Bitte beachten Sie unsere Ausschlüsse:
- Sie möchten einen Privatkredit aufnehmen und haben keine Immobilie auf die man absichern kann
- Laufendes Insolvenzverfahren – Restschuldbefreiung muss mind. seit 6 Monaten erteilt sein
- Ihre Einnahmen stammen ausschließlich aus selbständiger Tätigkeit (wir finanzieren: Angestellte, Arbeiter, Beamte, Rentner und Pensionäre) – Einkünfte aus dem Ausland können nicht berücksichtigt werden
- Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland
- Finanzierung von Immobilien mit Erbbaurecht
- Immobilie ist ein Einzeldenkmal
- Sie wollen ein Objekt im Ausland kaufen
- Sie wollen ein reines Gewerbeobjekt finanzieren
- Sie wollen eine reine Kapitalanlage kaufen (1 Wohneinheit muss mind. selbst genutzt werden)
- Ihre Gesamtfinanzierung bei einem Immobilienkauf inkl. aller Nebenkosten und evtl. Ablösungen beträgt mehr als 300.000 EUR
Die Uhr war quasi schon abgelaufen
Die Uhr war quasi schon abgelaufen, aber Frau Schmidt und Herr Paule haben durch sehr hervorragende Arbeit das Kind aus den Brunnen geholt. Ohne euch wäre dies all nicht möglich gewesen. Vielen lieben Dank, meine Familie und ich sind euch zu tiefst dankbar.
Hatten eine Zwangsversteigerung auf unserer Immobilie und es war 5 nach 12
Hatten eine Zwangsversteigerung auf unserer Immobilie und es war 5 nach 12. Aber durch die schnelle Hilfe von Isa Suhl konnte diese abgewendet werden. Vielen vielen Dank an Isa Suhl und immer wieder zu empfehlen, kompetente und super freundliche Beratung und Hilfe. Bei finanziellen Problemen kann man sie nur empfehlen. Noch einmal vielen vielen Dank.
Kein Titel
Super Betreuung. Immer freundlich und kompetent
Super Betreuung. Immer freundlich und kompetent. Von der ersten Minute an. Nur zu empfehlen. Würde Sie immer wieder nehmen
Vielen Dank für Eure Hilfe
Vielen Dank für Eure Hilfe. Nur zu empfehlen LG Oli
Super Beratung und kompetente Hilfe für jeden
Super Beratung und kompetente Hilfe für jeden der mal in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist.
Es wird gekämpft und gearbeitet bis eine Lösung gefunden wird.
Offene und nette Leute welche in jeder Situation ihr bestes geben.
Bleibt so wie ihr seid und macht weiter so.
Vielen lieben Dank für alles.
Super Beratung, absolut kompetent
Super Beratung, absolut kompetent und in jedem Fall weiter zu empfehlen! Wirklich TOP
100%ige Weiterempfehlung
100%ige Weiterempfehlung.
Super nett, klasse Team und voller Einsatz von Anfang bis zum Ende.
Man fühlt sich sich sofort gut aufgehoben und am richtigen Platz.
Die offene und direkte Art hat uns sehr gefallen. Hier werden keine leeren Versprechungen gemacht und nicht drumherum geredet.
Macht weiter so und bleibt eurer Spur treu.
Ihr seid echt klasse.
Super Abwicklung immer erreichbar
Super Abwicklung immer erreichbar und immer eine Idee auch wenn es Mal nicht so klappt wie man sich was vorstellt.
Sehr zu empfehlen.
Immer wieder gerne !
Habe von Frau Schmidt über eine Internetseite erfahren und Kontakt aufgenommen
Habe von Frau Schmidt über eine Internetseite erfahren und Kontakt aufgenommen. Die Betreuung und Abwicklung durch die Fa. ISA SUHL war erstklassig. Sehr freundlich, zuvorkommend und hilfsbereit. Jederzeit wieder. Sehr zu empfehlen. Es wurde alles durchgesprochen und ehrlich beantwortet. Wenn Rückfragen bestanden, wurden diese sehr professionell und schnell beantwortet. Frau Schmidt und Ihr Team haben immer ein offenes Ohr und wie bereits erwähnt immer freundlich und hilfsbereit. Sehr zu empfehlen.
f.a.q.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Sie können auch Privatkredite, Autofinanzierungen, Kreditkarten, Dispo usw. in Form einer Immobilienfinanzierung zusammenfassen und so umschulden. Dadurch erreichen Sie oftmals bis zu 50 % Rateneinsparung. Man kann Immobilienfinanzierungen bestehen lassen und nachrangig durch ein neues Grundschulddarlehen diese Umschuldung vornehmen. Selbst bei negativer Schufa können solche Umschuldungen durchgeführt werden. Verbindlichkeiten von Inkasso o.ä. können problemlos mit abgelöst werden.
Das ist problemlos möglich, die Verbindlichkeiten in der Schufa werden mit abgelöst.
Sie können Ihre Immobilie egal in welchem Alter bis zu bestimmten Beleihungsgrenzen problemlos beleihen.
Ja, man kann auch bei offenen oder erledigten Schufaeinträgen eine Umschuldung vornehmen. Meist kann so auch die monatliche Belastung bis zu 50 % gesenkt, wenn man teure Privatkredite, Dispo´s, Kreditkarten usw. ablöst und zusammenfasst.
Ein Nachrangdarlehen ist eine Immobilienfinanzierung die im Rang nach einem anderen, bereits bestehenden Grundschuldgläubiger, im Grundbuch besichert. Kommt es zur Zwangsversteigerung wird erst der Gläubiger im 1. Rang bedient und dann erst der Nachranggläubiger. Dadurch hat der Nachranggläubiger ein erhöhtes Risiko bei der Kreditvergabe. Mit einem Nachrangdarlehen kann man z.B. Privatkredite und/oder andere Verbindlichkeiten umschulden und zusammenfassen. Dadurch können die monatlichen Ratenbelastungen bis zu 50 % gesenkt werden.
Ja, man kann auch dann eine Kreditzusammenfassung anstreben. Man sichert derartige Finanzierungen auf eine Immobilie ab.
Ja, das ist immer möglich. Sie können in Form eines Grundschulddarlehens Kapitalbeschaffungen auch zur freien Verwendung aufnehmen. Es ist auch möglich dieses Grundschulddarlehen nachrangig hinter Ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung aufzunehmen.
Sie können Ihre Immobilie bis zu gewissen Beleihungsgrenzen über ein Grundschulddarlehen problemlos beleihen.
Erfragen Sie unbedingt die Gründe für die Ablehnung. Banken haben unterschiedliche Bewertungskriterien bei Haushaltsrechnungen, Schufabewertung (Score) usw. es lohnt sich immer hier auch andere Banken anzufragen.
Sie können aus bestehenden Immobilienkrediten mit Zinsfestschreibung erschwert aussteigen. Es gibt jedoch Umstände, welche Ihnen den Ausstieg trotzdem ermöglichen. Hierzu muss man immer die individuellen Umstände betrachten.
Ja, Sie können bestehende Kredite (Konsumentendarlehen, Autofinanzierungen, Kreditkartensalden usw. über ein grundschuldbesichertes Darlehen auch nachrangig umfinanzieren. Meist bekommt man so eine Ratenentlastung von bis zu 50 %.
Sollte Ihre Zinsfestschreibung ausgelaufen sein, können Sie zu jeder anderen Bank umschulden. Sollten Sie sich noch in der Zinsfestschreibung befinden, kann man unter gewissen Umständen auch aus laufenden Finanzierungen aussteigen. Diese sind individuell zu prüfen. Durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann man so auch eher aus dem bestehenden Immobilienkredit aussteigen. Man muss das im Einzelfall genau prüfen, ob die vorzeitige Umschuldung auch finanziell Sinn macht.
Ja, durch die Prüfung einer Umschuldung. Man kann so verschiedene Vergleiche und Berechnungen durchführen, die Tilgung anpassen oder andere Kredite mit umschulden, um so die monatlichen Kreditraten zu senken. Eine Gesamtumschuldung kann hohe monatliche Ratenentlastungen bringen.
Ja, denn es gibt außer der Möglichkeit bei Verkauf der Immobilie eine weitere Möglichkeit aus bestehenden Immobilienfinanzierungen vorzeitig „auszusteigen“. Es kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Aufgrund der im Moment steigenden Zinsen, ist es möglich, dass keine Vorfälligkeit anfällt, sondern nur eine Gebühr. Das kann man vorab prüfen und berechnen.
Ja, denn außer bei Verkauf der Immobilie kann man auch bei Ablehnung einer Nachfinanzierung vorzeitig aus dem Darlehensvertrag „aussteigen“. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, muss aber nicht. Das hängt vom vereinbarten Zins ab. Eine Berechnung ist vorab problemlos möglich.
Ja, denn durch die im Moment steigenden Zinsen kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auch vollständig entfallen. Man zieht bei der Berechnung der Vorfälligkeit den Wiederanlagezins heran. Ist der vereinbarte Zins bei der abzulösenden Bank niedriger, fällt keine Vorfälligkeit, sondern nur eine Gebühr für die Berechnung an.