Zwangsversteigerung
Kredite gekündigt, Zwangsversteigerung beantragt, der Gutachter war bereits
vor Ort oder der ZV-Termin steht bereits fest.
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Abwendung Zwangsversteigerung
Eine Zwangsversteigerung ist ein rechtlicher Prozess, bei dem ein Vermögenswert, wie zum Beispiel eine Immobilie, meist gegen den Willen des Eigentümers verkauft wird, um eine Schuld zu begleichen.
Dies geschieht meist dann, wenn der Eigentümer seinen Ratenzahlungen nicht oder zu spät nachkommt und bereits Rückstände entstanden sind. Der Gläubiger, beantragt dann beim Gericht eine Zwangsversteigerung.
Das Gericht bestellt einen Gutachter, um den Wert der Immobilie zu bestimmen. Darauf folgend wird ein Versteigerungstermin festgelegt, bei dem interessierte Käufer e Immobilie ersteigern können. Der höchste Bieter erhält dann das Recht, den Vermögenswert zu kaufen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Verkaufserlös in der Regel nicht ausreicht, um die gesamte Schuld zu begleichen. Daher bleibt es in vielen Fällen beim Eigentümer, den Restbetrag zu zahlen.
Eine Zwangsversteigerung kann für alle Beteiligten sehr stressig sein und sollte als letzte Möglichkeit betrachtet werden, um eine Schuld zu begleichen.
Es gibt sehr gute Alternativen, wie zum Beispiel eine Umschuldung, die verhindert, dass es zu einer Zwangsversteigerung kommt. Die Prüfung einer Umfinanzierung sollten seriöse Kreditexperten/Kreditvermittler mit ausreichend Erfahrung für Sie vornehmen. So kann die Zwangsversteigerung sicher abgewendet werden und Sie können sorgenfrei in die Zukunft schauen.
In jedem Fall ist es wichtig, sich frühzeitig beraten zu lassen, um zusätzliche Kosten zu sparen und die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen zu können.
Unser Versprechen an Sie:
Ihre Anfrage ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Es gibt bei uns keine Vorkosten oder versteckte Kosten. Unsere Zusammenarbeit mit Ihnen ist transparent, ehrlich und vertrauensvoll.
Sollten Sie sich für ein Finanzierungsanliegen zum Thema Kreditkündigung, Versteigerung oder Überschuldung interessieren, dann scheuen Sie sich nicht und stellen Sie noch heute eine unverbindliche und kostenfreie Anfrage. Sie können Ihre Anfrage an uns telefonisch richten oder ganz einfach über unser Anfrageformular.
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Da ist das Motto Programm, "wir beginnen da wo andere Banken aufhören"
Da ist das Motto Programm, „wir beginnen da wo andere Banken aufhören“
Da ich lange nach einem Darlehen suchen musste und keine Bank auch nur ansatzweise mit der Wahrheit rausrücken wollte und die Sparkasse mich sogar unfreundlich abgewimmelt hat.
War die ISA, dank der Weiterleitung der Santander bank, meine allerletzte Hoffnung.
Die Frau Sandra Schmidt ist der Wahnsinn, sie sucht nach Möglichkeiten und Alternativen, ist aber immer und damit meine Ich IMMER freundlich, hilfsbereit und hilft auch bei vielen anderen Fragen rumd um das finanzierungsthema, sie kann wirklich mit ihrer Erfahrung glänzen und tut was sie nur kann.
Ich bin super stolz das sie mir empfohlen wurde und alles ging megamäßig schnell.
Vielen Dank an die ISA Suhl und ein ganz besonderes Dankeschön an die Sandra.
Sie haben es ermöglicht ein Haus für eine neue Familie zu schaffen.
Tausend Dank.
Kompetente Beratung
Kompetente Beratung nette Leute und super Service
Liebes team von ISA Suhl, vielen Dank für die Hilfe in meiner Kreditangelegenheit
Liebes team von ISA Suhl, vielen Dank für die Hilfe in meiner Kreditangelegenheit. Nachdem ich bereits bei anderen online Anbietern nur „abgezockt“ wurde, kam ich an Frau Schmidt von der Fa. ISA Suhl. Hier fühlte ich mich von Anfang an sehr professionell betreut. Bis zum Schluss war hier alles top. Immer freundlich und kompetent. Auch Herr Paule ist ein Mensch der mit vollem Engagement an die Sache geht. Vielen Dank nochmal für alles. 5 Sterne plus
Kompetente Beratung und super Service. Vielen Dank!
Kompetente Beratung und super Service. Vielen Dank!
Kein Titel
Hat mir auch sehr geholfen.
Hat mir auch sehr geholfen. Und immer zu erreichen wenn man sie braucht 😊
Kein Titel
Sehr kompetente Beratung,schnell erreichbar, sehr freundlich und professionell
Sehr kompetente Beratung,schnell erreichbar, sehr freundlich und professionell. Sehr zu empfehlen. Frau Schmidt und Herr Paule sind ein super Team und haben für unsere Situation das beste rausgeholt. Wir sind sehr zufrieden.
Super Beratung und sehr schnelle Hilfe!
Super Beratung und sehr schnelle Hilfe!
Kein Titel
f.a.q.
Häufig gestellte Fragen
Ja, Sie können auch Privatkredite, Autofinanzierungen, Kreditkarten, Dispo usw. in Form einer Immobilienfinanzierung zusammenfassen und so umschulden. Dadurch erreichen Sie oftmals bis zu 50 % Rateneinsparung. Man kann Immobilienfinanzierungen bestehen lassen und nachrangig durch ein neues Grundschulddarlehen diese Umschuldung vornehmen. Selbst bei negativer Schufa können solche Umschuldungen durchgeführt werden. Verbindlichkeiten von Inkasso o.ä. können problemlos mit abgelöst werden.
Das ist problemlos möglich, die Verbindlichkeiten in der Schufa werden mit abgelöst.
Sie können Ihre Immobilie egal in welchem Alter bis zu bestimmten Beleihungsgrenzen problemlos beleihen.
Ja, man kann auch bei offenen oder erledigten Schufaeinträgen eine Umschuldung vornehmen. Meist kann so auch die monatliche Belastung bis zu 50 % gesenkt, wenn man teure Privatkredite, Dispo´s, Kreditkarten usw. ablöst und zusammenfasst.
Ein Nachrangdarlehen ist eine Immobilienfinanzierung die im Rang nach einem anderen, bereits bestehenden Grundschuldgläubiger, im Grundbuch besichert. Kommt es zur Zwangsversteigerung wird erst der Gläubiger im 1. Rang bedient und dann erst der Nachranggläubiger. Dadurch hat der Nachranggläubiger ein erhöhtes Risiko bei der Kreditvergabe. Mit einem Nachrangdarlehen kann man z.B. Privatkredite und/oder andere Verbindlichkeiten umschulden und zusammenfassen. Dadurch können die monatlichen Ratenbelastungen bis zu 50 % gesenkt werden.
Ja, man kann auch dann eine Kreditzusammenfassung anstreben. Man sichert derartige Finanzierungen auf eine Immobilie ab.
Ja, das ist immer möglich. Sie können in Form eines Grundschulddarlehens Kapitalbeschaffungen auch zur freien Verwendung aufnehmen. Es ist auch möglich dieses Grundschulddarlehen nachrangig hinter Ihrer bestehenden Immobilienfinanzierung aufzunehmen.
Sie können Ihre Immobilie bis zu gewissen Beleihungsgrenzen über ein Grundschulddarlehen problemlos beleihen.
Erfragen Sie unbedingt die Gründe für die Ablehnung. Banken haben unterschiedliche Bewertungskriterien bei Haushaltsrechnungen, Schufabewertung (Score) usw. es lohnt sich immer hier auch andere Banken anzufragen.
Sie können aus bestehenden Immobilienkrediten mit Zinsfestschreibung erschwert aussteigen. Es gibt jedoch Umstände, welche Ihnen den Ausstieg trotzdem ermöglichen. Hierzu muss man immer die individuellen Umstände betrachten.
Ja, Sie können bestehende Kredite (Konsumentendarlehen, Autofinanzierungen, Kreditkartensalden usw. über ein grundschuldbesichertes Darlehen auch nachrangig umfinanzieren. Meist bekommt man so eine Ratenentlastung von bis zu 50 %.
Sollte Ihre Zinsfestschreibung ausgelaufen sein, können Sie zu jeder anderen Bank umschulden. Sollten Sie sich noch in der Zinsfestschreibung befinden, kann man unter gewissen Umständen auch aus laufenden Finanzierungen aussteigen. Diese sind individuell zu prüfen. Durch Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann man so auch eher aus dem bestehenden Immobilienkredit aussteigen. Man muss das im Einzelfall genau prüfen, ob die vorzeitige Umschuldung auch finanziell Sinn macht.
Ja, durch die Prüfung einer Umschuldung. Man kann so verschiedene Vergleiche und Berechnungen durchführen, die Tilgung anpassen oder andere Kredite mit umschulden, um so die monatlichen Kreditraten zu senken. Eine Gesamtumschuldung kann hohe monatliche Ratenentlastungen bringen.
Ja, denn es gibt außer der Möglichkeit bei Verkauf der Immobilie eine weitere Möglichkeit aus bestehenden Immobilienfinanzierungen vorzeitig „auszusteigen“. Es kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Aufgrund der im Moment steigenden Zinsen, ist es möglich, dass keine Vorfälligkeit anfällt, sondern nur eine Gebühr. Das kann man vorab prüfen und berechnen.
Ja, denn außer bei Verkauf der Immobilie kann man auch bei Ablehnung einer Nachfinanzierung vorzeitig aus dem Darlehensvertrag „aussteigen“. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, muss aber nicht. Das hängt vom vereinbarten Zins ab. Eine Berechnung ist vorab problemlos möglich.
Ja, denn durch die im Moment steigenden Zinsen kann eine Vorfälligkeitsentschädigung auch vollständig entfallen. Man zieht bei der Berechnung der Vorfälligkeit den Wiederanlagezins heran. Ist der vereinbarte Zins bei der abzulösenden Bank niedriger, fällt keine Vorfälligkeit, sondern nur eine Gebühr für die Berechnung an.