilgung anpassen oder andere Kredite mit umschulden, um so die monatlichen Kreditraten zu senken. Eine Gesamtumschuldung kann hohe monatliche Ratenentlastungen bringen.
Ja, denn es gibt außer der Möglichkeit bei Verkauf der Immobilie eine weitere Möglichkeit aus bestehenden Immobilienfinanzierungen vorzeitig „auszusteigen“. Es kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Aufgrund der im Moment steigenden Zinsen, ist es möglich, dass keine Vorfälligkeit anfällt, sondern nur eine Gebühr. Das kann man vorab prüfen und berechnen.
Ja, denn außer bei Verkauf der Immobilie kann man auch bei Ablehnung einer Nachfinanzierung vorzeitig aus dem Darlehensvertrag „aussteigen“. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, muss aber nicht. Das hängt vom vereinbarten Zins ab. Eine Berechnung ist vorab problemlos möglich.
Ja, denn durch die im Moment steigenden Zinsen kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auch vollständig entfallen. Man zieht bei der Berechnung der Vorfälligkeit den Wiederanlagezins heran. Ist der vereinbarte Zins bei der abzulösenden Bank niedriger, fällt keine Vorfälligkeit, sondern nur eine Gebühr für die Berechnung an.