Bitte beachten Sie unsere Ausschlüsse:
- Sie möchten einen Privatkredit aufnehmen und haben keine Immobilie auf die man absichern kann
- Laufendes Insolvenzverfahren – Restschuldbefreiung muss mind. seit 6 Monaten erteilt sein
- Ihre Einnahmen stammen ausschließlich aus selbständiger Tätigkeit (wir finanzieren: Angestellte, Arbeiter, Beamte, Rentner und Pensionäre) – Einkünfte aus dem Ausland können nicht berücksichtigt werden
- Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland
- Finanzierung von Immobilien mit Erbbaurecht
- Immobilie ist ein Einzeldenkmal
- Sie wollen ein Objekt im Ausland kaufen
- Sie wollen ein reines Gewerbeobjekt finanzieren
- Sie wollen eine reine Kapitalanlage kaufen (1 Wohneinheit muss mind. selbst genutzt werden)
- Ihre Gesamtfinanzierung bei einem Immobilienkauf inkl. aller Nebenkosten und evtl. Ablösungen beträgt mehr als 300.000 EUR
Seriös, schnell und zuverlässig
Seriös, schnell und zuverlässig
Ich empfehle mit Zuversicht.
Hilfsbereit. Zeitlich gesehen viel geschafft. Finanzierung top
Eine tolle Frau
Hilfsbereit. Zeitlich gesehen viel geschafft. Finanzierung top .wer hilfe braucht ist hier an der richtigen Stelle. Hilfe die helfen tut .Danke dafür
Sehr freundliche und schnelle Hilfe
Sehr freundliche und schnelle Hilfe und Abwicklung zur Umschuldung und Ratenreduzierung. Vielen Dank!
Wir haben von Frau Schmidt über eine Empfehlung erfahren und Kontakt aufgenommen
Wir haben von Frau Schmidt über eine Empfehlung erfahren und Kontakt aufgenommen. Die Betreuung und Abwicklung durch die Fa. ISA SUHL war erstklassig. Aufgrund der Entfernung wurde alles per Mail und postalisch abgewickelt. Sehr freundlich, zuvorkommend und hilfsbereit. Jederzeit wieder. Sehr zu empfehlen. Es wurde alles durchgesprochen und ehrlich beantwortet. Wenn Rückfragen aufgetreten sind und Unklarheiten bestanden, wurden diese sehr professionell und kompetent beantwortet. Frau Schmidt und Ihr Team haben immer ein offenes Ohr und sind, wie bereits erwähnt immer freundlich und hilfsbereit.
Schnelle und kompetente Hilfe
Schnelle und kompetente Hilfe bei der Finanzierung unseres Hauses. Jede Frage wurde von Fau Schmidt und Herrn Paule umgehend beantwortet und erklärt. Wir sind sehr dankbar dafür. Auf jeden Fall weiter zu empfehlen.
Kompetente Beratung und super Service👍👍👍Danke an Frau Schmidt und ihr Team 💐
Kompetente Beratung und super Service👍👍👍Danke an Frau Schmidt und ihr Team 💐 das sie immer da sind wenn man sie braucht 🌝
Einfach top super Beratung und schnelle Bearbeitung innerhalb von ca 4 Wochen alles erledigt
Einfach top super Beratung und schnelle Bearbeitung innerhalb von ca 4 Wochen alles erledigt und zwar erfolgreich danke nochmal für eure Hilfe dachte erst es wäre ein Fake kann ich nur empfehlen
Guten Tag zusammen sehr freundliche,und eine sehr gute Beratung
Guten Tag zusammen sehr freundliche,und eine sehr gute Beratung.Super schnelle Hilfe das Team von ISA suhl kann i zu 1000% weiterempfehlen.Haben mir wirklich geholfen das ich mein Haus nicht verliere. Nochmals 1000 Dank.
Hallo Zusammen Frau Schmidt hat es geschafft innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Umschuldung hinbekommen
Hallo Zusammen Frau Schmidt hat es geschafft innerhalb von 5 Arbeitstagen eine Umschuldung hinbekommen kurz vor der Zwangsversteigerung hatten einen Versicherungsmakler an der Seite gehabt hatte es nicht in einem Jahr hinbekommen.Da bin ich im Internet auf der Seite von Isa Sul Bankberater gestoßen angeschrieben nächsten Tag telefoniert und dann innerhalb einer Woche haben wir die Zusage der Bank bekommen.Danke Danke Danke weiter so.würde jeder Zeit die Firma weiterempfehlen
Mit freundlichen Grüßen Die Klingenbergs
Unsere Situation kurz beschrieben: Kurz vor knapp
Unsere Situation kurz beschrieben: Kurz vor knapp. Zwangsversteigerung wurde bereits beantragt. Frau Schmidt und Herr Paule haben uns in dieser Situation einfach super schnell geholfen. Nach dem ersten Anruf wurde uns sofort gesagt wie eine Finanzierung möglich wäre. Sogar ein Vergleich wurde noch ausgehandelt. Dann ging alles sehr zügig. Wir haben so unser Haus retten können und sind der Fa. ISA Suhl wirklich sehr dankbar. Nach vielen Enttäuschungen und dem Hinhalten von anderen Firmen , haben wir so das schönste Weihnachtsgeschenk. Vielen Vielen Dank
f.a.q.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Sie können auch Privatkredite, Autofinanzierungen, Kreditkarten, Dispo usw. in Form einer Immobilienfinanzierung zusammenfassen und so umschulden. Dadurch erreichen Sie oftmals bis zu 50 % Rateneinsparung. Man kann Immobilienfinanzierungen bestehen lassen und nachrangig durch ein neues Grundschulddarlehen diese Umschuldung vornehmen. Selbst bei negativer Schufa können solche Umschuldungen durchgeführt werden. Verbindlichkeiten von Inkasso o.ä. können problemlos mit abgelöst werden.
Das ist problemlos möglich, die Verbindlichkeiten in der Schufa werden mit abgelöst.
Sie können Ihre Immobilie egal in welchem Alter bis zu bestimmten Beleihungsgrenzen problemlos beleihen.
Ja, man kann auch bei offenen oder erledigten Schufaeinträgen eine Umschuldung vornehmen. Meist kann so auch die monatliche Belastung bis zu 50 % gesenkt, wenn man teure Privatkredite, Dispo´s, Kreditkarten usw. ablöst und zusammenfasst.
Ein Nachrangdarlehen ist eine Immobilienfinanzierung die im Rang nach einem anderen, bereits bestehenden Grundschuldgläubiger, im Grundbuch besichert. Kommt es zur Zwangsversteigerung wird erst der Gläubiger im 1. Rang bedient und dann erst der Nachranggläubiger. Dadurch hat der Nachranggläubiger ein erhöhtes Risiko bei der Kreditvergabe. Mit einem Nachrangdarlehen kann man z.B. Privatkredite und/oder andere Verbindlichkeiten umschulden und zusammenfassen. Dadurch können die monatlichen Ratenbelastungen bis zu 50 % gesenkt werden.
Ja, man kann auch dann eine Kreditzusammenfassung anstreben. Man sichert derartige Finanzierungen auf eine Immobilie ab.
Ja, das ist immer möglich. Sie können in Form eines Grundschulddarlehens Kapitalbeschaffungen auch zur freien Verwendung aufnehmen. Es ist auch möglich dieses Grundschulddarlehen nachrangig hinter Ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung aufzunehmen.
Sie können Ihre Immobilie bis zu gewissen Beleihungsgrenzen über ein Grundschulddarlehen problemlos beleihen.
Erfragen Sie unbedingt die Gründe für die Ablehnung. Banken haben unterschiedliche Bewertungskriterien bei Haushaltsrechnungen, Schufabewertung (Score) usw. es lohnt sich immer hier auch andere Banken anzufragen.
Sie können aus bestehenden Immobilienkrediten mit Zinsfestschreibung erschwert aussteigen. Es gibt jedoch Umstände, welche Ihnen den Ausstieg trotzdem ermöglichen. Hierzu muss man immer die individuellen Umstände betrachten.
Ja, Sie können bestehende Kredite (Konsumentendarlehen, Autofinanzierungen, Kreditkartensalden usw. über ein grundschuldbesichertes Darlehen auch nachrangig umfinanzieren. Meist bekommt man so eine Ratenentlastung von bis zu 50 %.
Sollte Ihre Zinsfestschreibung ausgelaufen sein, können Sie zu jeder anderen Bank umschulden. Sollten Sie sich noch in der Zinsfestschreibung befinden, kann man unter gewissen Umständen auch aus laufenden Finanzierungen aussteigen. Diese sind individuell zu prüfen. Durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann man so auch eher aus dem bestehenden Immobilienkredit aussteigen. Man muss das im Einzelfall genau prüfen, ob die vorzeitige Umschuldung auch finanziell Sinn macht.
Ja, durch die Prüfung einer Umschuldung. Man kann so verschiedene Vergleiche und Berechnungen durchführen, die Tilgung anpassen oder andere Kredite mit umschulden, um so die monatlichen Kreditraten zu senken. Eine Gesamtumschuldung kann hohe monatliche Ratenentlastungen bringen.
Ja, denn es gibt außer der Möglichkeit bei Verkauf der Immobilie eine weitere Möglichkeit aus bestehenden Immobilienfinanzierungen vorzeitig „auszusteigen“. Es kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Aufgrund der im Moment steigenden Zinsen, ist es möglich, dass keine Vorfälligkeit anfällt, sondern nur eine Gebühr. Das kann man vorab prüfen und berechnen.
Ja, denn außer bei Verkauf der Immobilie kann man auch bei Ablehnung einer Nachfinanzierung vorzeitig aus dem Darlehensvertrag „aussteigen“. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, muss aber nicht. Das hängt vom vereinbarten Zins ab. Eine Berechnung ist vorab problemlos möglich.
Ja, denn durch die im Moment steigenden Zinsen kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auch vollständig entfallen. Man zieht bei der Berechnung der Vorfälligkeit den Wiederanlagezins heran. Ist der vereinbarte Zins bei der abzulösenden Bank niedriger, fällt keine Vorfälligkeit, sondern nur eine Gebühr für die Berechnung an.